Inhalt anspringen

Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Kfz - Umschreibung der Zulassungsbescheinigung bei Änderung der Anschrift

Überblick

Wenn Sie aus einer anderen Gemeinde zugezogen sind und Sie hier in Bonn Ihren Hauptwohnsitz anmelden, müssen Sie Ihr Fahrzeug unverzüglich (=ohne schuldhaftes Verzögern) umschreiben lassen.

Werden im Rahmen Ihres gebuchten Anliegens ein Fahrzeugschein und ein Fahrzeugbrief (alte Fahrzeugpapiere) vorgelegt, ist deren Umtausch in eine Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II gesetzlich vorgeschrieben. Die neuen Dokumente werden Ihnen umgehend ausgestellt.

Sollten Sie innerhalb von Bonn umgezogen sein, wird dies lediglich in der Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein) eingetragen. Die neue Anschrift wird mittels Aufkleber auf dem Fahrzeugschein oder der Zulassungsbescheinigung Teil I geändert. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier:  Kfz - Adressen- und Namensänderung (Öffnet in einem neuen Tab)

Wichtig zu beachten:

Eine Reservierung des Kennzeichens begründet keinen Anspruch auf die Zuteilung des Kennzeichens. Zudem sind zum Termin die Vorlage einer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und einer Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) zwingend erforderlich. 

Fahrzeuge die finanziert oder geleast werden, können aus logistischen Gründen nur in der Zulassungsstelle des Stadthauses in der Innenstadt bearbeitet werden. Bitte berücksichtigen Sie die Zustell- und Verwahrfristen für die Zulassungsbescheinigung Teil II, bei der Terminbuchung von finanzierten oder geleasten Fahrzeugen.

Elektro-, Oldtimer- oder Saisonkennzeichen werden ausschließlich im Dienstleistungszentrum des Stadthauses bearbeitet. 

Haben Ihnen diese Informationen geholfen?