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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Schwerbehinderte - Parkberechtigung (blauer Parkausweis)

Überblick

Eine Parkberechtigung können erhalten:

  • Schwerbehinderten mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (aG) oder Blinden (BL) (die Merkzeichen "aG" und "Bl" befinden sich auf der Rückseite des Schwerbehindertenausweises) können Ausnahmegenehmigungen zur Bewilligung von Parkberechtigungen erteilt werden.
  • Schwerbehinderte mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbaren Funktionsstörungen.