Selbst wer schon einmal nur vorübergehend mit Kinderwagen, sperrigen Gegenständen oder durch eine Verletzung eingeschränkt unterwegs war, kennt die Situation: Der Gehweg ist blockiert, ein Hindernis – etwa ein falsch geparktes Auto – steht im Weg. Das heißt: Hier geht es für mich nicht oder nur eingeschränkt weiter. Das muss besser werden, sagt auch der Gesetzgeber.
Barrierefreie Mobilität ist ein Recht, das in vielen Gesetzen verankert ist
- Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Fahrgastrechteverordnung der Europäischen Union (Öffnet in einem neuen Tab)
- Behindertengleichstellungsgesetz in Deutschland (Öffnet in einem neuen Tab)
- Personenbeförderungsgesetz in Deutschland (Öffnet in einem neuen Tab)
Barrierefreiheit heißt auch, das eigene Leben aktiv gestalten und am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. Deshalb gehören zu einer barrierefreien Mobilität nicht nur barrierefreie Zugänge zum öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und anderen Mobilitätsangeboten sowie ausreichend breite Gehwege, sondern auch Möglichkeiten zum Ausruhen und Verweilen. Wege ohne Hindernisse und vielfältig gestaltete Plätze sind einladend für alle Menschen, stärken die soziale Teilhabe und steigern die Lebensqualität in der Stadt.
Gleichzeitig ist barrierefreie Mobilität im Sinne des Klimaschutzes: Wenn mehr Menschen den ÖPNV nutzen, sich sicher zu Fuß durch ihre Stadt bewegen können und dadurch weniger stark auf ein Auto angewiesen sind, verringern sich der Individualverkehr und die Emissionen – die Stadt wird leiser, die Luft sauberer.