Die Zusammenstellung hilft Ihnen, Veranstaltungsorte und Veranstaltungen noch barrierefreier gestalten und bewerben zu können. Sie beinhaltet allgemeine Hinweise und Informationen zu Barrierefreiheit und Checklisten
- mit konkreten Empfehlungen zur Erreichbarkeit des Veranstaltungsortes,
- zur barrierefreien Ausstattung des Veranstaltungsraumes,
- zur Gastronomie sowie
- zu wünschenswerten Serviceleistungen.
Oft können mit teilweise sehr einfachen und kostengünstigen Mitteln Veranstaltungen und Veranstaltungsorte barrierefrei gestaltet werden, und davon profitieren nicht nur Menschen mit Beeinträchtigungen.
Allgemeiner Hinweis:
Bei Barrierefreiheit denken viele an die Zugänglichkeit einer Veranstaltung für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer. Das ist auch richtig. Aber es ist nur ein Bereich. Barrierefreiheit kann auch vielen Menschen ohne Behinderung von Nutzen sein, zum Beispiel Senior*innen, Eltern mit Kinderwagen, Kindern oder Menschen, die nur vorübergehend in ihrer Mobilität eingeschränkt sind.
Der Einsatz der Leichten Sprache mit gut verständlicher Wortwahl und dem vielfachen Einsatz von Piktogrammen hilft Menschen mit kognitiven Einschränkungen; jedoch auch all denen, die nicht gut oder gar nicht lesen können sowie denen, die die deutsche Sprache wenig beherrschen.
Vollständige Barrierefreiheit wird es nicht geben, weil der Barrierefreiheit keine Grenzen gesetzt sind und weil immer wieder neue technische und auch individuelle Lösungen entwickelt werden. So soll diese Checkliste Verantwortlichen und Planenden nur einen Überblick geben, welche Möglichkeiten es gibt, Veranstaltungen und Veranstaltungsorte barrierefrei zu planen und anzubieten.
Allgemeine Informationen:
Wie welche Informationen wem gegeben werden, spielt im gesamten Veranstaltungsverlauf eine Rolle. Besonders im Vorfeld einer Veranstaltung informieren sich aber Menschen mit Behinderung über die Barrierefreiheit des Veranstaltungsortes.
Keine Rollstuhlfahrerin und kein Rollstuhlfahrer möchte sich umsonst auf den Weg machen, um dann vor Ort zu erfahren, dass eine Teilnahme wegen unüberwindbarer Barrieren nicht möglich ist. Und immer extra nachfragen ist ermüdend und vermittelt kein Willkommensgefühl.
Die heutige Breite der Informationsmöglichkeiten erleichtert Besucher*innen hier erheblich den Zugang.
Folgende Medien können Sie zur Information einsetzen
- Faltblätter, Broschüren oder Presseartikel zu Veranstaltungen sollten auf jeden Fall Hinweise für Menschen mit Behinderungen aufnehmen (Lage, Standort, Parkmöglichkeiten, Zugang, vorhandene Behindertentoiletten, besondere Serviceangebote wie das Abholen an der Eingangstüre).
- Sofern der Veranstaltungsort in der WebApp „bonn inklusiv“ der Behinderten-Gemeinschaft Bonn e. V. erfasst ist, können darüber Informationen, unter anderem zur Zugänglichkeit von Gebäuden, zu Standorten von Behindertentoiletten abgerufen werden.
- Sie können eine Service-App entwickeln oder sich einer bestehenden App „anschließen“, um Veranstaltungen und Informationen darüber zu veröffentlichen (vor allem junge Menschen nutzen diese Form der Information, zum Beispiel: Yelp).
- Sofern Ihr Veranstaltungsort einen Social Media-Auftritt hat, bietet es sich an, auch hier Informationen zur Barrierefreiheit einzustellen.
- Informationsmaterial an Vereine für Menschen mit Behinderungen schicken, um auf eine bestimmte Ausstattung oder Angebote während der Veranstaltung aufmerksam zu machen oder spezielle Internetplattformen von Menschen mit Behinderung nutzen.
Prüfen Sie Ihre Informationen und Veranstaltungsorte
Ist Ihr eigener Internetauftritt barrierefrei? (Sind die Schriftgrößen einstellbar, gibt es eine Vorlesefunktion?)
Zwei-Kanal-Regel/Mehr-Sinne-Prinzip
Sind die Informationen durch mindestens zwei Sinne (Sehen, Hören, Fühlen) erkennbar?
KISS-Regel
Werden Informationen nach der Methode „Keep It Short and Simple“ („Drücke es einfach und verständlich aus“) angeboten?
Verwenden Sie:
- eine klare, gut lesbare serifenfreie Schrift? (DGUV Meta, Arial, Verdana)
- zur besseren Lesbarkeit eine kontrastreiche Gestaltung? (zum Beispiel schwarze Schrift auf weißem Grund)
- eine geeignete Schriftgröße –im Idealfall 14 Punkt?
- für Hervorhebungen Fettdruck?
- für wichtige Informationen die Brailleschrift?
- für wichtige Informationen eine gut verständliche Sprache und/oder Piktogramme
Anregungen zur Erreichbarkeit, zum öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), zu Parkplätzen:
- Ist der Veranstaltungsort mit ÖPNV barrierefrei erreichbar?
- Gibt es Wegbeschreibungen für eine barrierefreie An- und Abreise mit dem ÖPNV – eventuell mit Anfahrtsskizze?
- Gibt es eine gute Wegbeschreibung von der nächstgelegenen Haltestelle zu Ihrem Veranstaltungsort?
- Halten Sie vor Ort Informationen über barrierefreie Nutzung des ÖPNV vor?
- Sind Schwerbehindertenparkplätze vorhanden? Wenn ja, wie viele?
- Gestatten Sie die Mitnahme von einem „Assistenzhund“ (Blindenhund, Hörhund)?
Ausstattung des Veranstaltungsraumes und der Umgebung
- Gibt es einen stufenlosen Zugang zum Veranstaltungsort?
Wenn nein, können Sie Ihren Gästen einen alternativen Zugang anbieten? - Gibt es ein Leitliniensystem auf dem Untergrund oder in Greifhöhe für blinde oder sehbehinderte Menschen?
- Gibt es für Menschen mit Lernschwierigkeiten Orientierungshilfen (zum Beispiel Symbolsprache, Piktogramme, farbliche Markierungen)?
- Verzichten Sie auf Drehtüren?
- Ist der Veranstaltungsort zugänglich für
- Personen im Rollstuhl
- Menschen mit anderen mobilen Einschränkungen (zum Beispiel mit Rollator)? - Gibt es frei wählbare Rollstuhlplätze in der Veranstaltung?
- Gibt es eine (mobile) induktive Höranlage?
- Wenn es ein Podium gibt,
- steht gegebenenfalls eine Rampe bereit?
- steht ein höhenverstellbares Rednerpult bereit?
- ist eine gute Sichtbarkeit der Vortragenden gewährleistet?
- verzichten Sie nach Möglichkeit auf Stehtische? - Achten Sie darauf, dass im Veranstaltungsort
- keine Engstellen vorhanden sind? Wichtig: Wegbreite mindestens 90 cm, auch bei Durchgängen und Zwischenräumen zwischen
Tisch- und Stuhlgruppen
- keine Gegenstände in die Wege ragen?
- auf eine kontrastreiche Gestaltung/Markierung nicht vermeidbarer Hindernisse geachtet wird (zum Beispiel auf Glastüren, Drehtüren, Stoßkanten)?
- Kabel und Schläuche mit Matten oder Kabelbrücken abgedeckt sind?
- nur festverlegter Teppichboden ausliegt (wegen möglicher Stolperfallen)?
- nach Möglichkeit gut unterfahrbare Tische angeboten werden?
Wichtig: Unter den Tischen sollen sich keine Querstreben befinden, die untere Kante sollte 76 cm hoch sein. - Gibt es gut berollbare/begehbare Bodenbeläge? (zum Beispiel Gummibeläge, Stein- oder Parkettboden)
- Sind die Bedienungselemente für Rollstuhlfahrer*innen und kleinwüchsige Menschen in erreichbarer Höhe angebracht?
- Sind die Türen/Bedienelemente mit wenig Kraftaufwand zu nutzen?
- Sind Handläufe vorhanden?
- Gibt es optische und akustische Anzeigen von Informationen?
- Gibt es optische und akustische Alarmierung bei Notfällen wie Feueralarm? Ist diese auch in den Sanitärräumen vorhanden?
- Gibt es Toiletten für Menschen mit Behinderung?
Wichtig: einseitig mit Rollstuhl anfahrbare Toilette, Wendekreis für Rollstuhl mindestens 150 cm - Liegen die Toiletten in guter Erreichbarkeit vom Veranstaltungsraum?
- Halten Sie im Sanitärbereich Seife und Trockentücher im Griffbereich für Menschen mit unterschiedlicher Körpergröße/Sitzgröße vor?
- Gibt es im Toilettenbereich eine Notrufvorrichtung?
- Gibt es taktil/akustisch erfassbare Informationen für Menschen mit Hör- oder Sehschwierigkeiten?
- Gibt es einen Aufzug, der von Rollstuhlfahrer*innen benutzt werden kann?
- Gibt es akustische Ansagen zu den Stockwerken?
- Gibt es eine blendfreie Beleuchtung der Aufzüge, akustische Ansagen, Leuchtschrift, visuellen Notruf?
- Gibt es Piktogramme, die auf Toiletten, Ausgänge, Veranstaltungsräume, Fahrstühle, Notausgänge und Notbeleuchtung hinweisen?
- Sind Fluchtwege vorhanden?
Ist die Barrierefreiheit der Fluchtwege gewährleistet? Wie werden Rollstuhlfahrer*innen bei einem möglichen Brandfall evakuiert?
Gastronomie
- Sind ein Buffet oder die Essensausgabe so angeordnet, dass auch Menschen mit Rollstuhl oder kleinwüchsige Menschen an alle Speisen und Getränke gelangen können?
- Gibt es für Menschen im Rollstuhl gut anfahrbare und unterfahrbare Tische?
- Gibt es die Speise- und Getränkekarte in Brailleschrift für blinde Menschen und in Großdruck für Menschen mit Seheinschränkungen?
- Gibt es eine bebilderte Speise- und Getränkekarte für Menschen mit Lernschwierigkeiten oder Menschen, die nicht lesen können?
- Gibt es Geschirr und Besteck, das auch für Menschen mit Greifschwierigkeiten, Schluckschwierigkeiten und anderen Einschränkungen zu nutzen ist? (Gläser mit Stiel, Tassen ohne Henkel, Trinkbecher mit Griff oder/mit Deckel, Trinkhalme mit Knick, kontrastreiches Geschirr oder weißes Geschirr auf dunkler Tischdecke oder mit buntem Rand
- Gibt es genügend Servicepersonal, das gegebenenfalls das Auffüllen übernimmt oder beim Transport der Speisen helfen kann?
Wünschenswerte Serviceleistungen
- Halten Sie mobile Rampen vor, um bei Bedarf kleine Treppen/Schwellen zu überwinden! (Diese sind ausleihbar)
- Bieten Sie leichte Stühle/Hocker zum Ausleihen an, falls nur wenige Sitzplätze vorhanden sind!
- Überlegen Sie, ob es Ruhezonen mit Sitzmöglichkeiten gibt oder diese geschaffen werden können!
(Wichtig für Menschen mit Gehbehinderung und ältere Menschen) - Verwenden Sie nach Möglichkeit Sitztische, sodass Menschen mit und ohne Rollstuhl auf gleicher Augenhöhe kommunizieren und essen können, verwenden Sie wenig Stehtische. Falls dies organisatorisch oder aus anderen Gründen nicht möglich ist, achten Sie bitte darauf, dass die Sitztische für Menschen im Rollstuhl nicht am Rande platziert sind, sondern mittendrin. Damit bieten Sie Ihren Gästen eine gemeinsame und kommunikative Situation für ein vielfältiges Miteinander.
- Werden dem Publikum im Bedarfsfall auch Handmikrophone angeboten? Kann der Sprecherin oder dem Sprecher bei Bedarf das Mikrophon während ihres/seines Redebeitrags gehalten werden oder gibt es Tuchhalterungen für Mikrofone?
- Gibt es an einer zentralen Stelle eine Infothek für Fragen während der Veranstaltung?
- Sind Ihr Servicepersonal an der Infothek und das Sicherheitspersonal darauf eingestellt, gegebenenfalls auf besondere Anforderungen von Menschen mit Behinderungen einzugehen?
- Bei Bildungsveranstaltungen:
- Werden Referentinnen und Referenten über Teilnehmende mit Behinderung informiert?
- Wird bei Ankündigung einer Veranstaltung ohne Anmeldebogen der Hinweis gegeben, zum Beispiel:
„Wir bitten Sie, uns bei einer möglichen Behinderung oder körperlichen Einschränkung Ihren behinderungsspezifischen individuellen Bedarf frühzeitig mitzuteilen. Gerne unterstützen wir Sie.“
Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an:
Behinderten-Gemeinschaft Bonn
Telefon: 0228 96699911