Überblick
Auskunftssperren wegen persönlicher Gefährdung
Jede Melderegisterauskunft ist unzulässig, wenn dem Betroffenen oder einer anderen Person hieraus eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange erwachsen kann. Die Tatsachen sind von der antragstellenden Person glaubhaft zu machen.