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Bundesstadt Bonn

41-10-1 Richtlinien Vergabe der August-Macke-Medaille

Richtlinien für die Vergabe der „August-Macke-Medaille“

1.

Die Bundesstadt Bonn vergibt ab 2008 im zweijährigen Turnus die „August-Macke-Medaille“.

2.

Mit dieser Ehrung einer verdienstvollen Künstlerin/eines verdienstvollen Künstlers der Region soll ihr/sein Gesamtwerk gewürdigt werden.

3.

Die Auszeichnung ist nicht dotiert.

4.

Der Preisträger wird durch eine Jury benannt. Diese setzt sich zusammen aus

  • dem/der Intendant/in des Kunstmuseum Bonn
  • dem/der letzten Preisträger/in oder einer Persönlichkeit aus dem Kreis der bisher ausgezeichneten Künstler/innen und
  • der/dem Vorsitzenden des Kulturausschusses.

5.

Mit der Würdigung des/der mit der Medaille Ausgezeichneten ist eine dreiwöchige Ausstellung in den Räumen des Künstlerforums verbunden, deren Kosten von der Stadt Bonn getragen werden.

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Der Rat der Bundesstadt Bonn hat die vorstehenden Richtlinien für die Vergabe der August-Macke-Medaille in seiner Sitzung am 17. Dezember 2007 beschlossen.

Bonn, den 18. Dezember 2007

Dieckmann
Oberbürgermeisterin