Aufgrund des § 41 Abs. 1 Buchstaben f) und i) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666, SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GV. NRW. S. 738) hat der Rat der Bundesstadt Bonn in seiner Sitzung am 14. Mai 2019 folgende Nutzungs-, Entgelt- und Honorarordnung beschlossen:
1. Nutzungsordnung
1.1
Die regulären Öffnungszeiten des Hauses der Natur sind:
In den Sommermonaten (April bis Oktober):
Mittwoch bis Freitag: 10 bis 17 Uhr
Samstag/Sonntag und Feiertage: 10 bis 18 Uhr
In den Wintermonaten (November bis März):
Mittwoch bis Sonntag und Feiertage: 10 bis 17 Uhr
1.2
Der Eintritt zu der Wechsel- sowie der Dauerausstellung ist kostenlos.
1.3
Es ist nicht gestattet, in den Räumlichkeiten des Hauses der Natur zu rauchen.
2. Räumlichkeiten
2.1
Soweit die Seminarräume im Haus der Natur, An der Waldau 48, 53127 Bonn, nicht für hausinterne Veranstaltungen in Anspruch genommen werden, können sie nach Maßgabe dieser Nutzungs-, Entgelt- und Honorarordnung Dritten zur Durchführung von Veranstaltungen überlassen werden. Die Räumlichkeiten werden ausschließlich für Veranstaltungen zu Themen der Bildung für nachhaltige Entwicklung, des Naturschutzes oder der Nachhaltigkeit überlassen.
2.2
Die Seminarräume im Haus der Natur werden auf Antrag überlassen. Der Antrag ist schriftlich beim Haus der Natur, An der Waldau 48, 53127 Bonn, bzw. über das Anfrageformular der Internetseite zu stellen. Dabei ist das Thema der Veranstaltung genau anzugeben.
2.3
Über die Nutzung wird ein schriftlicher Mietvertrag geschlossen.
2.4
Entgeltordnung Seminarräume
2.4.1
Für die Überlassung der Seminarräume wird ein privatrechtliches Entgelt (Miete) erhoben.
Für den Seminarraum 1 (36 m²) beträgt die Miete:
- für die ersten 3 Stunden: 75 Euro
- für jede zusätzliche angefangene Stunde: 25 Euro
- für einen Tag (maximaler Tagessatz): 150 Euro
Für den Seminarraum 2 (110 m²) beträgt die Miete:
- für die ersten 3 Stunden: 225 Euro
- für jede zusätzliche angefangene Stunde: 75 Euro
- für einen Tag (maximaler Tagessatz): 450 Euro
In der vorgenannten Miete sind die Kosten für WLAN, Rednerpult und Vortragsbestuhlung (Seminarraum 1 maximal 20 Personen/Seminarraum 2 maximal 50 Personen), Beleuchtung und Heizung sowie Reinigung eingeschlossen.
2.4.2
Städtischen Dienststellen, die Veranstaltungen zu Themen der Bildung für nachhaltige Entwicklung, des Naturschutzes oder der Nachhaltigkeit durchführen (vgl. Absatz 2.1), werden die Seminarräume kostenlos überlassen.
Gemeinnützigen Bonner Organisationen wird auf diesen Tarif eine Ermäßigung von 50 v. H. gewährt, wenn Sie mit der Veranstaltung keine Einnahmen generieren.
Werden aus der Veranstaltung Einnahmen generiert, beläuft sich die Ermäßigung auf 20 v. H.
Organisationen, mit denen die Bundesstadt Bonn, Amt für Stadtgrün, Haus der Natur, einen Kooperationsvertrag abgeschlossen hat, können die Seminarräume kostenlos nutzen, wenn mit der Veranstaltung keine Einnahmen generiert werden und sie der Plattform-Funktion des Hauses der Natur im Bereich einer Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) entspricht.
2.4.3
Zusätzliche von Dritten in Anspruch genommene Dienstleistungen (zum Beispiel personelle Betreuung, Sonderbestuhlung, zusätzlicher Reinigungsaufwand etc.) werden in Höhe der tatsächlichen Kosten in Rechnung gestellt.
2.4.4
Außerhalb der festgelegten Öffnungszeiten können die Räumlichkeiten des Hauses der Natur angemietet werden, wenn es die personellen Kapazitäten zulassen. Gegebenenfalls kann ein Zuschlag erhoben werden, der sich nach dem zusätzlichen tatsächlichen Personal- und Organisationsaufwand (Betreuungsaufwand durch zusätzliches Personal, technische Betreuung, etc.) richtet.
2.4.5
Zusätzlich bereitgestellte Technik und Ausstattung des Hauses der Natur wird pro Tag wie folgt in Rechnung gestellt:
- Monitor 25 Euro
- Beamer 20 Euro
- Pinnwand 10 Euro
- Flipchart 10 Euro
- Moderationskoffer 10 Euro
(Ermäßigungen vgl. 2.4.2)
2.4.6
Die Miete ist mit Abschluss des Mietvertrages fällig und zu zahlen, es sei denn im Mietvertrag ist ein späterer Zeitpunkt genannt. Alle weiteren Details sind in der konkreten Mietvertragsgestaltung mit den Nutzerinnen und Nutzern geregelt.
3. Entgeltordnung der Umweltbildungsprogramme
Das Umweltbildungsprogramm des Hauses der Natur umfasst zum einen Standardworkshops für Kindergärten und Schulen und zum anderen offene Veranstaltungen im Rahmen des Jahresprogramms.
3.1
Die Standardworkshops wurden in Anlehnung an die Lehrpläne des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen erarbeitet, beziehungsweise in Anlehnung an die „Bildungsgrundsätze für Kinder von 0 bis 10 Jahren in Kindertagesbetreuung und Schulen im Primarbereich in Nordrhein- Westfalen“.
Die Kosten für einen 1,5- bis 2-stündigen Standardworkshop belaufen sich auf 90 Euro. Ein 3-stündiger Standardworkshop kostet 125 Euro.
Ausnahmen bilden folgende Gruppen aus dem Bonner Stadtgebiet:
- Schulklassen aller Schulen
- Kindergartengruppen
Diese können die Workshops des Hauses der Natur kostenlos nutzen.
- Gruppen sozialer Einrichtungen aus dem Bonner Stadtgebiet, zum Beispiel Alters- und Kinderheime, können die Workshops bei personeller Verfügbarkeit kostenlos nutzen.
3.2
Mit den Teilnahmeentgelten für Veranstaltungen im Rahmen des Jahresprogramms wird eine 50-prozentige Deckung der anfallenden Kosten angestrebt. Kosten für Verpflegung oder kostenintensives Material müssen gegebenenfalls in voller Höhe von den Teilnehmenden übernommen werden.
4. Honorarordnung
Das Honorar für die freiberuflichen Kräfte beträgt:
- Für Standardführungen/-workshops 35 Euro pro Zeitstunde, plus einer Vor- und Nachbereitungspauschale von 20 Euro.
- Für die verantwortliche Standbetreuung bei Veranstaltungen 35 Euro pro Zeitstunde.
- Für eine nichtverantwortliche Standbetreuung bei Veranstaltungen 20 Euro pro Zeitstunde.
- Für die pädagogische und fachliche Betreuung der Dauerausstellung 35 Euro pro Zeitstunde (ohne Vor- und Nachbereitungspauschale).
5. Inkrafttreten
Diese Nutzungs-, Entgelt- und Honorarordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft.
Bonn, den 21. Mai 2019
Sridharan
Oberbürgermeister