Überblick
Der Nachweis, dass eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht, ist der Zulassungsbehörde durch eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.) zu erbringen.
Die eVB-Nr. teilt der Versicherer dem Versicherungsnehmer oder der Versicherungsnehmerin mit. Aufgrund der vorgegebenen Kontrollmöglichkeiten ist hier eine besondere Form nicht erforderlich.