Überblick
Jeder hat sich sicher schon einmal über einen anderen Verkehrsteilnehmer geärgert. Sei es, dass jemand auf dem Geh- oder Radweg oder einem Bewohnerparkplatz geparkt hat. Dies sind nur Beispiele dafür, was uns allen auf der Straße so passieren kann. Es stellt sich nur die Frage, was kann man gegen solch rücksichtsloses Verhalten tun? Sollte Ihnen auffallen, dass sich ein Verkehrsteilnehmer ordnungswidrig verhält, besteht für Sie die Möglichkeit auch privat eine Anzeige zu erstatten.
Bei akuten Verkehrsbehinderungen, zum Beispiel Ihre Garage wurde zugeparkt, erreichen Sie die Kolleginnen und Kollegen der zentralen Einsatzleitstelle für die Außendienste montags bis freitags zwischen 7 und 1 Uhr sowie samstags, sonntags und feiertags zwischen 10 und 1 Uhr telefonisch unter der Rufnummer 02 28 - 77 33 33.
Außerhalb dieser Zeiten ist in dringenden Fällen die Polizei Bonn unter (02 28) 15-0 ansprechbar.