1. Ziel
Die Bundesstadt Bonn ist bemüht, ihre charakteristischen Züge im Stadtbild und die darin aus der Vergangenheit übernommenen Werte originalgetreu zu erhalten.
Aus diesem Grunde führt sie alle zwei Jahre einen Wettbewerb durch, bei dem die besten im Kalenderjahr durchgeführten Renovierungen an historischen und/oder erhaltenswerten Fassaden prämiert werden.
Die Auslobung des Fassadenwettbewerbs gibt die Stadt in geeigneter Weise bekannt.
2. Teilnehmerkreis
Am Fassadenwettbewerb kann sich jeder beteiligen, der die Renovierung einer Fassade
- durch Dritte (Handwerksbetrieb) hat ausführen lassen
oder
- in Eigenleistung erbracht hat.
Teilnehmer, die nicht Eigentümer des Hauses sind, führen den Nachweis, dass sie alle Kosten der Renovierung getragen (bzw. die Arbeiten selbst durchgeführt) haben.
Voraussetzungen für die Teilnahme am Fassadenwettbewerb sind:
- das Haus liegt im Stadtgebiet Bonn
- die Arbeiten zur Renovierung wurden innerhalb der letzten 24 Monate abgeschlossen.
3. Anmeldung
Die Anmeldung zur Teilnahme am Fassadenwettbewerb ist an die Oberbürgermeisterin/den Oberbürgermeister – Stadtplanungsamt - zu richten. Dabei sind anzugeben:
- die genaue Anschrift
⇒ des Gebäudes
⇒ des Teilnehmers - den Zeitraum der Renovierung und das Datum ihres Abschlusses
- der Handwerksbetrieb, der die Arbeiten durchgeführt hat oder die Erklärung, dass die Fassade in Eigenleistung renoviert wurde. Ferner ist ein digitales Foto der neuen Fassade einzureichen. Mit der Bewerbung werden die Rechte an der nicht kommerziellen Nutzung des eingereichten Fotos zum Beispiel für Plakatte, Broschüren, Presseveröffentlichungen und Internetseiten, auf die Bundesstadt Bonn übertragen.
Anmeldeschluss ist der 30. September der jeweiligen ungraden Kalenderjahre.
4. Bewertung
Die Bewertung der gemeldeten Fassaden erfolgt durch eine Jury; ihr sollen angehören:
- Vertreter des Landeskonservators
- Vertreter der Architektenkammer
- Vertreter der Handwerkskammer
- Vertreter der Stadtverwaltung
Die Jurymitglieder wählen aus ihrem Kreis einen Vorsitzenden, dessen Stimme zählt bei Stimmengleichheit doppelt. Die Jury sollte mindestens aus drei Mitgliedern bestehen.
4.1 Verfahren
Im Rahmen einer Jurysitzung wird an Hand der eingereichten Fotos, der zum Wettbewerb angemeldeten Fassaden, über die Preiswürdigkeit der Bewerbungen entschieden. Die Unterlagen und Fotos werden den Jurymitgliedern in einem ausreichend bemessenen Zeitraum vor der Sitzung zur Verfügung gestellt, um diesen Gelegenheit zur Sichtung und Begutachtung vor Ort zu geben.
4.2 Bewertungskriterien
Für die Entscheidung der Jury gelten folgende Bewertungskriterien:
- Stilgerechtigkeit der Renovierung
- Sachgerechtigkeit der Renovierung
- Harmonie von Formen und Farben
- Gesamteindruck
5. Prämierung
Die Jury bestimmt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Preisgelder die Gesamtzahl der Prämien und kann ihre jeweilige Höhe individuell festsetzen.
Gebäude im Eigentum der öffentlichen Hand erhalten keine Geldpreise.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
6. Inkrafttreten
Diese Richtlinien treten rückwirkend zum 1. Januar 2016 in Kraft.
Herausgeber: Der Oberbürgermeister der Bundesstadt Bonn, Stadtplanungsamt, Juli 2018