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Wie will die Stadt verhindern, dass Fahrgäste der Seilbahn die Haltestellen Hindenburgplatz und Post Tower mit dem Auto anfahren und dort parken?
Die Seilbahn ist ein wichtiger Baustein der Verkehrswende in Bonn und wird begleitet von zahlreichen neuen Maßnahmen wie Parkraumbewirtschaftung, neuen Fahrrad-Stellplätzen, Taktverdichtungen im Öffentlichen Nahverkehr etc. Sie ist aus diesem Grund bestens mit Haltestellen des Öffentlichen Personennahverkehrs verknüpft und es wird dafür im Stadtgebiet keine neuen Park-and-Ride-Plätze (P + R) geben. Daher werden die meisten Fahrgäste mit Regionalzügen, Stadtbahnen, Straßenbahnen, Bussen oder auch dem Fahrrad ankommen und in die Seilbahn umsteigen.
Dennoch schlägt die Stadt vor, etwa im Umfeld des Loki-Schmidt-Platzes eine Parkraumbewirtschaftung vorzunehmen. Dabei werden die Anwohnenden bevorzugt. Ebenso sollte im Bereich des Post Towers (Charles-de-Gaulle-Straße) eine Parkraumbewirtschaftung realisiert werden. Auch das Wohngebiet am Schießbergweg wird vor „Fremdparker*innen“ geschützt werden. Die Planung dieser Maßnahmen wird begleitend zum Seilbahn-Projekt in den nächsten Jahren konkretisiert.
Parkplätze an den Stationen können nicht innerhalb des Projekts von Bund oder Land gefördert werden: Wo sind Park & Ride-Parkplätze möglich und wie könnten diese finanziell gefördert werden?
Grundsätzlich gilt: Die Seilbahn soll die Mobilitätswende in Bonn vorantreiben und ist deshalb optimal mit dem Öffentlichen Personennahverkehr verknüpft. Fahrgäste der Seilbahn sollen zum größten Teil mit Bahn, Bus oder Fahrrad etc. zu den Stationen fahren. Fahrradparkplätze sollen daher in jedem Fall an den Stationen entstehen. Generell sind diese sogenannten Bike-and-Ride-Anlagen (B + R) über den Nahverkehr Rheinland (NVR) förderfähig. Die Förderquote beträgt zurzeit 90 Prozent der förderfähigen Kosten.
Auch Park-and-Ride-Anlagen werden nach § 12 ÖPNVG (Öffentliches Personen Nahverkehrsgesetz NRW) gefördert. Jedoch will die Stadt Bonn vermeiden, mitten in der Stadt neue Parkplätze für Kfz-Pendler*innen zu schaffen. Für touristischen Verkehr steht z. B. ein Parkhaus an der Museumsmeile zur Verfügung. Ebenso könnte sich die Verwaltung Angebote im Bereich der Beueler Rheinaue/Telekom vorstellen. Dies wird in den weiteren Planungsschritten untersucht.
Welche Verkehre des jetzigen ÖPNV wurden in der Standardisierten Bewertung als „Wegfall“ eingerechnet? Wurde der Bahnverkehr auf der Südbrücke als Parallelverkehr ausgedünnt?
In der Standardisierten Bewertung wurde nur der Wegfall bzw. die Kürzungen von jetzigen Verstärkerfahrten auf der Linie 601 zum Universitätsklinikum eingerechnet. Das derzeitige Angebot im regulären Fahrplan wurde dafür nicht reduziert. Für die Berechnungen haben die externen Expert*innen die Verkehrsprognose für das Jahr 2030 genutzt. Sie beinhaltet Verlagerungen weg vom motorisierten Individualverkehr sowie zusätzlichen Verkehr aufgrund der geplanten Ausbaumaßnahmen im Bundesviertel und auf dem Venusberg. Zudem wurde das längst beschlossene Stadtbahnkonzept 2023 mit entsprechenden Taktverdichtungen (DS1912476) zugrunde gelegt.
In diesem Stadtbahnkonzept war ursprünglich die Verlängerung der Linie 63 nach Ramersdorf vorgesehen. Diese Verlängerung wurde für die Berechnung gestrichen, denn dies hätte tatsächlich unnötigen Parallelverkehr über die Südbrücke bedeutet. Die Seilbahn mit ihren Verknüpfungspunkten zum Öffentlichen Personennahverkehr bringt an dieser Stelle einen wesentlich höheren Nutzen. Die Untersuchungen ergaben, dass es effektiver ist, die Linie 63 zukünftig an der Heussallee enden zu lassen, wo bereits eine nicht genutzte Wendeanlage der Stadtbahn vorhanden ist.
Beuel: Ist die bislang freigehaltene Option einer Eisenbahnführung ab Schießbergweg entlang der Südbrücke zur linksrheinischen Strecke durch die Seilbahn-Planung betroffen?
Eine Trasse von der DB-Strecke zur Südbrücke ist weiterhin möglich. Die jetzige Seilbahntrasse tangiert eine solche Verbindung nicht.