Wie sicher sind Seilbahnen generell?
Seilbahnen gelten als die sichersten Transportmittel der Welt. Statistiken staatlicher Behörden weltweit zeigen, dass pro gefahrenem Kilometer viel weniger Unfälle als mit Auto, Bus oder Bahn passieren.
Das bestätigt auch der Verband der TÜV e.V. (Technische Überwachungsvereine). Ihm zufolge gehören Seilbahnen zu den sichersten Verkehrsmitteln, da sie an keiner Stelle anderen Verkehrsmitteln begegnen und im laufenden Betrieb intensiv überwacht und aufwendig überprüft werden. Neben einer jährlichen Prüfung durch eine externe, unabhängige Prüfstelle muss der Betreiber eine größere Zwischenprüfung durchführen. Diese Kontrollen umfassen sämtliche Bauteile und Baugruppen sowie die Überprüfung der Gesamtanlage auf Sicherheit und Funktionstüchtigkeit (Seile, Bremsen, Einfahrt, Ein- und Auskuppeln sowie sämtliche elektrischen Überwachungseinrichtungen etc.). Hinzu kommen wöchentliche und monatliche Kontrollen einzelner Seilbahnsysteme und ihrer Bauteile.
Bereits im Planungsverfahren und beim Bau einer neuen Seilbahnanlage muss die Sicherheit berücksichtigt werden. Seit April 2018 gilt eine neue EU-Seilbahnverordnung (EU) 2016/424. Sie harmonisiert einheitlich in ganz Europa die Rechtsvorschriften für den Marktzugang von Seilbahnen und ihrer Teilsysteme. In Deutschland erfolgt die Umsetzung durch die Seilbahngesetze und Seilbahnverordnungen der einzelnen Bundesländer, in Bonn gilt das Gesetz über die Seilbahnen in Nordrhein-Westfalen (SeilbG NRW).
Für die Inbetriebnahme müssen neben den technischen Anforderungen auch die Rettungsmöglichkeiten genau dargelegt werden. Erst nach erfolgreicher Prüfung gibt die zuständige Seilbahnbehörde den Betrieb frei.
Wie wird der laufende Betrieb überwacht?
Die Einhaltung aller Sicherheitsmaßnahmen bei Seilbahnen wird in Deutschland von den Bundesländern überwacht. Grundsätzlich gilt, dass jedes Jahr unabhängige Prüfstellen die gesamte Anlage unter die Lupe nehmen. Sie untersuchen alle Systeme der Seilbahn (Elektrik, Bremsanlagen, Kabinen und Seile), mögliche Drahtbrüche oder Unregelmäßigkeiten im Seil werden dabei sichtbar. Auch Notfall- und Evakuierungsmaßnahmen werden dabei überprüft.
Der Betreiber der Seilbahn muss zudem eine Zwischenprüfung durchführen und das Ergebnis der zuständigen Aufsichtsbehörde übermitteln. Zudem begutachtet das Betriebspersonal monatlich (z.B. Funktion der Überwachungssysteme) bzw. wöchentlich (z.B. Sichtprüfung der Zugseile) die Technik. Sollte es dennoch zu einem Notfall kommen, sind sowohl die Anlagenbetreiber als auch Höhenrettungseinheiten für diese Situationen geschult und trainieren die Evakuierung regelmäßig in Notfallübungen.
Wie windanfällig ist eine Seilbahn?
Vorab: Seilbahnen sind statistisch nach Flugzeugen die sichersten Verkehrsmittel. Die geplante Anlage in Bonn kann in Betrieb sein bis zu einer Geschwindigkeit von 19 Metern pro Sekunde Querwind gegen die Achse, das sind 68 Kilometer pro Stunde. Die genauere Windmessung entlang der Strecke im Rheintal – exakt rechtwinklig zur Fahrtrichtung – erfolgt erst durch ein Gutachten, das für die weitere vertiefte Planung und für das Planfeststellungsverfahren erstellt wird.
Bei Seilbahnen muss eine Messeinrichtung für Windgeschwindigkeit und Windrichtung in dem Bereich der Trasse vorhanden sein, in dem der stärkste Seitenwind zu erwarten ist. Wann der Wind zu stark weht, um eine Seilbahn weiterlaufen zu lassen, ist für jede Anlage individuell festgelegt. Generell gilt, dass Seilbahnen bei starkem Wind fahren können, je nach Windstärke und Anlage ggfls. verlangsamt. Melden die Windmesser hingegen die Windstärke, ab der für diese Anlage „Windalarm“ gilt, so erhält der Maschinist akustische sowie optische Signale und informiert die anderen Bediensteten. Die Seilbahn schwebt dann langsam weiter, bis alle Passagiere an der nächsten Station aussteigen können. Der Betrieb wird gestoppt und die leeren Kabinen bleiben in der Luft. Nur wenn Extrembedingungen erwartet werden, die die ganze Anlagentechnik gefährden, werden die Kabinen in die Garagen gebracht. Ansonsten gilt: Bei Wetterbesserung und nach einer Kontrollfahrt können die nächsten Fahrgäste wieder mitfahren.
Der bisherigen Planung wurden Daten des Hubschrauberlandeplatzes am Universitätsklinikum zugrunde gelegt. Die dortige Windmessanlage lieferte für einen Zeitraum von einem Jahr (April 2019 bis April 2020) das Ergebnis, dass an 7 Tagen sehr starker Wind wehte, der die Seilbahn beeinträchtigt hätte, aber nur an 4 Tagen davon blies der Wind quer zu den Achsen. Vorläufig geht die Planung daher von einem windbedingten Ausfall von maximal etwa 7 Tagen pro Jahr aus. Im Zuge der weiteren Planung werden auch weitere Windmessungen erhoben.
Kann die Seilbahn bei Gewitter fahren?
Nein, bei Gewitter wird der Betrieb eingestellt, alle Gondeln werden zu den Stationen gebracht, alle Fahrgäste müssen aussteigen. Der Betrieb wird eingestellt, bis das Gewitter vorbeigezogen ist. Danach geht die Fahrt weiter.
Zu welchen Zeiten soll die Seilbahn fahren?
Für die Seilbahn ist ganzjährig eine tägliche Betriebszeit von 17 Stunden geplant plus 1,5 Stunden Vor- und Nachlauf, um zum Beispiel die Kabinen in die Garagierung zu transportieren. In der Kernzeit zwischen 5.30 und 21 Uhr wird die Seilbahn in jedem Fall Passagiere befördern, damit auch viele Beschäftigte im Schichtdienst profitieren. Die übrigen Betriebsstunden legt der Betreiber zu einem späteren Zeitpunkt fest. Sollten weit mehr oder weit weniger Personen die Seilbahn nutzen als bislang geplant, könnte die Betriebszeit auch ausgeweitet oder gekürzt werden.
Wieviel Personal ist regulär an den Stationen im Einsatz?
Als Personalbedarf für die Betreuung der Stationen ist in den Berechnungen zur Standardisierten Bewertung – in Abstimmung mit den Fördergebern Bund, Land und Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) – angesetzt:
- zwei Maschinist*innen (Stationsbetreuung) à 18,5 Std./Tag
- drei Stationsbedienstete (Stationsbetreuung) à 18,5 Std./Tag
- drei Stationsbedienstete (Stationsbetreuung) à 17,5 Std./Tag
Der Personalbedarf wurde anhand von Erfahrungswerten anderer Seilbahnen ausgewiesen.
Wie wird die Barrierefreiheit gewährleistet?
Die Barrierefreiheit ist ein großer Vorteil einer Seilbahn. Die ausreichend großen Kabinen können bestens von mobilitätseingeschränkten Fahrgästen genutzt werden. Alle Stationen werden barrierefrei gebaut. In den Stationen fahren die Kabinen so langsam, dass alle Fahrgäste problemlos ein- und aussteigen können und auch der Übergang zwischen Kabine und Bahnsteig ist eben.
Wie viele Fahrgäste haben noch Platz in der Kabine, wenn ein Fahrrad mittransportiert wird?
Die Kabinen bieten Platz für zehn Personen, auf jeder Seite befindet sich eine Sitzbank mit fünf Sitzplätzen, die sich hochklappen lässt. So kann für ein Fahrrad, einen Kinderwagen, einen Rollstuhl, etc. Platz geschaffen werden. Auf der anderen Seite können noch fünf Personen sitzen. Ist die Seilbahn in Betrieb, wird sich zeigen, ob beispielsweise im morgendlichen Berufsverkehr durch die Mitnahme von Fahrrädern die Transport-Kapazität zu gering wird. Dann könnte der Betreiber gegebenenfalls – wie in Bus und Bahn üblich – Fahrräder nur zu bestimmten Zeiten zulassen.
An den Stationen sollen in jedem Fall ausreichend Abstellmöglichkeiten für Fahrräder angeboten werden und auch Leihfahrräder bereitstehen.
Mit welcher Geschwindigkeit werden die Kabinen unterwegs sein?
Die Seilbahn ist für eine Geschwindigkeit von sechs Metern pro Sekunde ausgelegt. In den Stoßzeiten werden die Kabinen mit dieser Geschwindigkeit unterwegs sein, alle 20 Sekunden erreicht ein Fahrzeug die Stationen, 1800 Personen können so pro Stunde und pro Richtung befördert werden. Herrscht weniger Andrang, wird die Geschwindigkeit auf 5 Meter pro Sekunde gedrosselt, um Energie, Verschleiß und Wartungskosten zu minimieren. Bei dieser Geschwindigkeit können pro Stunde und Richtung 1500 Personen mitfahren und alle 24 Sekunden nimmt eine Kabine Fahrgäste auf.
Wie hoch ist der Energiebedarf einer Seilbahn?
Je nach Typ und Hersteller der Seilbahnanlage und der zum Einsatz kommenden Antriebstechnik ist der Energiebedarf sehr unterschiedlich.
In einer Studie der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PWC) wurden 2022 verkehrliche, technische und wirtschaftliche Potenziale für Seilbahnen in urbanen Räumen untersucht. Die Analyst*innen kamen dabei zu folgendem Ergebnis:
„Pro 100 Passagierkilometer verbraucht ein Seilbahnsystem lediglich rund 5,8 Kilowattstunden (kWh), während U-Bahnen mit durchschnittlich 11,6 kWh und Straßenbahnen mit 12,5 kWh (mehr als) doppelt so viel Energie verbrauchen.“ (Quelle: https://www.pwc.de/de/branchen-und-markte/oeffentlicher-sektor/pwc-studie-urbane-seilbahnen-im-oepnv.pdf (Öffnet in einem neuen Tab)).
Eine exakte Ermittlung für die geplante Seilbahn in Bonn kann erst nach der Detailplanung und Dimensionierung der Anlage durch den Hersteller erfolgen. Auf Basis der aktuellen Planungen geht die Verwaltung von folgenden Werten aus:
- Anlage Schießbergweg – UN Campus: Im Regelbetrieb würden für die Fahrten zwischen diesen Stationen ca. 215 kWh benötigt werden, bei Anfahrleistung im ungünstigsten Lastfall (mit vollbesetzten Kabinen und gleichzeitig ungünstigen Windverhältnissen) für die erste Betriebsstunde ca. 650 kWh; somit würde bei 17 Betriebsstunden ein maximaler Energiebedarf von 4.090 kWh pro Betriebstag entstehen.
- Anlage Uniklink West – UN Campus: Im Regelbetrieb würde hier der Verbrauch bei ca. 175 kWh liegen, bei Anfahrleistung im ungünstigsten Lastfall für die erste Betriebsstunde ebenfalls bei ca. 650 kWh; auf dieser Strecke müsste man bei 17 Betriebsstunden demnach mit einem maximalen Energiebedarf von 3.450 kWh pro Betriebstag rechnen.
Bei den angegebenen Werten handelt es sich um den Energieverbrauch der Seilbahnanlage. Nicht berücksichtigt sind Nebenbetriebe wie Beleuchtungsanlagen, Aufzüge, Trafostationen.
Auch in der Standardisierten Bewertung wurde der Energiebedarf betrachtet: Der Energiebedarf der Seilbahn im Betrieb (beide Anlagenteile, basierend auf einem Betrieb an 365 Tagen mit je 17 Stunden) wurde mit insgesamt 4.498.625 kWh/Jahr beziffert.
Werden die Kabinen mit Heizung bzw. Klimaanlage ausgestattet?
Diese Ausstattungsmerkmale werden erst in Zusammenarbeit mit einem Seilbahn-Hersteller festgelegt. Bislang ist keine technische Klimatisierung bzw. Heizung der Kabinen vorgesehen, weil sich dies bei den eher kleinen Kabinen einer Einseil-Umlaufbahn gepaart mit sehr kurzen Fahrzeiten zwischen den Stationen nicht lohnt. Bei jeder Türöffnung würde die geheizte Luft wieder entweichen. Bei sommerlichen Temperaturen können Fenster (mit Auswurfschutz) geöffnet werden. Zusätzliche Belüftung erfolgt über Schlitze in den Seitenleisten des Kabinenbodens an Vorder- und Rückseite..
Wie soll Vandalismus vorgebeugt werden?
Die technischen Einrichtungen von Seilbahnanlagen befinden sich größtenteils in abgesperrten bzw. nicht zugänglichen Bereichen. Antriebs-, Brems-, Abspannungseinheiten und weitere Technik sind grundsätzlich abgesperrt. Auch die Leitern an den Stützen sind versperrt und nach Ende der Betriebszeit stehen die Kabinen sicher in ihrer Garage. Für die Innenausstattung der Gondeln werden unempfindliche Materialien verwendet und die Scheiben sind mit Schutzfolien beschichtet.