Informationen nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bei Erhebung personenbezogener Daten
Verantwortliche/r (Fachbereich/Bereich/Abteilung, Anrede, Name, Funktion, Telefon, Email) | Bundesstadt Bonn Die Oberbürgermeisterin Amt für Soziales und Wohnen Telefon: 0228 - 77 48 25 E-Mail: sozialamtbonnde |
Datenschutzbeauftragte/r (Anrede, Name, Telefon, E-Mail; Postanschrift bei externer/-m DSB) | Bundesstadt Bonn |
Zweck/e der Datenverarbeitung (Nennung der Hauptaufgaben; z.B. Erteilung und Entzug von Fahrerlaubnissen) | Der zuständige Fachbereich des Amtes für Soziales und Wohnen verarbeitet Daten zum Zwecke seiner gesetzlichen Aufgabenerledigung nach den Sozialgesetzbüchern. Es ist zur wirtschaftlichen Erbringung von Geld-, Sach- und Dienstleistungen verpflichtet. Dazu zählen Leistungen der Eingliederungshilfe gemäß des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) in der Form des Fahrdienstes für Menschen mit Behinderung, Hilfe für Menschen mit Behinderungen im Arbeitsleben sowie der Sprachheilhilfe. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten auch bei der Durchführung von Erstattungsansprüchen anderer Leistungsträger oder anderer Stellen oder der Bekämpfung von Leistungsmissbrauch verarbeitet. Dasselbe gilt für die Ausstellung von Bescheinigungen. Zudem werden personenbezogene Daten zu Statistikzwecken verarbeitet. |
Wesentliche Rechtsgrundlage/n (sowohl materiell-rechtlich wie auch verfahrens- und datenschutzrechtlich) | Die Datenverarbeitung durch das Amt für Soziales und Wohnen stützt sich insbesondere auf Art. 6 Abs. 1 lit. c) und e) DS-GVO in Verbindung mit §§ 67 ff. Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) und dem Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW) und dem SGB IX.
Darüber hinaus ist gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO eine Datenverarbeitung auch zulässig, wenn die betroffene Person ihre Einwilligung erteilt hat. Werden Daten auf der Grundlage einer Einwilligung der betroffenen Person verarbeitet, kann die Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die bis zum Widerruf erfolgte Verarbeitung bleibt davon unberührt. |
Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten (z.B. Vor- und Zuname, Anschrift) | Insbesondere folgende Datenkategorien werden vom Amt für Soziales und Wohnen verarbeitet: a) Kontaktdaten, z. B. : Aktenzeichen, Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, Telefonnummer (freiwillige Angabe), E-Mail-Adresse (freiwillige Angabe), Familienstand, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus, Renten-/Sozialversicherungsnummer, Bankverbindung. b) Daten zur Leistungsgewährung, z. B. : Einkommensnachweise, Vermögensnachweise, Leistungszeitraum, -höhe, -art, Bedarfe der Unterkunft und Heizung, Daten zu Unterhaltsansprüchen/Regressansprüchen, Daten zu Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Daten zur Dauer und Beendigung evtl. Beschäftigungsverhältnisse, Vollstreckungsdaten, Daten zum Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). Daten aus Begutachtungen und Stellungnahmen anderer Leistungsträger nach dem Sozialgesetzbuch oder sonstiger im Verfahren beauftragter Gutachtenstellen. |
Empfänger und Kategorien von Empfängern der Daten (im Regelfall) | Die oben genannten Datenkategorien können zum Zwecke der gesetzlichen Aufgabenerledigung an Dritte übermittelt werden wie beispielsweise:
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Dauer der Speicherung und Aufbewahrungsfristen (aus rechtlichen Bestimmungen wie z.B. Kassen-, Handels-, Steuerrecht oder KGSt-Empfehlungen) | Für Daten zur Inanspruchnahme von Geld- und Sachleistungen nach dem SGB IX bestehen eine allgemeine Speicherfrist von 10 Jahren nach Beendigung des Falles sowie spezialgesetzliche Fristenregelungen für das Schwerbehindertenrecht. Ein Fall ist in diesem Zusammenhang beendet, wenn die Hilfebedürftigkeit weggefallen ist oder aus anderen Gründen kein Anspruch mehr auf Leistungen besteht, es sei denn, es werden besondere Förderleistungen gewährt oder Rechtsstreitigkeiten sind nicht abgeschlossen. Die Frist von 10 Jahren beruht auf der gesetzlichen Möglichkeit der Rückforderung von Leistungen, wenn in diesem Zeitraum bekannt wird, dass Leistungen zu Unrecht gewährt wurden. |
Herkunft der Daten (möglichst genaue Quelle) | Neben den Angaben der Betroffenen kann das Amt für Soziales und Wohnen unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen personenbezogene Daten auch bei anderen öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen oder Personen erheben. Dies können z.B. andere Sozialleistungsträger, Arbeitgeber, Ausbildungsbetriebe, Vertragsärzte, Maßnahme-/Bildungsträger etc. sein. Darüber hinaus können personenbezogene Daten auch aus öffentlichen Quellen bezogen werden wie z.B. Internet, Melderegister, Handelsregister, Grundbuchämter usw. |
Rechte der betroffenen Person (allgemeine Aufzählung, Voraussetzungen) | Betroffene Personen haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind:
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Zuständige Aufsichtsbehörde (Bezeichnung, Postanschrift, Telefon, E-Mail, Homepage) | Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Telefon 0211 – 384 24-0 |