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Richtlinien über die Gewährung von Beihilfen und Zuschüssen zur Unterstützung der Arbeit von örtlichen Gesang- und Instrumentalvereinen, der Ortsausschüsse und sonstiger örtlicher Vereine, Vereinigungen und Initiativen (mit Ausnahme der Sportvereine) gemäß § 7 Absatz 2 Buchstabe o) der Bezirkssatzung der Bundesstadt Bonn.
I. Ziel und Zweck
Vereine, sonstige Vereinigungen und Initiativen sowie Hilfsorganisationen und Freiwillige Feuerwehren – nachfolgend nur Vereine genannt – , die durch Veranstaltungen und sonstige Aktivitäten zum kulturellen und gesellschaftlichen Leben oder zur Förderung des Umwelt-, Natur- oder Klimaschutzes im Stadtbezirk beitragen, sollen durch finanzielle Zuschüsse und Zuwendungen unterstützt und gefördert werden.
Bei der Vergabe der Zuschüsse werden die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention in Bezug auf die Teilhabe von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen beachtet.
II. Zuschüsse und Zuwendungen
Zuschüsse und Zuwendungen erhalten Vereine, deren Vereinssitz im Stadtbezirk Hardtberg liegt und deren Aktivitäten überwiegend im Stadtbezirk Hardtberg stattfinden.
Zuschüsse und Zuwendungen werden nur im Rahmen der jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt. Auf die Gewährung besteht kein Rechtsanspruch.
Über die Höhe des Zuschusses entscheidet die Bezirksvertretung Hardtberg im Rahmen dieser Richtlinie. Bei der Festlegung der Höhe sind die Besonderheiten der Vereine und insbesondere die Aktivitäten und Beiträge im stadtbezirklichen Leben zu berücksichtigen.
Zuschüsse werden in folgender Höhe gewährt:
a) Vereine Orts(fest)ausschüsse bis 550 € Hilfsorganisationen und Freiwillige Feuerwehren bis 250 € Vereine für Umwelt- und Naturschutz bis 250 € Karnevalsvereine bis 150 € Schützenbruderschaften bis 250 € Kirchenchöre/-instrumentalgruppen bis 120 € Gesangsvereine bis 150 € Kinder- und Jugendchöre bis 150 € Instrumentalvereine bis 500 € Vereine, die außerhalb ihres Vereinszweckes zum gesellschaftlichen Leben im Stadtbezirk beitragen bis 120 € Sonstige Vereine bis 150 €
b) St. Martinsumzüge 50 ct/teilnehmendem Kind
Zuschüsse werden bei der Bezirksverwaltungsstelle Hardtberg beantragt a) Jährlich vom Verein selbst oder b) einmalig durch Meldung eines Orts(fest)ausschusses für seine Mitgliedsvereine. Ausscheiden oder Auflösung eines Vereins sind von den Vorsitzenden des Orts(fest)ausschusses der Bezirksverwaltunsstelle Hardtberg unverzüglich mitzuteilen.
III. Zuwendungen in besonderen Fällen
Vereine, die Einzelveranstaltungen im Rahmen der Heimatpflege oder des Brauchtums, des Umwelt-, Natur- oder Klimaschutzes oder Veranstaltungen durchführen oder an solchen mitwirken, die über den Vereinszweck hinausgehen, oder die geeignet sind, bestimmte Zielgruppen anzusprechen, können eine Zuwendung erhalten. Über Zuwendungen bis zu 100 Euro entscheidet der Bezirksbürgermeister/die Bezirksbürgermeisterin, darüber hinaus die Bezirksvertretung Hardtberg. Der Bezirksbürgermeister/die Bezirksbürgermeisterin unterrichtet zum Ende des Jahres die Bezirksvertretung Hardtberg über die gewährten Zuwendungen.
IV. Jubiläen
Bei Jubiläen von Vereinen und sonstigen Vereinigungen werden gewährt:
25. Jubiläum
180 Euro
50. Jubiläum
200 Euro
75. Jubiläum
230 Euro
100. Jubiläum
250 Euro
Für jedes weitere 25. Jubiläum wird der Betrag wie bei einem 100. Jubiläum zugrunde gelegt. Im Einzelfall kann die Bezirksvertretung Hardtberg einen anderen Betrag beschließen.
V. Inkrafttreten
1. Die Richtlinien treten am 19. Oktober 2022 in Kraft.
2. Gleichzeitig verlieren alle früheren Vorschriften ihre Gültigkeit.