Überblick
Eine Parkberechtigung können erhalten:
- Schwerbehinderten mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (aG) oder Blinden (BL) (die Merkzeichen "aG" und "Bl" befinden sich auf der Rückseite des Schwerbehindertenausweises) können Ausnahmegenehmigungen zur Bewilligung von Parkberechtigungen erteilt werden.
- Schwerbehinderte mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbaren Funktionsstörungen.