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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Schwerbehinderte - Parkberechtigung (blauer Parkausweis)

Überblick

Schwerbehinderten mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (aG) oder Blinden (BL) (die Merkzeichen "aG" und "Bl" befinden sich auf der Rückseite des Schwerbehindertenausweises) können Ausnahmegenehmigungen zur Bewilligung von Parkberechtigungen erteilt werden.

Gleiches gilt für Schwerbehinderte mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbaren Funktionsstörungen.

Die Gültigkeit der Parkberechtigung ist abhängig von der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises.

Die Parkberechtigung ist personengebunden und nicht auf ein Fahrzeug eingegrenzt, sie kann auch genutzt werden, wenn zum Beispiel ein Angehöriger die berechtigte Person fährt.