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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Finanzielle Hilfe aus Mitteln der Ausgleichsabgabe für Menschen mit Schwerbehinderung

Überblick

Schwerbehinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und deren Arbeitgeber können eine finanzielle Hilfe aus Mitteln der Ausgleichsabgabe erhalten.

Hierbei werden Maßnahmen unterstützt, die die Integration ins Arbeitsleben ermöglichen oder den Verbleib auf dem ersten Arbeitsmarkt erhalten.
Auch bei der Gründung einer selbständigen Existenz durch schwerbehinderte Menschen können zur behindertengerechten Ausgestaltung der Arbeitsplätze Zuschüsse aus Mitteln der Ausgleichsabgabe gewährt werden. Eine Gewährung von Darlehen zur Existenzgründung ist ebenfalls möglich.
Ob und in welcher Höhe eine finanzielle Unterstützung gezahlt wird, hängt von der Art der beantragten Hilfe ab.