I. Hauptausschuss
Nr. | Zuständigkeit | Inhalt |
---|---|---|
1.1 | Empfehlung | Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung und Angelegenheiten, für die die Zuständigkeit einer Bezirksvertretung oder eines Fachausschusses nicht gegeben ist |
1.2 | Empfehlung | Stadtentwicklungsplanung |
1.3 | Empfehlung | Personalangelegenheiten, über die der Rat gemäß § 15 der Hauptsatzung entscheidet |
1.4 | Empfehlung | Beratung des Stellenplanes |
1.5 | Empfehlung | Allgemeine Angelegenheiten des Personalwesens |
1.6 | Empfehlung | Gleichstellungsangelegenheiten |
2.1 | Entscheidung | Entscheidungen in den Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Rates unterliegen, falls die Angelegenheit keinen Aufschub duldet (§ 60 Abs. 1 GO NRW) |
2.2 | Entscheidung | Entscheidung über die Planung von Verwaltungsaufgaben von besonderer Bedeutung gem. § 61 GO NRW |
2.3 | Entscheidung | Genehmigung der Empfehlungen der Bezirksvertretungen und der Fachausschüsse im Rahmen bestehender Haushaltsansätze, soweit es sich nicht um Angelegenheiten handelt, die dem Rat oder den Bezirksvertretungen zur Beschlussfassung vorbehalten sind; ausgenommen sind solche Empfehlungen, für die eine Fraktion oder ein Antragsteller eine Beschlussfassung im Rat verlangt |
2.4 | Entscheidung | Abstimmung der Arbeit der Ratsausschüsse (§ 59 Abs. 1 GO NRW) und Entscheidung über die Zuständigkeit von Bezirksvertretungen oder Ausschüssen im Einzelfall (§ 37 Abs. 2 GO NRW) |
2.5 | Entscheidung | Konzeption für städtische Werbemaßnahmen des Presseamtes und der Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Bonn |
2.6 | Entscheidung | Erteilung von Aufträgen an die Verwaltung, sofern hierdurch Verwaltungskraft nachhaltig gebunden und der Erledigung laufender Aufgaben entzogen wird oder die Erledigung auch durch externe Vergabe möglich ist und hierfür Haushaltsmittel nicht zur Verfügung stehen |
2.7 | Entscheidung | Benennung und Umbenennung städtischer Schulen, Straßen, Wege und Plätze, Sporthallen und Plätze sowie öffentliche Einrichtungen, soweit die Bezirksvertretungen von der vom Rat beschlossenen Benennungsliste abweichen wollen |
2.8 | Entscheidung | Angelegenheiten, die die Modernisierung der Verwaltungsstruktur betreffen, soweit nicht eine Zuständigkeit des Rates nach § 41 Abs. 1 Buchst. A) der Gemeindeordnung NRW gegeben ist |
2.9 | Entscheidung | Benennung von Haltestellen des Öffentlichen Personennahverkehrs |
2.10 | Entscheidung | Auf Vorschlag des Kulturausschusses, Entscheidung über die Annahme von Schenkungen und den Ankauf von Kunstwerken oder die Auftragsvergabe für Kunstwerke, die an öffentlichen Straßen, auf öffentlichen Plätzen oder in Grünanlagen aufgestellt werden sollen und deren Anschaffungswert 50.000 € netto übersteigt. |
2.11 | Entscheidung | Änderung in der Straßenbenennungsliste |
3.1 | Mitteilung | Grundsätzliche Personalentwicklungsmaßnahmen |
3.2 | Mitteilung | Grundsätzliche Veränderungen der Tarifstruktur |
Ia. Unterausschuss für Digitalisierung und Organisation des Hauptausschusses (ehemals UAOP)
Nr. | Zuständigkeit | Inhalt |
---|---|---|
1.1 | Anhörung | Mitberatung über die Planung von Verwaltungsaufgaben von besonderer Bedeutung gem. § 61 GO NRW, insbesondere für die Organisationsuntersuchungen |
1.2 | Anhörung | Regelmäßige Berichte über den Stand der Digitalisierung der Verwaltung |
Anhörung | Regelmäßige Berichte über IT- und Digitalisierungsprojekte | |
2.1 | Empfehlung | Technische und soziale Innovationen und ihren Beitrag für Handlungsfelder einer integrierten Stadtentwicklung |
2.2 | Empfehlung | Mitberatung über Grundsatzentscheidungen zum Einsatz von digitalen Hilfsmitteln in allen Bereichen der Verwaltung |
2.3 | Empfehlung | Mitberatung der Open Data/Open Government Strategie der Stadt |
2.4 | Empfehlung | Begleitung der Weiterentwicklung des Open Data Portals und die für die Nutzer*innen geltenden Vorgaben, Regeln und Vorschriften |
2.5 | Empfehlung | Begleitung von IT-Projekten und Projekten der Digitalisierung in der Verwaltung |
2.6 | Empfehlung | Begleitung der Weiterentwicklung des Open Data Portals und die für die Nutzer*innen geltenden Vorgaben, Regeln und Vorschriften |
2.7 | Empfehlung | Vorberatung der durch den Rat zu beschließenden Smart City-Strategie |
2.8 | Empfehlung | Überprüfung der Wirksamkeit der Smart City-Strategie und Empfehlung an den Rat bezüglich eventuell erforderlicher Anpassungen |
3.1 | Mitteilungen | Regelmäßige Information im Zusammenhang mit den Fortschritten in der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) |
3.2 | Mitteilungen | Mitteilung über Vorhaben der Wirtschaftsförderung im Zusammenhang mit der Ansiedlung und Förderung von Unternehmen und Start-Ups aus dem IT-Sektor |
3.3 | Mitteilungen | Information über Tätigkeiten der Stadt Bonn innerhalb von Initiativen/Gremien zur Digitalisierung/Digitalen Transformation von Gesellschaft und Wirtschaft |
3.4 | Mitteilungen | Regelmäßige Beratung über den Projektverlauf und Evaluierung der Umsetzungsergebnisse |
3.5 | Mitteilungen | Information über Vergabeverfahren und Beschaffungen mit IT-Bezug (z.B. Software, Hardware, Internetauftritte, Anschlüsse an das bzw. des öffentliche oder behördeninterne Telekommunikationsnetz (Infrastruktur), Lizenzen etc.) |
3.6 | Mitteilungen | Regelmäßige Information über (Bau-)Anträge bzw. Aufbruchgenehmigungen sowie ggf. den Einsatz alternativer Verlegemethoden in Zusammenhang mit dem Breitband/Gigabit-Ausbau und der jeweils hierfür benötigten Infrastruktur (z. B. Bauanträge für Mobilfunksendemasten, Aufbruchgenehmigungen zur Verlegung von LWL zum Zwecke des Breitbandanschlusses (nicht Anschluss von Lichtsignalanlagen)) |
3.7 | Mitteilungen | Regelmäßige Information über Anträge zur Mitnutzung passiver Infrastruktur gem. §§ 77d ff. TKG sowie zur Koordinierung von Bauarbeiten und Mitverlegung mit den Anbietern von Telekommunikationsinfrastruktur gem. § 77h TKG |
3.8 | Mitteilungen | Mitteilung über meldepflichtige Datenschutzvorfälle und meldepflichtige bzw. an das BSI gemeldete IT-Sicherheitsvorfälle in der Stadtverwaltung |
II. Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe (inklusive ehemals BVA und UA Konferenzzentrum)
Nr. | Zuständigkeit | Inhalt |
---|---|---|
1.1 | Empfehlung | Vorbereitung und Ausführung der Haushaltssatzung, Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes, Festsetzung des Investitionsprogramms |
1.2 | Empfehlung | Ausführung des Haushaltsplanes, soweit hierfür nicht andere Ausschüsse zuständig sind |
1.3 | Empfehlung | Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Auszahlungen und Aufwendungen, soweit hierfür nicht gem. Ratsbeschluss der Stadtkämmerer / die Stadtkämmerin zuständig ist sowie Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen |
1.4 | Empfehlung | Wirtschafts- und Bewirtschaftungspläne, Jahresabschlüsse von Eigenbetrieben und Eigengesellschaften |
1.5 | Empfehlung | Übernahme von Bürgschaften und Bestellung sonstiger Sicherheiten für andere sowie solche Rechtsgeschäfte, die den vorgenannten wirtschaftlich gleichkommen |
1.6 | Empfehlung | Abgabensatzungen und Entgeltordnungen |
1.7 | Empfehlung | Empfehlungen der Fachausschüsse und Anregungen der Bezirksvertretungen mit finanziellen Auswirkungen gem. § 22 Abs. 8 der Geschäftsordnung des Rates |
1.8 | Empfehlung | Empfehlungen der Fachausschüsse und Anregungen der Bezirksvertretungen mit finanziellen Auswirkungen für die Eigenbetriebe und Eigengesellschaften der Bundesstadt Bonn |
1.9 | Empfehlung | Erlass sowie unbefristete Niederschlagung von Ansprüchen, Erklärungen im Rahmen von Insolvenzverfahren und Abschluss von Vergleichen über Ansprüche nach den in der hierzu geltenden Satzung festgelegten Wertgrenzen |
1.10 | Empfehlung | Wirtschaftliche Betätigung, insbesondere Gründung, Erwerb, Veräußerung von Gesellschaften oder Anteilen von Gesellschaften |
1.11 | Empfehlung | Angelegenheiten des Neuen Kommunalen Finanzmanagements sowie Einführung neuer Steuerungsinstrumente |
1.12 | Empfehlung | Fragen, die mit der Thematik geschlechtergerechter Haushalt (Gender Budgetierung) zusammenhängen |
1.13 | Empfehlung | Konzeption und Weiterentwicklung des städtischen Beteiligungsportfolios |
1.14 | Empfehlung | Angelegenheiten des Umweltschutzes im Bereich des Beschaffungswesens und bei Durchführung von Bauaufgaben sowie die Berücksichtigung weiterer Kriterien mit vergaberechtlichen Auswirkungen (z.B. soziale Kriterien, Mittelstandsförderung) |
1.15 | Empfehlung | Grundsatzangelegenheiten des Vergaberechts (z.B. Vergabeordnung) |
1.16 | Empfehlung |
Angelegenheiten des WorldCCBonn und der Beethovenhalle in Bezug auf die Produktgruppen 1.15.07 und 1.15.08
|
1.17 | Empfehlung | Auf Vorschlag des Kulturausschusses, Empfehlungen über die Annahme von Schenkungen und den Ankauf von Kunstwerken oder die Auftragsvergabe für Kunstwerke, die an öffentlichen Straßen, auf öffentlichen Plätzen oder in Grünanlagen aufgestellt werden sollen und deren Anschaffungswert 50.000 € netto übersteigt. |
1.18 | Empfehlung | Angelegenheiten des Satzungs- und Gebührenrechts für Abwasseranlagen, Erschließungsanlagen und das Friedhofs- und Begräbniswesen |
2.1 | Entscheidung | Gewährung von städtischen Zuschüssen, soweit es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt und nicht die Entscheidungskompetenz des Rates, einer Bezirksvertretung oder eines Ausschusses gegeben ist |
2.2 | Entscheidung |
Abschluss von Verträgen, mit denen für die Stadt Erträge/Einzahlungen oder Aufwendungen/Auszahlungen einmalig von mehr als 200.000 € oder fortlaufend von mehr als 100.000 € jährlich verbunden sind, soweit nicht die Zuständigkeit anderer Ausschüsse oder des Rates nach der Zuständigkeitsordnung oder gem. § 41 Abs. 1 GO NRW gegeben ist |
2.3 | Entscheidung | Annahme von Spenden und Schenkungen mit einem Wert von mehr als 50.000 € |
2.4 | Entscheidung | Verträge über die Verfügung über Gemeindevermögen, Vornahme von Schenkungen und Hingabe von Darlehen mit einem Wert von mehr als 50.000 €, soweit nicht nach der Zuständigkeitsordnung andere Ausschüsse zuständig sind. Ausgenommen hiervon sind Darlehen, die nach dem Bundessozialhilfegesetz gewährt werden sowie Darlehen für den Wohnungsbau aufgrund vom Rat beschlossener Richtlinien. Verträge ab 20.000 € werden dem Finanzausschuss einmal jährlich zur Kenntnis gebracht |
2.5 | Entscheidung | Grundsätzliche Regelungen für das Zins- und Schuldenmanagement und für den Abschluss von Zinssicherungs- und Zinsoptimierungsgeschäften |
2.6 | Entscheidung | Befristete Niederschlagung von Ansprüchen nach den in der hierzu geltenden Satzung festgelegten Wertgrenzen |
2.7 | Entscheidung | Investitionscontrolling (Abwicklung Haushaltsreste Vorjahre) |
2.8 | Entscheidung | Entsperrung und Freigabe von Haushaltsmitteln |
2.9 | Entscheidung | Regelungen für Grundsatzangelegenheiten im Bereich des Anlagenmanagements der Bundesstadt Bonn und der ihr zugehörigen rechtlich unselbstständigen Stiftungen |
2.10 | Entscheidung | Einleitung von Vergabeverfahren und Vergabe von Bauleistungen sowie von sonstigen Lieferungen und Leistungen einschließlich Honoraraufträgen nach Maßgabe der Vergabeordnung der Bundesstadt Bonn. Ausgenommen sind Vergaben, über die aufgrund der Zuständigkeitsordnung andere Ausschüsse oder aufgrund der Bezirkssatzung die Bezirksvertretungen entscheiden. |
2.11 | Entscheidung |
Grundstücksankäufe sowie Ausübung bzw. Nichtausübung von Vorkaufsrechten und Grunderwerbsrechten ab 500.000 €, über die der Rat entscheidet und soweit nicht durch Ratsbeschluss besondere Regelungen getroffen sind |
2.12 | Entscheidung | Grundstücksverkäufe ab 500.000 € |
2.13 | Entscheidung | Einräumung und Begründung von Erbbaurechten in den Fällen, in denen der Grundstücksverkauf oder -ankauf eines Ratsbeschlusses bedurfte. |
2.14 | Entscheidung |
Grundstücksverkäufe sowie Ausübung bzw. Nichtausübung von Vorkaufsrechten und Grunderwerbsrechten von 50.000 € bis 500.000 € für Vorratsgelände, soweit nicht durch Ratsbeschluss besondere Regelungen getroffen sind. Ausgenommen sind Angelegenheiten, über die aufgrund der Zuständigkeitsordnung andere Ausschüsse entscheiden |
2.15 | Entscheidung |
Grundstücksankäufe sowie Ausübung bzw. Nichtausübung von Vorkaufsrechten und Grunderwerbsrechten von 175.000 € bis 500.000 € zur Durchführung von Bebauungsplänen und zur Ausführung von Einzelmaßnahmen, soweit nicht durch Ratsbeschluss besondere Regelungen getroffen sind |
2.16 | Entscheidung | Grundstücksverkäufe von 40.000 € bis 500.000 €. Ausgenommen sind Angelegenheiten, über die aufgrund der Zuständigkeitsordnung andere Ausschüsse entscheiden |
2.17 | Entscheidung | Einräumung und Begründung von Erbbaurechten in den Fällen, in denen der Grundstücksverkauf oder -ankauf eines Ausschussbeschlusses bedurfte. Ausgenommen sind Angelegenheiten, über die aufgrund der Betriebssatzung des SGB der Betriebsausschuss entscheidet. |
2.18 | Entscheidung | Verpachtung sowie Vermietung von Grundstücken mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren in den Fällen, in denen das Jahresentgelt im Einzelfall 25.000 € übersteigt. Ausgenommen sind Angelegenheiten, über die aufgrund der Betriebssatzung des SGB der Betriebsausschuss oder die Betriebsleitung entscheidet |
2.19 | Entscheidung | Anpachtung und Anmietung von Grundstücken mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren in denen das Jahresentgelt im Einzelfall 20.000 € übersteigt. Ausgenommen sind Angelegenheiten, über die aufgrund der Betriebssatzung des SGB der Betriebsausschuss oder die Betriebsleitung entscheidet |
2.20 | Entscheidung | Ausübung/Nichtausübung von Wiederverkaufsrechen/Heimfallrechten bzw. die Geltendmachung von Vertragsstrafen im Zusammenhang mit Grundstücksvergaben, wenn die Vergabe in der Kompetenz des Ausschusses liegt |
3.1 | Mitteilung | Spenden und Schenkungen mit einem Wert ab 5.000 € über deren Annahme im Rahmen der Geschäfte der laufenden Verwaltung entschieden worden ist, sind dem Finanzausschuss einmal jährlich zur Kenntnis zu bringen |
3.2 | Mitteilung | Mitteilung über aufgenommene Kredite |
3.3 | Mitteilung | Bericht zur haushaltswirtschaftlichen Lage (Quartalsberichte) |
3.4 | Mitteilung | Berichte der Eigenbetriebe und Beteiligungen, insbesondere Beteiligungsbericht |
3.5 | Mitteilung | Sponsoringleistungen mit einem Wert ab 5.000 € sind dem Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen einmal jährlich zur Kenntnis zu bringen |
3.6 | Mitteilung | Jahresbericht über das städtische Zins- und Schuldenmanagement |
3.7 | Mitteilung | Jahresbericht über die Finanzanlagen der Bundesstadt Bonn |
3.8 | Mitteilung | Halbjährlicher Bericht über alle nach der Vergabeordnung für Bauleistungen (VOB/A und VOB/A-EU), der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) und der Vergabeverordnung (VgV) vergebenen Aufträgen mit einem Auftragswert von über 25.000 EURO. Zu den Aufträgen ist auszuweisen, welche Nachhaltigkeitskriterien bei der Vergabe berücksichtigt wurden. |
3.9 | Mitteilung | Grundsätzliche finanzpolitische Entwicklungen (z.B. Gemeindefinanzsystem, Gemeindefinanzierungsgesetz GfG) |
3.10 | Mitteilung | Die im Rahmen der Geschäfte der laufenden Verwaltung abgewickelten Grundstücksan- und -verkäufe sind dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe regelmäßig zur Kenntnis zu bringen. |
III. Rechnungsprüfungsausschuss
Nr. | Zuständigkeit | Inhalt |
---|---|---|
1.1 | Empfehlung | Prüfung des Jahresabschlusses und des Gesamtabschlusses |
1.2 | Empfehlung | Entgegennahme und Behandlung von Prüfungsberichten gem. § 11 Rechnungsprüfungsordnung bzw. gem. § 12 Rechnungsprüfungsordnung im Falle der Vorberatung für den Rat |
2.1 | Entscheidung | Entscheidung über Meinungsverschiedenheiten zwischen dem RPA und den Verwaltungsdienststellen gem. § 13 Rechnungsprüfungsordnung |
2.2 | Entscheidung | Erteilung von Prüfungsaufträgen an das RPA gem. § 2 Abs. 4 Rechnungsprüfungsordnung |
2.3 | Entscheidung | Entgegennahme und Behandlung von Prüfungsberichten gem. § 12 Rechnungsprüfungsordnung |
IV. Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen (ehemals PLA)
Nr. | Zuständigkeit | Inhalt |
---|---|---|
1.1 | Anhörung | Angelegenheiten in Baugenehmigungsverfahren, wenn ein Bauantrag oder eine Bauvoranfrage aus planungsrechtlichen Gründen versagt werden soll |
1.2 | Anhörung | Angelegenheiten in Baugenehmigungsverfahren, wenn Ausnahmen von Veränderungssperren gem. § 14 Abs. 2 BauGB erteilt werden sollen; hiervon ausgenommen sind kleinere Vorhaben wie Werbeanlagen, Kleingaragen oder geringfügige Um- und Erweiterungsbauten |
1.3 | Anhörung | Angelegenheiten in Baugenehmigungsverfahren, wenn Genehmigungen im Außenbereich gem. § 35 Abs. 2 oder 4 BauGB erteilt werden sollen |
1.4 | Anhörung | Verfahrenseinleitende Beschlüsse zu städtischen Hochbaumaßnahmen (außer Maßnahmen des SGB) von gesamtstädtischer oder bezirklicher Bedeutung und Genehmigung der Entwurfsplanung |
1.5 | Anhörung | Wesentliche Veränderungen an Denkmälern soweit sie öffentliche Gebäude sind oder von besonderem öffentlichen Interesse sind. |
1.6 | Anhörung | Vorstellung sämtlicher Bauvoranfragen und Bauanträge vor Genehmigung von gesamtstädtischer, bezirklicher oder besonderer ortsteilmäßiger Bedeutung, sofern sie mehr als 2000 qm2 BGF oder mehr als 30 WE umfassen |
1.7 | Anhörung | Veränderungen an Denkmälern von bezirklicher Bedeutung soweit sie öffentliche Gebäude sind oder öffentliches Interesse besitzen |
2.1 | Empfehlung | Raumordnung (Landesentwicklungsplan, Regionalplan) |
2.2 | Empfehlung | Stadtgestaltung (Gestaltung bedeutsamer städtebaulicher Räume von gesamtstädtischer Bedeutung, Gestaltungs- und Erhaltungssatzungen) |
2.3 | Empfehlung | Erlass von Veränderungssperren |
2.4 | Empfehlung | Sonstige Rahmenpläne, insbesondere städtebauliche Entwicklungskonzepte und sonstige städtebauliche Planungen i.S.d. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB |
2.5 | Empfehlung | Umlegungs-, Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen nach dem BauGB |
2.6 | Empfehlung | Planungen der Verwaltung, die von Festlegungen in den durch den Rat beschlossenen Rahmenplanungen abweichen |
2.7 | Empfehlung | Planung von Grün- und Sportanlagen, Friedhöfen und Erholungsgebieten bis zur Entwurfsplanung, soweit es sich um Maßnahmen von gesamtstädtischer Bedeutung handelt |
2.8 | Empfehlung | Vorplanung von wasserbaulichen Maßnahmen |
2.9 | Empfehlung | Aufstellung und Änderung von Landschaftsplänen |
2.10 | Empfehlung | Grundsatzangelegenheiten des Denkmalschutzes in der Stadt Bonn |
2.11 | Empfehlung | Konzeption und Denkmalschutzrichtlinien für besondere Bereiche, wie Friedhofs- und Parkanlagen, Industriedenkmäler usw. |
2.12 | Empfehlung | Unterschutzstellung von Denkmalbereichen (§§ 5, 6 DSchG NRW) |
2.13 | Empfehlung | Aufstellung und Fortschreibung von Denkmalpflegeplänen (§ 25 DSchG NRW) |
2.14 | Empfehlung | Planungen ab der Entwurfsplanung und die Ausführung städtischer Hoch- und Tiefbaumaßnahmen einschließlich der Abwasserbeseitigung sowie von Grün- und Sportanlagen, Friedhöfen, Spiel- und Bolzplätzen und Erholungsgebieten, ausgenommen Verkehrsanlagen; soweit es sich um Maßnahmen von gesamtstädtischer Bedeutung handelt. Dies gilt auch für Planungen auf der Grundlage von Erschließungsverträgen |
2.15 | Empfehlung | Maßnahmen der Wohnumfeldverbesserung |
2.16 | Empfehlung | Maßnahmen der Mobilitätsplanung, aber nur insofern es um Planfeststellungsverfahren geht |
2.17 | Empfehlung | Fragen der Parkraumbewirtschaftung und der lokalen Verkehrskonzepte für Orts- und Stadtteile |
2.18 | Empfehlung | Vorplanung von Straßen usw., die nicht im B-Plänen ausgewiesen sind |
2.19 | Empfehlung |
Bauleitplanung
|
In den nachstehenden Fällen richtet sich eine Empfehlung an die zuständige Bezirksvertretung | ||
2.a | Empfehlung | Inhalt und Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB |
2.b | Empfehlung | Planung von Grün- und Sportanlagen, Friedhöfen und Erholungsgebieten bis zur Entwurfsplanung, soweit es sich um Maßnahmen von bezirklicher Bedeutung handelt. |
2.c | Empfehlung | Planung von wasserbaulichen Maßnahmen von bezirklicher Bedeutung |
2.d | Empfehlung | Eintragung von Denkmälern von bezirklicher Bedeutung in die Denkmalliste, sofern ein entsprechender Antrag des Eigentümers oder des Landschaftsverbandes abgelehnt werden soll |
2.e | Empfehlung | Aufstellung und Fortschreibung von Denkmalpflegeplänen (§ 25 DSchG NRW) |
2.f | Empfehlung | Planungen ab Entwurfsplanung und Ausführung städtischer Hochbaumaßnahmen von bezirklicher Bedeutung (außer Maßnahmen des SGB) |
2.g | Empfehlung | Planungen ab der Entwurfsplanung und die Ausführung städtischer Tiefbaumaßnahmen sowie von Grün- und Sportanlagen, Friedhöfen, Spiel- und Bolzplätzen und Erholungsgebieten, soweit es sich um Maßnahmen von bezirklicher Bedeutung handelt |
3.1 | Entscheidung | Vergabe von Honoraraufträgen für Planungen von gesamtstädtischer Bedeutung im Rahmen bestehender Haushaltsansätze, soweit es sich nicht um die Ausbauplanung konkreter Bauvorhaben handelt und nicht bereits eine Festlegung durch Rats- oder Ausschussbeschluss erfolgt ist |
3.2 | Entscheidung | Eintragung von Denkmälern von gesamtstädtischer Bedeutung in die Denkmalliste, sofern ein entsprechender Antrag des Eigentümers oder des Landschaftsverbandes abgelehnt werden soll |
3.3 | Entscheidung | Beratung über die Voraussetzungen, Kriterien und Teilnahmebedingungen für städtebauliche, architektonische oder das Stadtbild betreffende Wettbewerbe und ihre jeweiligen Ausschreibungen - einschließlich derjenigen bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen |
3.4 | Entscheidung | Entscheidung über das Beteiligungsverfahren nach § 3 Absatz 1 BauGB, sofern die Zuständigkeit nicht gemäß § 7 Absatz 3 der Anlage 2 zu § 3 der Hauptsatzung (Bezirkssatzung) auf die Bezirksvertretung übertragen wurde |
4.1 | Mitteilung | Bauvorhaben, die eine wesentliche öffentliche Auswirkung in ihrer unmittelbaren Umgebung haben. |
4.2 | Mitteilung | Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen des örtlichen Bauplanungsrechtes, wenn die zulässige Grundfläche, die Geschossfläche, die Gesamthöhe oder ein Baukörperteil den überbaubaren Bereich wesentlich überschreitet |
4.3 | Mitteilungen | Abriss von Häusern von bezirklicher Bedeutung, die Bestandteil der Benehmensliste sind. |
IVa. Unterausschuss für Denkmalschutz des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen
Nr. | Zuständigkeit | Inhalt |
---|---|---|
1.1 | Anhörung | Eintragung von Denkmälern von gesamtstädtischer Bedeutung in die Denkmalliste, sofern ein entsprechender Antrag des Eigentümers oder des Landschaftsverbandes abgelehnt werden soll |
1.2 | Anhörung | Wesentliche Veränderungen an Denkmälern von gesamtstädtischer Bedeutung, soweit sie öffentliche Gebäude sind oder von besonderem öffentlichen Interesse sind. |
1.3 | Anhörung | Baugenehmigungs- oder Bauleitplanungen, die den Umgebungsschutz von Denkmälern betreffen |
1.4 | Anhörung | Angelegenheiten der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung |
1.5 | Anhörung | Unterschutzstellung von Denkmalbereichen (§§ 5, 6 DSchG NRW) |
2.1 | Empfehlung | Grundsatzangelegenheiten des Denkmalschutzes in der Stadt Bonn |
2.2 | Empfehlung | Konzeption und Denkmalschutzrichtlinien für besondere Bereiche, wie Friedhofs- und Parkanlagen, Industriedenkmäler usw. |
In den nachstehenden Fällen richtet sich eine Empfehlung an die zuständige Bezirksvertretung | ||
2.a | Empfehlung | Eintragung von Denkmälern von bezirklicher Bedeutung in die Denkmalliste, sofern ein entsprechender Antrag des Eigentümers oder des Landschaftsverbandes abgelehnt werden soll |
2.b | Empfehlung | Aufstellung und Fortschreibung von Denkmalpflegeplänen (§ 25 DSchG NRW) |
3.1 | Mitteilungen | Abriss von Häusern von gesamtstädtischer Bedeutung, die Bestandteil der Benehmensliste sind. |
3.2 | Mitteilungen | Abriss von Häusern von bezirklicher Bedeutung, die Bestandteil der Benehmensliste sind. |
V. Ausschuss für Mobilität und Verkehr
Nr. | Zuständigkeit | Inhalt |
---|---|---|
1.1 | Empfehlung | Mobilitätsplanung (Verkehrsentwicklungsplan) |
1.2 | Empfehlung | Maßnahmen der Mobilitätsplanung |
1.3 | Empfehlung | Grundsätzliche Angelegenheiten des Straßenverkehrs, Vorplanung von Straßen, Wegen und Plätzen, die vollständig in Bebauungsplänen ausgewiesen sind, einschließlich Brücken, Ausgestaltung von Fußgängerbereichen. |
1.4 | Empfehlung | Angelegenheiten des Nahverkehrsplans nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr NRW, Linienkonzepte und Planfeststellungsverfahren von Stadt- und Straßenbahnen sowie sonstiger spurgeführter öffentlicher Verkehrsmittel |
1.5 | Empfehlung | Planung von Maßnahmen der Wohnumfeldverbesserung und Verkehrsberuhigung |
1.6 | Empfehlung | Benennung von Haltestellen des Öffentlichen Personennahverkehrs nach Anhörung der zuständigen Bezirksvertretung |
1.7 | Empfehlung | Grundsätzliche Angelegenheiten der Verkehrslenkung, -regelung und – Überwachung, soweit sie von gesamtstädtischer Bedeutung sind |
1.8 | Empfehlung | Fragen der Parkraumbewirtschaftung und der lokalen Verkehrskonzepte für Orts- und Stadtteile |
1.9 | Empfehlung | Fragen der Parkraumbewirtschaftung und der Verkehrskonzepte für Orts- und Stadtteile, soweit sie von gesamtstädtischer Bedeutung sind. |
1.10 | Empfehlung | Vorplanung von Straßen usw., die nicht im B-Plänen ausgewiesen sind |
In den nachstehenden Fällen richtet sich eine Empfehlung an die zuständige Bezirksvertretung | ||
1.a | Empfehlung | Ausgestaltung von Fußgängerbereichen im Stadtbezirk |
1.b | Empfehlung | Vorplanung von Straßen, Wegen und Plätzen die vollständig in Bebauungsplänen ausgewiesen sind |
1.c | Empfehlung | Maßnahmen der Wohnumfeldverbesserung (ausgenommen öffentliche Begegnungsstätten) und Verkehrsberuhigung, soweit nicht benachbarte Bezirke unmittelbar betroffen sind bzw. belastet werden |
1.d | Empfehlung | Planungen ab der Entwurfsplanung von Straßen, Wegen und Plätzen, deren Bedeutung nicht wesentlich über einen Stadtbezirk hinausgeht; dies gilt auch für Planungen auf der Grundlage von Erschließungsverträgen |
2.1 | Entscheidung | Vorplanung von Straßen, Wegen und Plätzen, die nicht vollständig in Bebauungsplänen ausgewiesen sind, einschließlich der Abwägungsentscheidung nach § 125 Abs. 2 BauGB |
VI. Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda
Nr. | Zuständigkeit | Inhalt |
---|---|---|
1.1 | Anhörung | Angelegenheiten der Lokalen Agenda |
1.2 | Anhörung |
Für folgende Vorhaben erhält der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz, Klima und Lokale Agenda ein Empfehlungsrecht, sofern umweltrelevante Belange berührt werden:
|
1.3 | Anhörung | Kriterien für die ökologische Pflege von Grünflächen |
2.1 | Empfehlung | Angelegenheiten des Satzungs- und Gebührenrechts für die Stadtreinigung und Abfallbeseitigung |
2.2 | Empfehlung | Aufgaben nach dem Naturschutzrecht auf Bundes- und Landesebene einschließlich der Aufstellung und Änderung von Landschaftsplänen |
2.3 | Empfehlung | Angelegenheiten des Umweltschutzes im Bereich des Beschaffungswesens und bei der Durchführung von Bauaufgaben |
2.4 | Empfehlung | Ausgleichsmaßnahmen bei Planungs- und Baubeschlüssen |
2.5 | Empfehlung | Veterinärwesen, Tierschutz und Verbraucherschutz |
2.6 | Empfehlung | Grundsätzliche Angelegenheiten der Baumsatzung |
2.7 | Empfehlung | Vorplanung von wasserbaulichen Maßnahmen |
2.8 | Empfehlung | Planung von Grün- und Sportanlagen, Friedhöfen und Erholungsgebieten von gesamtstädtischer Bedeutung |
2.9 | Empfehlung | Grundsätzliche Angelegenheiten des Feuerschutz- und Rettungswesens |
2.10 | Empfehlung | Anpassung des Abfallwirtschaftskonzeptes an neue Gegebenheiten |
2.11 | Empfehlung | Projekte und Planungen, die der Umsetzung der Agenda 21 dienen |
2.12 | Empfehlung | Grundsatzfragen und konzeptionelle Angelegenheiten der Planung, der Gestaltung und der Unterhaltung aller Freiflächen der Stadt Bonn die landschaftsgestalterisch, landschaftspflegerisch, gärtnerisch, baumpflegerisch, forstwirtschaftlich oder landwirtschaftlich zu bewirtschaften sind. Hierzu zählen: Städtische Waldflächen, städtische Grünanlagen und Ausgleichsflächen, allgemeine städtische Liegenschaften, Außenanlagen aller städtischen Gebäude und Einrichtungen, Sportanlagen, Spiel- und Bolzplätze, Verkehrsgrün und die Friedhöfe sowie Naturdenkmäler. |
2.13 | Empfehlung | Grundsatzfragen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung |
2.14 | Empfehlung | Angelegenheiten der Naturdenkmäler |
2.15 | Empfehlung | Angelegenheiten zur wassersensiblen Stadt, Regenwassermanagement, blaue Infrastruktur |
2.16 | Empfehlung | Angelegenheiten des Bodenschutzes |
3.1 | Entscheidung | Programme und Maßnahmen zur Verringerung der Umweltbelastung mit Ausnahme ordnungsbehördlicher Maßnahmen |
3.2 | Entscheidung | Die Behandlung von Grundsatzfragen des Umwelt- und Verbraucherschutzes |
3.3 | Entscheidung | Die Erhebung von grundlegenden Umweltinformationen, z.B. durch die Aufstellung von Messprogrammen sowie die Erstellung und Auswertung von Katastern und Plänen über Umweltbelastungen, sofern es sich nicht um Bauleitplanungen handelt |
3.4 | Entscheidung | Besondere Themenschwerpunkte zur Öffentlichkeitsarbeit mit dem Ziel, das Umweltbewusstsein zu fördern |
3.5 | Entscheidung |
Abfallwirtschaftliche Grundsatzentscheidungen Dies gilt nicht für das operative Geschäft der bonnorange AöR zur Erfüllung der sich aus der Unternehmenssatzung ergebenden und vom Rat zur Wahrnehmung im eigenen Namen und in eigener Verantwortung übertragenen Aufgaben. |
3.6 | Entscheidung | Die Umsetzung von vorgezogenen Kompensationsmaßnahmen im Rahmen des städtischen Ökokontos. |
3.7 | Entscheidung | Forstwirtschaftspläne und Umweltverträglichkeit in Angelegenheiten der Waldnutzung |
3.8 | Entscheidung | Gewährung von Zuschüssen an Umweltverbände/Biologische Station/Verbraucherberatungsstelle und Energieberatung |
3.9 | Entscheidung | Kriterien für die nachhaltige Pflege und Entwicklung von Grünflächen |
3.10 | Entscheidung | Vergabe von Gutachten in Angelegenheiten, die in der Entscheidungskompetenz des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz liegen, im Rahmen bestehender Haushaltsansätze |
3.11 | Entscheidung | Erstellung eines Zeit-, Ziel- und Maßnahmenplanes zur Umsetzung der Lokalen Agenda und zur Umsetzung der Sustainable Development Goals (SDG) |
VII. Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit (ehemals AIW und AWA)
Nr. | Zuständigkeit | Inhalt |
---|---|---|
1.1 | Anhörung | Offenlage von Bebauungsplänen, in denen Gewerbegebiete ausgewiesen, geändert oder aufgehoben werden sollen |
1.2 | Anhörung | Maßnahmen, die Auswirkungen auf das internationale Profil der Bundesstadt Bonn haben |
1.3 | Anhörung | Planungen zu internationalen Veranstaltungen, Kongressen und Events (z.B. UN-Konferenzen, Weltkonferenzen zu Nachhaltigkeitsthemen) und deren Begleitung |
1.4 | Anhörung | Kommunale Maßnahmen, die besonders wissenschaftliche Einrichtungen, Wissenschaftler/innen und Studierende betreffen |
1.5 | Anhörung | Angelegenheiten des Kongresswesens, soweit sie den internationalen Standort betreffen |
1.6 | Anhörung | Kommunale Maßnahmen, die die Standortentwicklung Wissenschaftsregion betreffen |
1.7 | Anhörung | Maßnahmen zur Stärkung des Fair Trade-Standortes und des fairen Handels und der fairen Beschaffung |
1.8 | Anhörung | Vorschläge an den Rat zur Benennung von sachkundigen Einwohner*innen bzw. stellvertretenden sachkundigen Einwohner*innen nach § 58 Abs. 4 GO NRW |
1.9 | Anhörung | Vorschläge an den Rat zur Benennung von Vertreter*innen in Netzwerken, die den nationalen und internationalen Politikstandort betreffen |
2.1 | Empfehlung | Angelegenheiten der Wirtschafts- und Arbeitsförderung |
2.2 | Empfehlung | Begleitung des Ausbaus Bonns als Zentrum für Internationale Zusammenarbeit und globale Nachhaltigkeitsfragen |
2.3 | Empfehlung | Maßnahmen, die die Bereiche Internationale Stadt, Bundesstadt und Wissenschaft und Forschung betreffen |
2.4 | Empfehlung | Kommunale Mitwirkung bei Planungen zu internationalen Veranstaltungen, Kongressen und Events |
2.5 | Empfehlung | Umsetzung des Zukunftskonzeptes „Internationaler Politikstandort“ der Bundesstadt Bonn und andere Konzepte, die den internationalen Standort betreffen, soweit nicht die Bezirksvertretungen zuständig sind |
2.6 | Empfehlung | Kommunale Europaarbeit und Kontakte zu europäischen Netzwerken und Institutionen |
2.7 | Empfehlung | Maßnahmen, die die Bonner Willkommenskultur betreffen |
2.8 | Empfehlung | Stärkung der Netzwerkbildung auf lokaler Ebene, insbesondere im Be- reich der entwicklungspolitischen Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Eine-Welt-Gruppen, Schulen und Migrantenorganisationen) |
2.9 | Empfehlung | Fragen im Bereich der Lokalen Agenda, soweit sie die internationale Zusammenarbeit oder den internationalen Standort betreffen |
2.10 | Empfehlung | Angelegenheiten des internationalen Marketings |
2.11 | Empfehlung | Angelegenheiten der entwicklungspolitischen Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit in Bonn |
2.12 | Empfehlung | Umsetzung der nachhaltigen Entwicklungsziele (Agenda 2030/SDGs) der VN und anderer internationaler Agenden (Klima, Biodiversität, Neue Urbane Agenda), soweit sie für den internationalen Standort relevant sind |
2.13 | Empfehlung | Entwicklung von Projekten, die das internationale Bonn prägen |
2.14 | Empfehlung | Angelegenheiten des Wissenschafts- und Technologiestandortes Bonn |
2.15 | Empfehlung | Fragen, die den Status Bonns als Bundesstadt betreffen |
2.16 | Empfehlung | Förderung wissenschaftlicher Einrichtungen unter besonderer Berücksichtigung der Akquise von externen Projektmitteln |
2.17 | Empfehlung | Angelegenheiten des Wissenschaftsmarketings und der Wissenschaftskommunikation |
2.18 | Empfehlung | Kommunale Maßnahmen, die Bezug zum internationalen Profil der Stadt Bonn haben |
3.1 | Entscheidung | Angelegenheiten des Kongresswesens und des Fremdenverkehrs |
3.2 | Entscheidung | Verpachtung gastronomischer Betriebe und des Rechts, auf öffentlichen Wegen und Plätzen Werbung zu betreiben, sofern das Jahresentgelt im Einzelfall 12.500 € übersteigt |
3.3 | Entscheidung | Vergabe von „Mitteln für entwicklungspolitische Bildungsarbeit und Projektpartnerschaften“ sowie von „Mitteln zur Förderung von Projekten zur Umsetzung der Agenda 2030“, die im Haushalt der Stadt Bonn eingestellt sind |
3.4 | Entscheidung | Soweit in der Entscheidungshoheit der Stadt Bonn: Entscheidung über Zuwendung von nicht projektgebundenen Drittmitteln an lokale Gruppierungen, die sich mit entwicklungspolitischer Bildungsarbeit, den Projektpartnerschaften und der Umsetzung der SDG et. al. befassen |
3.5 | Entscheidung | Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Einrichtungen |
3.6 | Entscheidung | Zusammenarbeit mit internationalen Einrichtungen und Einrichtungen, die sich mit internationaler Zusammenarbeit befassen |
3.7 | Entscheidung | Benennung von Mitgliedern etwaiger Fachbeiräte, die vom Ausschuss eingerichtet werden |
VIII. Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit (ehemals ASMGW)
Nr. | Zuständigkeit | Inhalt |
---|---|---|
Grundsätzlich wird der Terminus „Menschen mit Behinderung“ verwendet. | ||
1.1 | Empfehlung | Grundsätze für die Gewährung sozialer Hilfen |
1.2 | Empfehlung | Maßnahmen im Themenbereich Vielfalt, Soziales und Integration |
1.3 | Empfehlung | Grundsätzliche Angelegenheiten der Gesundheitsvorsorge und der Gesundheitshilfe einschließlich Aids- und Suchthilfe |
1.4 | Empfehlung |
Angelegenheiten des Wohnungswesens, z.B. Empfehlungen zu (Landes-) Förderprogrammen (Neubau und Modernisierung); Angelegenheiten des Bonner Baulandmodells |
1.5 | Empfehlung | Richtlinien für die finanzielle Beteiligung der Stadt an geförderten Wohnungsbau und Wohnungsmodernisierung von Sozialwohnungen |
1.6 | Empfehlung | Gewährung von Investitionszuschüssen für Baumaßnahmen, soweit nicht andere Entscheidungsrechte bestehen |
1.7 | Empfehlung | Angelegenheiten, die die Belange von Menschen mit Behinderung betreffen, unter Berücksichtigung des Behindertenpolitischen Teilhabeplans sowie die Anerkennung und Unterstützung von Menschen mit Schwerbehinderung durch die Stadt Bonn |
1.8 | Empfehlung | Maßnahmen zur Wohlfahrtspflege und sozialen Arbeit als kommunale Pflichtaufgaben und ggf. für zusätzlich erforderliche Aufgaben. Verwendungsbestimmung, Freigabe und Verfolgung von Haushaltsmitteln für Maßnahmen zur Wohlfahrtspflege und sozialen Arbeit |
1.9 | Empfehlung | Bereitstellen von Wohnraum, Schaffung von (gefördertem) Wohnen, Unterbringung und Betreuung von Menschen in Wohnraumnot |
1.10 | Empfehlung | Sozialräumliche Planung, insbesondere auch Quartiersmanagement |
1.11 | Empfehlung | Angelegenheiten, die die Belange von Seniorinnen und Senioren betreffen. |
1.12 | Empfehlung | Grundsatzentscheidungen im Zusammenhang mit Schulassistenzen/Integrationsassistenzen |
2.1 | Entscheidung | Gewährung von Zuschüssen ab 5.000 € im Rahmen der Haushaltsansätze. Dies gilt auch für Investitionszuschüsse für Baumaßnahmen, soweit sie im Haushalt im Einzelfall veranschlagt sind |
3.1 | Mitteilungen | Angelegenheiten sozialer Stiftungen |
3.2 | Mitteilungen | Angelegenheiten der sozialen Sicherung/Sozialhilfe SGB XII, der örtlichen und überörtlichen Eingliederungshilfe, der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung |
3.3 | Mitteilungen | Controlling des Sozialhaushaltes und Beobachtung der Kostenentwicklung und –steuerung |
IX. Ausschuss für Beteiligung der Bürger*innen
Nr. | Zuständigkeit | Inhalt |
---|---|---|
1.1 | Empfehlung | Beratung und Formulierung der Haltung des Ausschusses zu allen Fragen der Bürgerpartizipation sowie Abgabe einer Empfehlung in der Sache an die zuständigen Beratungs- und Entscheidungsgremien (die nach dieser Zuständigkeitsordnung zuständigen Ausschüsse/Bezirksvertretungen und/oder der Rat) |
1.2 | Empfehlung | Konzeptionierung und Strukturierung von zielgruppenorientierter Kinder- und Jugendbeteiligung mit dem Jugendhilfeausschuss |
1.3 | Empfehlung | Empfehlung über die Auswahl externer Anbieter zur Durchführung komplexer Beteiligungsverfahren nach Empfehlung des Beirates Bürgerbeteiligung |
2.1 | Entscheidung | Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO NRW (Förmliche Entscheidung über den Bürgerantrag; Empfehlung in der Sache an das entscheidungsbefugte Gremium): Beratung und Formulierung der Haltung des Ausschusses zu den beratenen Anregungen und Beschwerden von gesamtstädtischer Bedeutung sowie Abgabe einer Empfehlung in der Sache an das entscheidungsbefugte Gremium (den Rat oder den nach dieser Zuständigkeitsordnung entscheidungsbefugten Ausschuss oder bei Geschäften der laufenden Verwaltung an den Oberbürgermeister/die Oberbürgermeisterin) |
2.2 | Entscheidung | Erledigung von an den Rat gerichteten Anregungen und Beschwerden von gesamtstädtischer Bedeutung i.S.d. § 24 GO NRW entsprechend § 10 der Hauptsatzung |
2.3 | Entscheidung | Partizipation der Bürger*innen an politischen Entscheidungsfindungsprozessen von gesamtstädtischer Bedeutung außerhalb formeller Verfahren |
2.4 | Entscheidung | Ausgestaltung der Verfahren von gesamtstädtischer Bedeutung zur Partizipation der Bürger*innen |
2.5 | Entscheidung | Evaluation und Weiterentwicklung der „Leitlinien Bürgerbeteiligung“ |
2.6 | Entscheidung | Maßnahmen zur intensivierten Bürgerbeteiligung, insbesondere unter Zuhilfenahme neuer Technologien und Medien (e-Participation) |
2.7 | Entscheidung | Konzeption einer Plattform für Kinder und Jugendliche |
2.8 | Entscheidung | Erledigung von Anregungen und Empfehlungen des Beirats Bürgerbeteiligung |
2.9 | Entscheidung | Ausgestaltung und Veröffentlichung der Vorhabenliste |
2.10 | Entscheidung | Erledigung der Anregungen und Empfehlungen des Beirates Kinder- und Jugendbeteiligung |
X. Betriebsausschuss SGB
Nr. | Zuständigkeit | Inhalt |
---|---|---|
1.1 | Anhörung | Angelegenheiten des Umweltschutzes im Bereich des Beschaffungswesens und bei Durchführung von Bauaufgaben |
2.1 | Empfehlung | Kriterien für die ökologische Pflege von Grünflächen |
2.2 | Empfehlung | Angelegenheiten der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Städtisches Gebäudemanagement (SGB), die nach der Betriebssatzung dem Betriebsausschuss zur Vorberatung übertragen sind |
3.1 | Entscheidung | Angelegenheiten des SGB, die nach der Betriebssatzung dem Betriebsausschuss zur Entscheidung übertragen sind |
XI. Kulturausschuss
Nr. | Zuständigkeit | Inhalt |
---|---|---|
1.1 | Anhörung | Entscheidungen zu sonstigen baulichen Maßnahmen, die den Kulturbereich betreffen. |
1.2 | Anhörung | Integrierte Stadtentwicklungskonzepte (ISEK) |
2.1 | Empfehlung |
Angelegenheiten der städtischen Kultureinrichtungen: Beethoven-Orchester Bonn, Kunstmuseum Bonn, Stadtarchiv und stadthistorische Bibliothek, Gedenkstätte, Stadtmuseum Bonn, Musikschule, Stadtbibliothek und Volkshochschule |
2.2 | Empfehlung | Förderung sonstiger kultureller Einrichtungen |
2.3 | Empfehlung | Gewährung von Investitionszuschüssen für Baumaßnahmen, soweit nicht Entscheidungsrechte bestehen |
2.4 | Empfehlung | Erwerb von Kunstwerken für das Städt. Kunstmuseum mit einem Wert von über 50.000 €, wenn über den Ankauf unterschiedliche Auffassungen zwischen der Oberbürgermeisterin/dem Oberbürgermeister und der Leitung des Kunstmuseums bestehen |
2.5 | Empfehlung | Angelegenheiten der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Theater der Bundesstadt Bonn“, die nach der Satzung für das Theater der Bundesstadt Bonn dem Kulturausschuss zur Vorberatung übertragen sind |
2.6 | Empfehlung | Grundsätze, Ziele, Konzepte und Handlungsfelder einer nachhaltigen Kulturentwicklung |
2.7 | Empfehlung |
Grundsätze, Ziele und Konzepte für Kunst im öffentlichen Raum, sowie deren Umsetzung, insbesondere
nach Empfehlung der Kunstkommission |
2.8 | Empfehlung | Grundsätze, Ziele und Konzepte für Erinnerungskultur und deren Umsetzung |
3.1 | Entscheidung | Erwerb von Kunstwerken für das Städt. Kunstmuseum mit einem Wert bis zu 50.000 €, wenn über den Ankauf unterschiedliche Auffassungen zwischen der Oberbürgermeisterin/dem Oberbürgermeister und der Leitung des Kunstmuseums bestehen |
3.2 | Entscheidung | Gewährung von Investitionszuschüssen ab 5.000 €, soweit sie im Haushalt im Einzelfall veranschlagt sind |
3.3 | Entscheidung | Angelegenheiten der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Theater der Bundesstadt Bonn“, die nach der Satzung für das Theater der Bundesstadt Bonn dem Kulturausschuss zur Entscheidung übertragen sind |
XII. Schulausschuss
Nr. | Zuständigkeit | Inhalt |
---|---|---|
1.1 | Empfehlung | Aufgaben nach den schulrechtlichen Vorschriften, insbesondere Errichtung, Änderung und Zusammenlegung von Schulsystemen, Abgrenzung von Schulbezirken |
1.2 | Empfehlung | Beratung von Schulbaumaßnahmen vor der Behandlung im Betriebsausschuss SGB |
1.3 | Empfehlung | Offene Ganztagsschulen |
1.4 | Empfehlung | Benennung (Namensgebung) von Schulen |
1.5 | Empfehlung | Bau, Unterhaltung und Sanierung von Schulgebäuden- und anlagen inkl. Außenanlagen und Schulsportplätzen |
1.6 | Empfehlung | Grundsatzentscheidungen im Zusammenhang mit Schulassistenzen/Integrationsassistenzen |
1.7 | Empfehlung | Schulentwicklungsplanung (Grundschulen, weiterführende Schulen) |
1.8 | Empfehlung | Maßnahmen der schulischen Digitalisierung |
3.1 | Mitteilung | Quartalsberichte/Monitoring zur Umsetzung schulischer Baumaßnahmen |
3.2 | Mitteilung | Stellenbesetzungen von Schulleitungen an städtischen Schulen durch die Bezirksregierung Köln |
XIII. Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
Nr. | Zuständigkeit | Inhalt |
---|---|---|
1.1 | Empfehlung | Vorberatung des Haushaltsplanes für die Aufgaben der Jugendhilfe |
1.2 | Empfehlung | Förderung und Anregung zur Schaffung der erforderlichen Einrichtungen und Veranstaltungen der Jugendhilfe |
1.3 | Empfehlung | Anhörung vor Bestellung der Leiterin/des Leiters der Verwaltung des Jugendamtes |
1.4 | Empfehlung | Ausweisung und Planung von Spielplätzen, Kindergärten, Kindertageseinrichtungen und Einrichtungen der offenen Jugendarbeit |
1.5 | Empfehlung | Maßnahmen im Rahmen der Kinder- u. Jugendbeteiligung |
1.6 | Empfehlung | Beratung von Kitabaumaßnahmen vor der Behandlung im Betriebsausschuss SGB |
1.7 | Empfehlung | Grundsatzentscheidungen im Zusammenhang mit Schulassistenzen/Integrationsassistenzen |
1.8 | Empfehlung | Offene Ganztagsschulen |
2.1 | Entscheidung | Erlass von Richtlinien und Grundsätzen für die Förderung von Einrichtungen, Maßnahmen und Anschaffungen der Jugendhilfe |
2.2 | Entscheidung | Aufstellung von Richtlinien und Grundsätzen für die Festsetzung der Leistungen oder Hilfen zur Erziehung, soweit diese nicht durch höherrangiges Recht geregelt werden oder Geschäfte der laufenden Verwaltung sind |
2.3 | Entscheidung | Jugendhilfeplanung |
2.4 | Entscheidung | Öffentliche Anerkennung nach § 75 SGB VII (KJHG) i.V.m. § 25 AG KJHG |
2.5 | Entscheidung | Förderung der Träger der freien Jugendhilfe |
2.6 | Entscheidung | Verteilung der im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel an die freien Vereinigungen der Jugendwohlfahrt und Jugendverbände |
2.7 | Entscheidung | Gewährung von Zuschüssen zu den Kosten für den Bau und die Einrichtung von Tageseinrichtungen für Kinder |
2.8 | Entscheidung | Aufstellung von Vorschlagslisten für die Wahl der Jugendschöffen |
XIV. Sportausschuss
Nr. | Zuständigkeit | Inhalt |
---|---|---|
1.1 | Anhörung | Integrierte Stadtentwicklungskonzepte (ISEK) |
2.1 | Empfehlung |
Angelegenheiten der städtischen Sportanlagen und Bäder, insbesondere
|
2.2 | Empfehlung | Beantragung von Fördermitteln für Sportanlagen und Bäder |
2.3 | Empfehlung | Grundsätze, Ziele und Handlungsfelder einer nachhaltigen Sportentwicklung |
2.4 | Empfehlung | Angelegenheiten der Sportförderung |
2.5 | Empfehlung | Angelegenheiten von (informellen) Sport- und Bewegungsgelegenheiten im öffentlichen Raum |
3.1 | Entscheidung | Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der Sportförderrichtlinien, soweit hierüber nicht die Verwaltung entscheidet. |
3.2 | Entscheidung | Ausnahmen von der Entgeltpflicht für die sportliche Benutzung der Bonner Sportstätten, soweit hierüber nicht die Verwaltung entscheidet |
3.3 | Entscheidung | Sanierung, Modernisierung und Vorentwurfsplanung für die Außenanlagen für Sportpark Nord und Sportpark Pennenfeld. |
3.4 | Entscheidung | Verleihung des Ehrenpreises „Bonner Sport“ |
3.5 | Entscheidung | Mitgliedschaften in Sportverbänden und Arbeitsgemeinschaften |
XV. Betriebsausschuss für Seniorenzentren
Nr. | Zuständigkeit | Inhalt |
---|---|---|
1.1 | Empfehlung |
Angelegenheiten der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Seniorenzentren, die nach der Betriebssatzung oder der Eigenbetriebsverordnung NRW dem Betriebsausschuss zur Vorberatung übertragen sind, insbesondere
|
1.2 | Empfehlung | Der Betriebsausschuss berät den ASMG und den Stadtrat über allgemeine und neue Entwicklungen in der Begegnungskultur, Quartiersintegration, Unterbringung und Pflege von Seniorinnen und Senioren. |
1.3 | Empfehlung | Die Entwicklung von betrieblich relevanten Rechtsvorschriften und Förderbedingungen |
2.1 | Entscheidung |
Angelegenheiten der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Seniorenzentren, die nach der Betriebssatzung oder der Eigenbetriebsverordnung NRW dem Betriebsausschuss zur Entscheidung übertragen sind, insbesondere
|
2.2 | Entscheidung | Der Betriebsausschuss ist Vergabeausschuss im Sinne der Vergabeordnung. |
2.3 | Entscheidung | Der Betriebsausschuss entscheidet in den Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Rates unterliegen, falls die Angelegenheit keinen Aufschub duldet. In Fällen äußerster Dringlichkeit kann die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister mit der oder dem Vorsitzenden des Betriebsausschusses entscheiden. |
3.1 | Mitteilungen | Der Betriebsleitung obliegt eine umfassende Unterrichtungspflicht gegenüber dem Betriebsausschuss bezogen auf alle betrieblichen Angelegenheiten, insbesondere auch über die beabsichtigte Geschäftspolitik und andere grundsätzliche Fragen der Unternehmensplanung sowie vierteljährlich über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen im Rahmen von Controllingberichten. |
3.2 | Mitteilungen | Mitteilung über die Prüfergebnisse der Prüf- und Beratungsbehörde nach dem Wohn- und Teilhabegesetz NRW. |
3.3 | Mitteilungen | Über alle wichtigen Angelegenheiten die gemeindliche Entwicklung betreffend ist er von der Oberbürgermeisterin oder dem Oberbürgermeister zu unterrichten. |
XVI. Baumkommission
Nr. | Zuständigkeit | Inhalt |
---|---|---|
1.1 | Empfehlung (an zuständige BV) | Fällgenehmigungen von privaten Bäumen mit einem Stammumfang von mehr als 200 cm und beabsichtigte Fällung städtischer Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 100 cm, gemessen jeweils ab 1 m Höhe vom Erdboden |
XVII. Alle Ausschüsse und Unterausschüsse
Zuständigkeit |
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Die Ausschüsse und Unterausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn können zu allen Angelegenheiten, die ihren Aufgabenbereich berühren und soweit es sich um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt, Anregungen an den Oberbürgermeister/die Oberbürgermeisterin richten. |