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Überblick
Wenn Sie innerhalb Bonns umziehen, haben Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug umzumelden. Die Ummeldung kann durch persönliche Vorsprache oder online erfolgen. Bei Familien reicht es aus, wenn bei dieser eine der meldepflichtigen Personen (z. B. ein Elternteil) die Ummeldung vornimmt und dazu die Ausweise aller Familienangehörigen vorgelegt werden (Aufenthaltstitel reichen nicht aus). Volljährige Familienangehörige, die nicht persönliche vorsprechen, müssen zusätzlich eine Vollmacht ausstellen.
Zur Bestätigung Ihrer Ummeldung legen Sie bitte die Wohnungsgeberbestätigung vor, welche Sie von Ihrem/Ihrer Vermieter*in erhalten haben.
Wenn Sie in Ihr Eigentum ziehen, füllen Sie dieses Dokument bitte selbst aus.
Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr werden durch die Person umgemeldet, in deren Wohnung sie ziehen.
Wenn Sie eine Betreuungsperson haben, die das Aufenthaltsbestimmungsrecht für Sie ausübt, muss diese Betreuungsperson Sie anmelden und dafür die Bestellung zur Betreuungsperson oder den Gerichtsbeschluss mitbringen.
Dieses Anliegen können Sie online durchführen. Weitere Angaben entnehmen Sie bitte dem Bereich „Vorgehen“.
Bei der persönlichen Vorsprache ist für dieses Anliegen ein Termin erforderlich. Sie finden die Online-Terminvereinbarung unter "Formulare und Links".
Ihr Auto zieht mit Ihnen um?
Denken Sie daran, die Adresse im Kfz-Schein (Zulassungsbescheinigung Teil I) nach erfolgter Ummeldung zu ändern! Ausführungen hierzu finden Sie unter: Kfz - Umschreibung innerhalb Bonns
Informationen zum Zuzug von außerhalb nach Bonn finden Sie unter " Anmeldung nach dem Meldegesetz".
Vorgehen
Sie haben folgende Möglichkeiten, um die Ummeldung vorzunehmen:
- Vorgehensweise über das Serviceportal: Die Ummeldung erfolgt über das Online-Formular im Serviceportal. Den Link finden Sie unter „Formulare und Links“. Sie benötigen hierfür eine BundID. Die Authentifizierung erfolgt hier mit Ihrem neuen Personalausweis (e-ID / "Anmelden über die Online-Ausweisfunktion"). Nach erfolgreicher Ummeldung muss der Personalausweis vor Ort geändert werden. Dazu sprechen Sie im Dienstleistungszentrum oder in einer der Außenstellen vor. Hierzu benötigen Sie keinen gesonderten Termin. Die Ummeldebestätigung wird Ihnen postalisch an Ihre neue Adresse zugesandt.
- Vorgehensweise per Mail oder Post: Füllen Sie die Formulare vollständig aus, drucken und unterschrieben diese und senden sie anschließend
das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Ummeldeformular,
die vom Vermieter unterzeichnete Wohnungsgeberbestätigung,
sowie die Kopie(n) der Ausweise/Nationalpässe,
per E-Mail an:
buergeramtbonnde
Per Post an:
Bundesstadt Bonn
Amt 33-41
Bürgeramt - Backoffice
53103 Bonn
Das Formular finden Sie unter „Formulare und Links“. Bitte geben Sie für einen eventuellen Rückruf Ihre Telefonnummer an.
Nach erfolgreicher Ummeldung muss der Personalausweis vor Ort geändert werden. Dazu sprechen Sie im Dienstleistungszentrum oder in einer der Außenstellen vor. Hierzu benötigen Sie keinen gesonderten Termin. Die Ummeldebestätigung wird Ihnen postalisch an Ihre neue Adresse gesandt. - Vorgehensweise bei persönlicher Vorsprache: Bitte bringen Sie alle benötigten Dokumente bei der Vorsprache mit. Es ist zwingend ein Termin erforderlich. Diesen können Sie mit dem Terminreservierungsformular unter „Formulare und Links“ vereinbaren.
Es ist zu beachten, dass bei einer Beantragung per Post, per E-Mail oder online eine Abholung der Ummeldebestätigung nicht möglich ist, da diese direkt an die neue Adresse versandt wird. Bei der persönlichen Vorsprache erhalten Sie die Ummeldebestätigung sofort.
Hinweise zur persönlichen Vorsprache:
Ist der nächste angebotene Termin für Sie zu spät?
Wir schalten - je nach tagesaktueller Personalkapazität - montags bis freitags ab 7:15 Uhr und zum Teil nachmittags immer wieder neue Termine frei.
Stornierte Termine werden automatisch wieder zur Verfügung gestellt. Bitte sehen Sie zwischendurch erneut nach, ob ein früherer Termin für Sie verfügbar ist.
Notfälle beziehungsweise besonders dringende Anliegen
Bitte beachten Sie, dass auch Notfall-Anliegen eine vorhergehende Terminvereinbarung erfordern. Hierzu erreichen Sie uns telefonisch (siehe Kontakt) oder wenden Sie sich per E-Mail (siehe Kontakt) mit einer Schilderung Ihres Notfalls direkt an den betroffenen Fachbereich.
Für alle Notfallkunden gilt:
Die Prüfung und Entscheidung, ob es sich um einen Notfall handelt, obliegt dem Dienstleistungszentrum vor Ort.
Bei allen Notfallanliegen bitte - soweit möglich - einen Nachweis der Dringlichkeit mitbringen.
Haben Sie, trotz aller Bemühungen, keinen tagesaktuellen Termin erhalten, können Sie persönlich im Dienstleistungszentrum vorsprechen.
Bitte planen Sie dabei längere Wartezeiten ein. Unter Umständen kann es sein, dass Sie - je nach Verfügbarkeit - erst einen Termin für einen Folgetag erhalten können und erneut anreisen müssen.
Bevollmächtigung einer anderen Person
Für den Fall, dass Sie Ihre Ummeldung nicht online oder persönlich vornehmen können, besteht die Möglichkeit eine andere Person zubevollmächtigen. Geben Sie dieser bitte eine formlose, unterschriebene Vollmacht, ein ausgefülltes Anmeldeformular, die Wohnungsgeber*innenbestätigung und Ihren original Personalausweis oder Reisepass, zu dem gebuchten Termin mit.
Benötigte Dokumente
- Ummeldevordruck (siehe unter „Formulare und Links“) – bei persönlicher Vorsprache nicht erforderlich.
- Wohnungsgeber*innenbestätigung (seit 01.11.2015) - siehe Anmeldeformular
- Ausweise (Personalausweis, Reisepass, Nationalpass und elektronischer Aufenthaltstitel) jeder umzumeldenden Personen, insbesondere den Personalausweis und elektronischen Aufenthaltstitel zur Eintragung der Anschriftenänderung.
- Wird die Ummeldung von einer Betreuungsperson vorgenommen, wird der Gerichtsbeschluss über die Bestellung benötigt.
- Bei Vertretung ist eine Vollmacht (unter „Formulare und Links“) mitzubringen.
Kosten
Die Ummeldung nach dem Meldegesetz ist gebührenfrei.
Bei einem Kombinationstermin inklusive Umschreibung des KFZ innerhalb von Bonn wird pro umgemeldetem KFZ eine Gebühr in Höhe von 10,80 Euro fällig.
Hinweise
Ihr Auto zieht mit Ihnen um? Denken Sie daran, die Adresse im Kfz-Schein (Zulassungsbescheinigung Teil I) nach erfolgter Ummeldung zu ändern! Hierfür ist ebenfalls ein Termin erforderlich.
Ist Ihr Fahrzeug aktuell bereits auf Ihren Namen in Bonn zugelassen und Sie wünschen keinen Halterwechsel, dann nutzen Sie bitte in der Online-Terminvereinbarung im Meldewesen das Anliegen: „Ummeldung von Wohnsitz und KFZ innerhalb von Bonn."
Andernfalls finden Sie weitere Anliegen in der Online-Terminvereinbarung unter „Kfz-Zulassungswesen“.
Kontakt
Mitarbeitende
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|
Bürger- und Straßenverkehrsangelegenheiten - Dienstleistungszentrum | 0228 776677 | buergeramtbonnde |
- Zeiten
- Ort
- Postanschrift
- Barrierefreiheit
Zeiten
Dienstleistungszentrum in Bonn sowie die Außenstellen in den Bezirksrathäusern Bad Godesberg, Beuel und Hardtberg
Montag und Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag von 7:30 bis 13 Uhr
Servicezeiten des Callcenters
Montag und Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Dienstag, Mittwoch 8 bis 16 Uhr
Freitag 8 bis 13 Uhr
Ort
Dienstleistungszentrum
Ummeldung nach dem Meldegesetz (Umzug innerhalb des Stadtgebietes)
Stadthaus
Berliner Platz 2
53111 Bonn
Postanschrift
Bundesstadt Bonn
53103 Bonn
Barrierefreiheit
barrierefreier Zugang über die Stadtbahnhaltestelle der Linie 66
Behindertengerechter Zugang über Rampe (Weiherstraße/Maxstraße)
Behindertenaufzug am Eingang Thomas-Mann-Straße/Budapester Straße (Loggia)
Behindertenaufzug am Eingang Weiherstraße
Behindertenaufzug am Eingang Franzstraße
Aufzüge mit Blindenschrift und Sprachausgabe im Hause vorhanden; die Aufzüge sind zudem mit Kameras ausgestattet, die im Notfall den Kontakt mit gehörlosen Personen ermöglichen
Gebäude verfügt über einen ausgewiesenen Parkplatz
barrierefreie Toilette im Eingangsbereich
an den Zugängen und im Erdgeschoss taktiles Bodenleitsystem für blinde und sehbehinderte Menschen
Organisationseinheiten
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|
Dienstleistungszentrum | 0228 776677 | buergeramtbonnde |
Formulare und Links
Serviceportal
Formulare
- Ummeldung (Öffnet in einem neuen Tab)mit dem ausgedruckten Formular auf dem Postweg ummelden
- Re-registration (Öffnet in einem neuen Tab)Register by mail using the printed form
- AnmeldungPDF-Datei150,64 kBFormular speichern, ausdrucken und zum Termin mitbringen
- RegistrationPDF-Datei199,03 kB
- Wohnungsgeber*innenbestätigung (Öffnet in einem neuen Tab)Formular online ausfüllen und zum Termin mitbringen
- Wohnungsgeber*innenbestätigungPDF-Datei1,02 MBFormular speichern, ausdrucken und zum Termin mitbringen
- Vollmacht zur Ummeldung (Öffnet in einem neuen Tab)
- Vollmacht zum Abholen des Personalausweises/Reisepasses - PDFPDF-Datei54,23 kB
- Elternvollmacht - PDFPDF-Datei65,37 kB
Terminvereinbarung
Links
Ähnliche Dienstleistungen
Leichte Sprache
Ummeldung innerhalb von Bonn
Sie ziehen innerhalb von Bonn um?
Dann müssen Sie sich um-melden.
Bitte innerhalb von 2 Wochen nach dem Einzug in die neue Wohnung.
Kommen Sie am besten persönlich vorbei.
Zieht die ganze Familie um?
Dann kann eine erwachsene Person alle um-melden.
Die Person braucht dann die Ausweise von allen Familien-Mitgliedern.
Und eine Vollmacht von jedem Familienmitglied über 18 Jahre.
Sie brauchen für die Ummeldung eine Wohnungs-Geber-Bestätigung.
Dieses Papier bekommen Sie von Ihrem Vermieter
oder von Ihrer Vermieterin.
Ziehen Sie in ein eigenes Haus?
Dann füllen Sie die Wohnungs-Geber-Bestätigung bitte selbst aus.
In diesen 2 Fällen müssen Sie sich nicht ummelden:
- Sie sind schon in Deutschland gemeldet.
Und Sie ziehen für höchstens 6 Monate in eine weitere Wohnung. - Sie sind im Ausland gemeldet.
Und Sie sind nicht länger als 3 Monate hier in Bonn.
Ummeldung für Jugendliche bis 16 Jahre
Eine erwachsene Person muss die Jugendlichen ummelden.
Und zwar die Person,
zu der die Jugendlichen in die Wohnung ziehen.
Dazu gibt es ein Formular:
die Einverständnis-Erklärung von der Sorge-berechtigten Person.
Schauen Sie bitte unter Formulare und Links.
Haben Sie eine gesetzliche Betreuung?
Dann muss die Betreuungs-Person Sie ummelden.
Die Betreuungs-Person muss nachweisen, dass sie das darf.
Sie braucht die Bestellung zur Betreuung oder den Gerichts-Beschluss.
Bitte machen Sie einen Termin für die Ummeldung.
Sie können den Termin über das Internet machen.
Dafür gibt es ein Online-Formular.
Das Online-Formular finden Sie hier: Formulare und Links.
So melden Sie sich über das Internet um:
Benutzen Sie bitte das Online-Formular.
Sie finden das Online-Formular unter Formulare und Links.
Das brauchen Sie noch:
- ein Service-Konto NRW
- den neuen Personal-Ausweis mit elektronischer Funktion
Nach der Ummeldung ändern wir Ihren Personal-Ausweis.
Bitte kommen Sie dafür persönlich vorbei.
Sie brauchen einen Termin.
Sie können den Termin über das Internet machen.
Dafür gibt es ein Online-Formular.
Das Online-Formular finden Sie hier: Formulare und Links.
Wir schicken Ihnen dann eine Ummelde-Bestätigung mit der Post.
So melden Sie sich per Post um:
Bitte füllen Sie alle Formulare aus.
Drucken Sie die Formulare aus.
Unterschreiben Sie die Formulare.
Bitte senden Sie alle nötigen Papiere per Post an:
Bundesstadt Bonn
Amt 33–4
53103 Bonn
Bitte schreiben Sie Ihre Telefon-Nummer dazu.
Dann können wir Sie bei Fragen anrufen.
Alle nötigen Formulare finden Sie unter Formulare und Links.
Nach der Ummeldung ändern wir Ihren Personal-Ausweis.
Machen Sie dazu bitte einen Termin.
Sie können den Termin über das Internet machen.
Dafür gibt es ein Online-Formular.
Das Online-Formular finden Sie hier: Formulare und Links.
Wir schicken Ihnen dann eine Ummelde-Bestätigung mit der Post.
So melden Sie sich persönlich um:
Sie brauchen einen Termin.
Sie können den Termin über das Internet machen.
Dafür gibt es ein Online-Formular.
Das Online-Formular finden Sie hier: Formulare und Links.
Bitte bringen Sie alle nötigen Papiere mit.
Sie bekommen direkt nach der Ummeldung eine Ummelde-Bestätigung.
Das geht nur vor Ort.
In den anderen Fällen bekommen Sie die Ummelde-Bestätigung
mit der Post.
Ist es sehr eilig?
Sie brauchen auf jeden Fall einen Termin.
Rufen Sie uns bitte an: 0228 776677
Oder schreiben Sie uns eine E-Mail: buergeramtbonnde
Ummeldung durch eine andere Person:
Können Sie sich nicht selbst um-melden?
Dann kann das eine andere Person für Sie machen.
Bitte geben Sie der Person eine unterschriebene Vollmacht mit.
Eine Vollmacht ist eine Erlaubnis:
Jemand darf etwas in Ihrem Namen machen.
Das muss die Person außerdem mitbringen:
- das Anmelde-Formular
- die Wohnungs-Geber-Bestätigung
- Ihren original Personal-Ausweis oder Pass
Diese Papiere braucht man für die Ummeldung:
- das Anmelde-Formular
- Kommen Sie persönlich zur Ummeldung vorbei?
Dann brauchen Sie kein Anmelde-Formular. - die Wohnungs-Geber-Bestätigung
- den Personal-Ausweis oder Pass von jeder Person, die umzieht
- den Gerichts-Beschluss über die Betreuung
Das brauchen Sie nur bei gesetzlicher Betreuung. - Zieht ein minderjähriges Kind um?
Dann müssen die Sorge-Berechtigten einverstanden sein.
Dazu gibt es Formular.
Bitte schauen Sie unter Formulare und Links.
Macht eine andere Person die Ummeldung für Sie?
Dann muss die Person eine Vollmacht mitbringen.
Sie finden eine Vollmacht zur Ummeldung
unter Formulare und Links.
Kosten für die Ummeldung
Die Ummeldung kostet nichts.
Außer: Sie melden gleichzeitig Ihr Fahrzeug um.
Das kostet für jedes Fahrzeug 10,80 Euro.
Kontakt
Das ist unsere Post-Adresse:
Bundesstadt Bonn
Amt 33-4
53103 Bonn
Haben Sie noch Fragen?
Sie können uns anrufen oder eine E-Mail schreiben.
Telefon: 0228 77 66 77
E-Mail: buergeramtbonnde
Formulare und Links
Service-Portal
Formulare
- Mit dem ausgedruckten Formular per Post ummelden (Öffnet in einem neuen Tab)
- Anmeldung: Formular speichern, ausdrucken und zum Termin mitbringenPDF-Datei150,64 kB
- Registration: Information in EnglishPDF-Datei199,03 kB
- Wohnungs-Geber-Bestätigung: Formular online ausfüllen und zum Termin mitbringen (Öffnet in einem neuen Tab)
- Wohnungs-Geber-Bestätigung: Formular speichern, ausdrucken und zum Termin mitbringenPDF-Datei1,02 MB
- Einverständnis-Erklärung der Sorge-Berechtigten beim Umzug von einem minderjährigen Kind (Öffnet in einem neuen Tab)