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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Kfz - Umschreibung eines bisher in Deutschland zugelassenen Fahrzeugs

Überblick

Wenn Sie nach Bonn gezogen sind und sich hier mit Hauptwohnsitz angemeldet haben, müssen Sie Ihr Kraftfahrzeug unverzüglich (= ohne schuldhafte Verzögerung) hier ummelden. Das gleiche gilt, wenn sich der Halter des Fahrzeugs ändert. Weitergehende Infos dazu finden Sie unter:  Kfz - Umschreibung von außerhalb Bonns mit Halterwechsel (Öffnet in einem neuen Tab)

Der Umtausch des Fahrzeugscheines in die Zulassungsbescheinigung Teil I sowie des Fahrzeugbriefes in die Zulassungsbescheinigung Teil II ist bei der Bearbeitung Ihres Anliegens gesetzlich vorgeschrieben.

Wichtig zu beachten:

Eine Reservierung des Kennzeichens begründet keinen Anspruch auf die Zuteilung des Kennzeichens. Zudem sind zum Termin die Vorlage einer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und einer Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) zwingend erforderlich. Fahrzeuge die finanziert oder geleast werden, können aus logistischen Gründen nur in der Zulassungsstelle des Stadthauses in der Innenstadt bearbeitet werden. Elektro-, Oldtimer- oder Saisonkennzeichen werden ausschließlich im Dienstleistungszentrum des Stadthauses bearbeitet. 

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