Hat die Stadt auch andere Trassen untersucht?
Die Machbarkeitsstudie kam 2017 zu dem Ergebnis, dass die sogenannte Nordtrasse die beste ist. Es wurden zahlreiche Trassenvarianten untersucht, um den Venusberg mit dem Bundesviertel und Beuel/Ramersdorf zu verbinden. Viele Varianten eigneten sich nicht, weil die Seilbahn dann über mehr privaten Raum schweben würde. Andere kamen nicht in die engere Auswahl, weil die errechnete Zahl potenzieller Fahrgäste zwischen den Stationen nicht ausreichte.
Schließlich standen eine Nord- und eine Südtrasse zur Entscheidung, doch die Nordtrasse hat nach der Untersuchung den höchsten Nutzen: Diese Querverbindung stellt für die meisten Fahrgäste die beste Verbindung dar. Somit ist auf dieser Trasse, die zwei Schienenstrecken, zwei Straßenbahnstrecken und mehrere Buslinien verbindet, mit dem höchsten Fahrgastaufkommen und dem größten Nutzen zu rechnen.
Durch die erste Bürgerbeteiligung flossen zahlreiche Änderungswünsche der Bürger*innen in die Planung ein, zum Beispiel im Bereich der Erich-Kästner-Schule und dem Spielplatz. Diese sind hier nachzulesen.
Muss der Wald am Berghang weichen?
Nach jetzigem Planungsstand ist am Venusberg keine Rettungsschneise unter der Seilbahn nötig. Dadurch ist der Eingriff in den Baumbestand reduziert. Welche Eingriffe in den Baumbestand dennoch notwendig werden, ergibt erst die weitere Planung. Aller Voraussicht nach müssen lediglich Bäume an der Hangkante gefällt werden, um Platz für die dort vorgesehene Stütze zu schaffen. Derartige Eingriffe in die Natur sind bei jedem Bauprojekt abzuwägen, diese Abwägung ist Teil des Planfeststellungsverfahrens. Jedoch geht die Stadt Bonn von einem überwiegenden Nutzen der Seilbahn für die Bürger*innen aus, zudem dient sie dem übergeordneten Ziel „Klimaschutz“.
Könnte der Hang am Venusberg durch den Bau einer Seilbahn ins Rutschen geraten?
Ein geologisches Gutachten für den Venusberg ist erst Teil der Vorbereitung auf das Planfeststellungsverfahren (Öffnet in einem neuen Tab). Die Verwaltung geht aufgrund der bisherigen Einschätzungen nicht davon aus, dass der Bau einer Seilbahn den Hang instabil werden lässt und dass die Anlagen auf stabilem Terrain errichtet werden können. Das geologische Gutachten und Baugrunduntersuchungen werden aufzeigen, welche Maßnahmen für das Fundament der Stütze notwendig werden.
Im Februar 2024 hat ein beauftragtes Unternehmen mit Bodenuntersuchungen entlang der Trasse begonnen.
Tourismus: Wo liegen neben der Rheinaue weitere touristische Anziehungspunkte entlang der Trasse?
Die aussichtsreiche Seilbahnfahrt selbst wird ein touristisches Highlight sein. Auch Kongressbesucher*innen können mit der zukünftigen S 13 schnell vom Flughafen zur Seilbahn in Beuel gelangen und diese nutzen.
Neben der Rheinaue sind Ziele und Aktivitäten auf dem Venusberg für Gäste attraktiv: Der bewaldete Teil auf dem Venusberg steht zum Großteil unter Schutz, sodass sichergestellt ist, dass die dortige Natur auch künftig erhalten bleibt und der Naherholung von Bürger*innen, Tourist*innen und Tagesgästen dient. Der Venusberg eignet sich zum Spazieren und Wandern, Radfahren, Skaten und Reiten. Auch das „Haus der Natur“ würde stark durch die Seilbahngäste profitieren. Schon heute bietet das Naherholungsgebiet zudem ein Wildgehege, Geocaching-Strecken, einen Barfuß-Pfad, Aussichtspunkte mit Blick ins Rheintal, eine Veranstaltungsstätte und einen Reiterhof.
Auch das Naherholungsgebiet der rechtsrheinischen Rheinaue mit dem Bonner Bogen ist unter touristischen Aspekten sehr reizvoll und wäre gut mit der Seilbahn zu erreichen. Die Stadt geht davon aus, dass sich nach dem Bau einer Seilbahn vorhandene touristische Anziehungspunkte verändern und neue geschaffen werden.
Wie hoch werden die Stützen sein?
Die aktuell geplanten 34 Stützen werden zum größten Teil im öffentlichen Raum stehen und sind durchschnittlich mehr als 28 Meter hoch. Mit ca. 50 Metern wird die höchste Stütze auf dem Venusberg am Klinikum stehen, die niedrigste mit ca. sechs Metern Höhe ist an der Station Schießbergweg geplant.
Tangiert das Projekt den Landschaftsschutz im Bereich der Rheinaue sowie des Kottenforsts?
Ja, im Bereich Rheinaue und Kottenforst ist der Landschaftsschutz betroffen. Detailliertere Untersuchungen und Abwägungen zu diesem Thema sind Teil der weiteren notwendigen Planungsschritte und integraler Bestandteil der Vorbereitung und Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens (Öffnet in einem neuen Tab).
Kessenich/Dottendorf: Welche Auswirkungen hat die Seilbahn auf die Nutzbarkeit der Urstadtstraße?
Eine Befahrbarkeit mit allen in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zugelassenen Fahrzeugen – Autos, Lastwagen, Fahrräder etc. – muss in der Urstadtstraße und der Hermann-Milde-Straße gewährleistet bleiben. Dies betrifft auch die Anlieferung von HARIBO und wird bei der weiteren Planung mitbedacht.
Kessenich/Dottendorf: Darf eine Seilbahn über eine Grundschule geführt werden?
Grundsätzlich lautet die Antwort: ja. Denn moderne Seilbahnen erzeugen weder zu viel Lärm noch tropfen Schmierstoffe o.ä. von den Stützen herab.
Lärmberechnungen sind für jede Seilbahnanlage individuell zu bestimmen und erfolgen erst nach der Detailplanung mit dem jeweiligen Hersteller. Durch Erfahrungen mit anderen modernen Seilbahnen wird von Lärmemissionen ausgegangen, die die zulässigen Immissionsgrenzwerte für den Bereich Schulen gemäß 16. Bundes-Immissionsschutz-Gesetz (BImSchG) nicht überschreiten. Wenn eine Seilbahn gebaut ist, werden bei der Abnahme erneut Kontrollmessungen durchgeführt. Die Seilbahn in Berlin, deren System mit Bonn vergleichbar ist, liegt in punkto Lärm deutlich unter den gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerten.
Unter einer Stütze besteht auch keine Gefahr: Die Lager der Seilrollen werden heutzutage in dauergeschmierter, abgeschlossener Ausführung (lebensdauergeschmiert) verbaut, sodass auch keine Schmierstoffe herabtropfen können.
Die aktuelle Planung, die zunächst Korridore für die erforderlichen Stützen vorschlägt, sieht im Bereich der Erich-Kästner-Schule eine Stütze im Randbereich des Schulhofs vor. Der genaue Standort wird im weiteren Verfahren festgelegt.
Kessenich/Dottendorf: Muss der Spielpatz am Loki-Schmidt-Platz entfallen?
Die Sorge um den Spielplatz hat die Verwaltung nach der ersten Bürger*innen-Beteiligung berücksichtigt. Nach aktuellem Planungsstand kann der Spielplatz erhalten bleiben. Gegebenenfalls sind geringfügige Veränderungen am Rand notwendig.
Beuel: Wie sollen Pendler*innen an der Station Schießbergweg/Ramersdorf zum Umstieg in die Seilbahn motiviert werden?
Die geplante Seilbahnstation Schießbergweg ist optimal mit dem zukünftigen Haltepunkt der S 13 in Ramersdorf verbunden. Ebenso sind die Wege zur Straßenbahn (Linie 62, Haltestelle Schießbergweg) und zum Bus (Linien 606 und 607, Haltestelle Telekom Campus) nur sehr kurz. Insofern ist der Schießbergweg ein idealer Standort für eine Seilbahnstation. Darüber hinaus besteht eine gute Anbindung für den Radverkehr. Bei der weiteren Planung werden auch Lösungen wie z. B. der Einsatz von Sharing-Systemen erarbeitet, um eine gute Verknüpfung zum Stadtbahnhaltepunkt Ramersdorf zu schaffen. Mit einer integrierten Mobilstation könnten diese unterschiedlichen Mobilitätsangebote an der Seilbahnstation gebündelt werden.
Beuel: Warum war eine weitere Verlängerung der Trasse auf der rechtsrheinischen Seite nicht in der Planung enthalten?
Es wurden mehrere Trassenverläufe untersucht und die bislang geplante Trasse erwies sich aus drei gewichtigen Gründen als diejenige mit dem meisten Potenzial:
- Sie tangiert am wenigsten privaten Raum.
- Dort ist eindeutig mit den meisten Fahrgästen zu rechnen, womit der Nutzen am höchsten ist.
- Sie bietet im Sinne der Verkehrswende die bestmögliche Verknüpfung zum Öffentlichen Nahverkehr.
Die Prüfung der Verlängerungsmöglichkeit im Rahmen der vorliegenden vorläufigen Standardisierten Bewertung war nicht mehr möglich. Das gesamte Verfahren hätte dafür gestoppt und eine neue Standardisierte Bewertung aufgestellt werden müssen. Die Verwaltung wird jedoch eine Seilbahnverbindung vom Schießbergweg über den U-Bahnhof Ramersdorf hinauf auf den Ennert untersuchen lassen.
Der Auftrag zur Prüfung von Potenzialen sowie der technischen Machbarkeit einer rechtsrheinischen Seilbahn ist an zwei externe Planungsbüros erteilt worden und befindet sich zurzeit (Mai 2023) in Bearbeitung. Die Ergebnisse der Untersuchung werden nach der Sommerpause in die politischen Gremien eingebracht.
Wie groß sind die Stationen der Seilbahn ungefähr?
Die Stationen müssen Platz bieten, um alle technischen Einrichtungen der Seilbahn unterzubringen sowie Zugänge auf die Bahnsteigebene zu ermöglichen. Die Größe sowie das Erscheinungsbild der Station hängen stark von der architektonischen Gestaltung sowie der Anordnung der Verkehrswege ab – im jetzigen frühen Planungsstadium gibt es noch keine genauere Planung dazu. Bislang wurde mit folgenden Annahmen gearbeitet, die sich aber in der weiteren Planung noch etwas verändern können:
Endstation: ca. 30 Meter lang, ca. 17,5 Meter bis maximal 20 Meter breit, ca. 8 Meter hoch (oberhalb des jeweiligen Bahnsteigniveaus).
Die Durchfahrtsstation wird mit etwa 50 Metern noch etwas länger werden.
Die Kabinen sollen nachts an der Station Schießbergweg/Ramersdorf untergebracht werden. Ist die sogenannte Garagierung auch an einem anderen Standort möglich?
Generell kann für Seilbahnen die Garagierung an jeder Station geplant werden. Allerdings bietet im Verlauf der geplanten Trasse in Bonn kein anderer Standort so viel Platz wie die Station Schießbergweg/Ramersdorf. Zudem sieht die bisherige Planung dort eine ebenerdige Station vor, was den Bau der Garagierung erleichtert und dadurch auch weniger kostet, da für die Kabinen keine Fördereinrichtung zur Höhenüberwindung gebaut werden muss. Ein Niveau-Unterschied zwischen Seilbahnstation und Garagierung ist technisch jedoch auch möglich.
Beuel: Wieviel Fläche muss für die Garagierung an der Station Schießbergweg/Ramersdorf versiegelt werden?
Die Flächen, die für eine Station und eine Garagierung benötigt werden, können erst nach der vertieften Planung genau benannt werden. Sowohl für die Station als auch für die Garagierung müssen jedoch Flächen versiegelt werden, die im Zuge der üblichen Verfahren zu einem solchen Bauwerk an anderer Stelle ausgeglichen werden müssen.