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Unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 115 erhalten Sie einen direkten Draht zur Stadt Bonn. Mit dem 115-Gebärdentelefon können auch Menschen mit einer Hörbehinderung diesen Service in Deutscher Gebärdensprache (DGS) nutzen. Zudem vermittelt die Behinderten-Gemeinschaft Bonn Gebärdensprachdolmetscher.
Über die Rufnummer 115 können wir Ihre allgemeinen Fragen direkt beantworten. Im Folgenden nennen wir Ihnen einige Beispiele:
Ich ziehe von Köln nach Bonn um, wo kann ich mich dort anmelden?
Ich habe ein neues Auto gekauft, wann hat die Zulassungsstelle geöffnet?
Wie lange bekomme ich eigentlich Elterngeld?
Wie melde ich ein Gewerbe an?
Wie beantrage ich eine Lohnsteuerkarte?
Welche Papiere brauche ich zum Heiraten?
Anfragen, die dort nicht beantwortet werden können, werden mit Ihrer Zustimmung an uns weitergeleitet. Sie erhalten dann später eine Antwort. Das gilt auch für viele andere kommunale Verwaltungen oder Behörden auf Landes- und Bundesebene in anderen Städten. Zurzeit umfasst der Service Verwaltungen und Behörden in:
Berlin
Bonn
Düsseldorf
Köln
Hamburg
Hessen
Niedersachsen
Wie funktioniert das 115-Gebärdentelefon?
Die Video-Telefonie mit dem 115-Service erfolgt über das Internet. Für einen Anruf müssen Sie über das Internet den Kontakt zur richtigen SIP-Adresse aufnehmen. Die SIP-Adresse ist keine E-Mail-Adresse oder Adresse einer Seite im Internet.
Hierfür brauchen Sie eine
internetfähigen PC
SIP-Videoclient für Videotelefonate
Das Programm „Skype“ können Sie nicht nutzen, denn es unterstützt den SIP-Standard nicht.
Wenn Sie einen SIP-Anruf starten wollen, öffnen Sie Ihr Telefonprogramm und tippen die SIP-Adresse des 115-Gebärdentelefons ein:
115gebaerdentelefon.d115de
Sollten Sie keine Videotelefonie-Software haben, können Sie sich eine solche Software kostenlos im Internet herunterladen.
Was kostet die Video-Telefonie im Internet?
Wie viel die Verbindung zum 115-Gebärdentelefon kostet, hängt von Ihrem Tarif für die Internet-Nutzung ab. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Internetanbieter danach. Weitere Kosten für die Verbindung fallen nicht an.
Dolmetscherservice der Behinderten-Gemeinschaft Bonn
Gehörlose Menschen können im Kontakt mit der Stadt Bonn die Hilfe eines Gebärdensprachdolmetschers in Anspruch nehmen. Die Vermittlung übernimmt die Behinderten-Gemeinschaft Bonn.
Telefonnummer 0228 - 96 69 99 11 Faxnummer 0228 - 96 69 99 97 oder per E-Mail sekretariatbgbonnde
Die Behinderten-Gemeinschaft bietet mittwochs von 10 bis 12 Uhr sowie von 15 bis 17 Uhr eine offene Sprechstunde für Gehörlose in ihren Räumen in zweiten Etage der Oppelner Straße 130, 53119 Bonn an.