Überblick
Wenn Sie nach Bonn gezogen sind und sich hier mit Hauptwohnsitz angemeldet haben, müssen Sie Ihr Kraftfahrzeug unverzüglich (= ohne schuldhafte Verzögerung) hier ummelden. Das gleiche gilt, wenn sich der Halter des Fahrzeugs ändert. Weitergehende Infos dazu finden Sie unter: Kfz - Umschreibung von außerhalb Bonns mit Halterwechsel (Öffnet in einem neuen Tab)
Der Umtausch des Fahrzeugscheines in die Zulassungsbescheinigung Teil I sowie des Fahrzeugbriefes in die Zulassungsbescheinigung Teil II ist bei der Bearbeitung Ihres Anliegens gesetzlich vorgeschrieben.
Wichtig zu beachten:
Eine Reservierung des Kennzeichens begründet keinen Anspruch auf die Zuteilung des Kennzeichens. Zudem sind zum Termin die Vorlage einer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und einer Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) zwingend erforderlich. Fahrzeuge die finanziert oder geleast werden, können aus logistischen Gründen nur in der Zulassungsstelle des Stadthauses in der Innenstadt bearbeitet werden. Elektro-, Oldtimer- oder Saisonkennzeichen werden ausschließlich im Dienstleistungszentrum des Stadthauses bearbeitet.