Die Bundesstadt Bonn bemüht sich, ihren Webauftritt barrierefrei zugänglich zu machen. Die Internetseiten sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot www.bonn.de sowie für die eigenständigen Internetauftritte unterhalb der Domain www.bonn.de (Microsites).
Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?
Diese Erklärung wurde am 10. Februar 2020 erstellt und am 26. Juli 2024 aktualisiert.
Der technische Portalrealisierer der www.bonn.de, die Firma Sitepark GmbH ( https://www.sitepark.com (Öffnet in einem neuen Tab)) aus Münster, hat im Rahmen des Relaunchs des Webauftritts im März 2019 die technische Überprüfung der Barrierefreiheit der www.bonn.de durchgeführt. Es erfolgte ein Nachweis der Barrierefreiheit als BITV-Selbstbewertung https://studio.bitvtest.de (Öffnet in einem neuen Tab).
Zusätzlich wurde die Website vor dem Relaunch durch die Firma City & Bits auf Barrierefreiheit nach WCAG 2.1 geprüft. Es wurden keine schwerwiegenden Fehler festgestellt.
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Dieser Webauftritt ist überwiegend barrierefrei. Die Anforderungen der BITV 2.0 sind aus technischer Sicht größtenteils erfüllt.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
- PDF-Dokumente auf der www.bonn.de sind nicht barrierefrei. Da es sich um zahlreiche Dateien handelt, wird die Behebung des Problems einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir sind bemüht, die noch bestehenden Barrieren zu beheben.
- Nicht alle auf der www.bonn.de eingebundenen Videos verfügen über Untertitel. Das Problem wird zeitnah behoben.
- Copyright-Informationen von Bildern werden dynamisch am Ende des Dokuments angezeigt. Hier kann es in bestimmten Browser-/Screenreader-Kombinationen zu Problemen kommen, die dazu führen, dass Informationen nicht vorgelesen werden.
- Die auf www.bonn.de eingebetteten Online-Karten sind nicht barrierefrei. Sofern es sich um die Visualisierung von Kontaktanschriften handelt, wird neben der Karte immer auch die Adresse zusätzlich angeboten. Wir sind bemüht, die kartographischen Inhalte soweit wie möglich barrierefrei zu gestalten. (Online-Karten sind nach Artikel 1 (4) d) aus dem Geltungsbereich der EU Richtlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen ausgenommen.)
- Die interaktiven Diagramme auf www.bonn.de sind aufgrund ihres zweidimensionalen Aufbaus nicht barrierefrei. Durch einen Alternativtext wird eine beschreibende Identifizierung des Inhalts jedoch ermöglicht.
Wen können Sie bei Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit kontaktieren?
Wenn Sie Kontakt zur Bundesstadt Bonn aufnehmen möchten, finden Sie in unserem Kontaktformular (Öffnet in einem neuen Tab) Platz für Ihre Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema Barrierefreiheit. Insbesondere können Sie uns etwaige Mängel mitteilen und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einholen.
Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden des Formulars die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten an die Bundesstadt Bonn übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Lesen Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise.
Ihr Ansprechpartner:
Marc Hoffmann, Presseamt der Bundesstadt Bonn, Medienredaktion, presseamtbonnde. Telefonisch ist die Medienredaktion zu erreichen unter der Telefonnummer 0228 773460.
Kontakt zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der Bundesstadt Bonn nicht erfolgreich war bzw. Sie auf Ihre Mitteilungen oder Anfragen keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten.
Die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen ist der Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Die Ombudsstelle ist unter der Rufnummer 0211 855 34 51 oder per E-Mail ( ombudsstelle-barrierefreie-itmags.nrwde) zu erreichen.
Weitere Informationen über die Ombudsstelle finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (Öffnet in einem neuen Tab).
Weitere Hinweise und Informationen zum Thema
Verwendung der Gebärdensprache
Angebot für sehbeeinträchtigte und blinde Menschen
Gestaltung von Bescheiden, amtlichen Informationen und Vordrucken
Bürgerinnen und Bürger mit einer Behinderung haben als Beteiligte eines Verwaltungsverfahrens einen Anspruch auf barrierefreie Kommunikation. Dies bedeutet, dass man ihnen Dokumente in einer für sie wahrnehmbaren Form zugänglich macht.
Im städtischen Internetangebot werden zahlreiche PDF-Dateien (zum Beispiel Antragsformulare, Faltblätter, Satzungen) angeboten. Sollten Sie diese nicht mit Ihren Hilfsmitteln lesen, hören oder ausfüllen können, wenden Sie sich bitte an per E-Mail an egovernmentbonnde