Überblick
Sie haben Ihre KFZ-Versicherung gewechselt und der neue Versicherer hat Ihnen zum Nachweis der Deckung eine neue Versicherungsbestätigungs-Nummer (eVB-Nr.) mitgeteilt. Diese teilen Sie bitte umgehend der Kfz-Zulassungsbehörde mit oder geben sie dort ab.
In der Regel informiert jedoch die Versicherungsgesellschaft die KFZ-Zulassungsbehörde auf dem elektronischen Weg. In diesem Fall muss durch Sie nichts weiteres mehr veranlasst werden.