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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Kfz - Versicherungsbestätigung

Überblick

Der Nachweis, dass eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht, ist der Zulassungsbehörde durch eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.) zu erbringen.

Die eVB-Nr. teilt der Versicherer dem Versicherungsnehmer oder der Versicherungsnehmerin mit. Aufgrund der vorgegebenen Kontrollmöglichkeiten ist hier eine besondere Form nicht erforderlich.