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52-8 Benutzungszeitordnung für städtische Sportstätten
Ratsbeschluss vom 18. Juli 2013
Benutzungszeiten der städtischen Sportstätten für die Durchführung des Schul- und Vereinssportes.
Zur Durchführung des Schul- und Vereinssportes werden für die durch das Sportund Bäderamt belegten Sportstätten der Stadt Bonn folgende Benutzungszeiträume festgesetzt:
1. Sporthallen, Schulturnhallen, Gymnastikhallen
Grund-, Haupt- und Sonderschulen montags bis freitags 8 bis 16.30 Uhr Schulsport 16.30 bis 22 Uhr Vereinssport
Andere Schulformen montags bis freitags 8 bis 18 Uhr Schulsport 18 bis 22 Uhr Vereinssport
samstags und sonntags 8 bis 22 Uhr Vereinssport
Sofern Schulen die zur Verfügung stehenden Zeiten nicht beanspruchen, kann eine Belegung durch Vereine erfolgen.
Mehrzweckhallen können auch für andere als sportliche Zwecke bereitgestellt werden. In diesen Fällen werden die Benutzungszeiten auf Antrag verlängert.
Sofern eine Hallensportstätte einem Verein zur eigenverantwortlichen Nutzung (Schlüsselgewalt) übertragen ist, kann auf Antrag die Benutzungszeit verlängert werden.
Das Sport- und Bäderamt ist bei den Schulturn- und Gymnastikhallen nur für die sportlichen Belegungen zuständig. Sonstige Belegungen erfolgen durch das Schulamt der Stadt Bonn.
2. Sportplätze
montags bis freitags: 8 bis 17 Uhr Schulsport 17 bis 22 Uhr Vereinssport
samstags und sonntags: 8 bis 22 Uhr Vereinssport
Bei Nichtausnutzung der Sportplätze durch Schulen und Vereine stehen die Plätze, mit Ausnahme der Naturrasenplätze, während der genannten Zeiten dem Freizeitsport zur Verfügung. Für Schulsportanlagen, die nicht dem Vereinssport dienen, gelten gesonderte Nutzungszeiten.
Die Verwaltung wird ermächtigt, im Benehmen mit dem Sportausschuss insbesondere zum Zweck des Anwohnerschutzes, die Nutzungszeiten abweichend von den vorgenannten Zeiten festzusetzen.
Bei allen Zuweisungen sind die Vorschriften des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage des Landes Nordrhein-Westfalen (Feiertagsgesetz NW) und die Sportstättenlärmschutzverordnung zu beachten.