1.
Die Bundesstadt Bonn vergibt ab 2008 im zweijährigen Turnus die „August-Macke-Medaille“.
2.
Mit dieser Ehrung einer verdienstvollen Künstlerin/eines verdienstvollen Künstlers der Region soll ihr/sein Gesamtwerk gewürdigt werden.
3.
Die Auszeichnung ist nicht dotiert.
4.
Der Preisträger wird durch eine Jury benannt. Diese setzt sich zusammen aus
- dem/der Intendant/in des Kunstmuseum Bonn
- dem/der letzten Preisträger/in oder einer Persönlichkeit aus dem Kreis der bisher ausgezeichneten Künstler/innen und
- der/dem Vorsitzenden des Kulturausschusses.
5.
Mit der Würdigung des/der mit der Medaille Ausgezeichneten ist eine dreiwöchige Ausstellung in den Räumen des Künstlerforums verbunden, deren Kosten von der Stadt Bonn getragen werden.
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Der Rat der Bundesstadt Bonn hat die vorstehenden Richtlinien für die Vergabe der August-Macke-Medaille in seiner Sitzung am 17. Dezember 2007 beschlossen.
Bonn, den 18. Dezember 2007
Dieckmann
Oberbürgermeisterin