Überblick
Eine Parkberechtigung können erhalten:
- Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einem GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane;
- Morbus-Crohn-Kranke (chronische Darmerkrankung) und Colitis-Ulkerosa-Kranke (Magen/Darmgeschwüre) mit einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 60 und
- Stomaträger mit doppeltem Stoma (künstl. Darm / Blasenausgänge) und einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 70.