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Bundesstadt Bonn

50-20 Förderrichtlinie bürgerschaftliches Engagement

Richtlinie zur Förderung von Begegnungsangeboten durch bürgerschaftliches Engagement im Quartier

Der Rat der Stadt Bonn hat in seiner Sitzung am 23. März 2023 die „Richtlinie zur Förderung von Begegnungsangeboten durch bürgerschaftliches Engagement im Quartier“ verabschiedet. 

Die Richtlinie dient der Schaffung, dem Erhalt oder der Aufwertung von Begegnungsangeboten, die durch bürgerschaftliches Engagement auf dem Gebiet der Bundesstadt Bonn angeboten werden.

Das Budget wird ausschließlich zur befristeten Finanzierung von Sachmitteln (Sachausgaben) für nachbarschaftliche, niederschwellige und wohnortnahe Begegnungsangebote bereitgestellt. 

So sollen in den Ortsteilen Treffpunkte geschaffen und unterstützt werden, die möglichst allen Generationen offenstehen und dazu beitragen, den Zusammenhalt und die Lebensqualität im Viertel zu stärken.

Die Richtlinie ermöglicht grundsätzlich folgende Förderungen:

  1. Anschubfinanzierung für die Bewohnerschaft, die sich im Quartier für niederschwellige Begegnungsangebote engagiert und dazu einen Verein, eine Vereinigung oder Initiative gegründet hat.
  2. Förderung bereits bestehender Einrichtungen, um neue Zielgruppen zu erreichen. Dies beinhaltet z.B. neben der baulichen Qualifizierung und Ausstattung auch eine Erweiterung des Angebotsspektrums.

Anträge sind beim Amt für Soziales und Wohnen, Sozialplanung und Quartiersentwicklung (Amt 50-33), Friedrich-Breuer-Str. 65, 53225 Bonn, Kontakt:  Quartiersmanagementbonnde zu stellen.

Präambel

Die Bundesstadt Bonn fördert im Rahmen einer nachhaltigen Quartiersentwicklung das freiwillige Engagement von Bürgerinnen und Bürgern Bonns. 

Mit dieser Richtlinie soll vorrangig das bürgerschaftliche Engagement der Bewohnerschaft, der Vereine, der Vereinigungen und Initiativen, die sich mit dem Ziel der Unterstützung der Quartiersarbeit als eingetragene Bürgervereine oder Orts(fest)ausschüsse formiert haben, mit einer Anschubfinanzierung gefördert werden. Ziel ist die Schaffung und Förderung von nachbarschaftlichen Strukturen vornehmlich in Form von niederschwelligen, wohnortnahen Begegnungsangeboten.

Darüber hinaus können bereits bestehende Einrichtungen gefördert werden, um neuen Zielgruppen einen leichteren Zugang und neue Angebote unterbreiten zu können. Dies beinhaltet z.B. neben der baulichen Ertüchtigung und Ausstattung vorhandener Einrichtungen auch eine Erweiterung des Angebotsspektrums.

Durch diese Finanzierung soll das bürgerschaftliche Engagement vor Ort angestoßen und unterstützt sowie das Angebot bereits bestehender dezentraler Begegnungseinrichtungen verstetigt und ausgebaut werden. So sollen z.B. in den Ortsteilen barrierefreie Treffpunkte geschaffen werden, die allen Generationen offenstehen und dazu beitragen, dass die Bewohnerinnen und Bewohner in ihrem Viertel verbleiben und ein möglichst selbstständiges Leben führen können. 

Die Förderung unterstützt nach dem Prinzip des „bottom up“ (Anregungen und Anträge aus der Bürgerschaft) bereits vorhandenes bürgerschaftliches Engagement mit dem Ziel, den Zusammenhalt im Viertel zu stärken. 

Leitend ist das Prinzip, bereits bestehende und städtisch geförderte Einrichtungen vorrangig auszulasten. So sind Kooperationen in der Zusammenarbeit mit bestehenden Einrichtungen vorrangig zu prüfen. Etablierte Strukturen und Netzwerke können dadurch gestärkt und Parallelstrukturen sowie konkurrierende Angebote vermieden werden. 

Ein Rechtsanspruch auf Zuschussgewährung besteht nicht. 

Diese Richtlinie stellt ein Modul der nachhaltigen Gesamtstädtischen Quartiersentwicklung in Bonn dar ( DS 221069 (Öffnet in einem neuen Tab)).