gültig ab 1. August 2019
1. Aufbau
Die Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn erteilt
- Unterricht in Grundfächern (zum Beispiel Eltern-Kind-Kurse, Musikalische Früherziehung und Musikalische Grundausbildung)
- Instrumental- und Vokalunterricht einzeln und in Gruppen
- Ergänzungsunterricht (Ensemblefächer, Musiktheorie; Musik, Bewegung, Tanz)
Die Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn richtet nach Bedarf im Rahmen ihrer Möglichkeiten weitere musikalische Unterrichtsangebote ein.
2. Schuljahr
2.1
Das Schuljahr der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn beginnt am 1. August und endet am 31. Juli des darauf folgenden Jahres.
2.2
Die Ferien- und Feiertagsordnung der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen gilt auch für die Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn. Die beweglichen Ferientage werden zu Beginn des Schuljahrs von der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn festgelegt.
3. Aufnahme
Anmeldungen müssen schriftlich auf dem dafür vorgesehenen Formular an die Verwaltung der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn gerichtet werden. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Bei minderjährigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern muss die Anmeldung durch die gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter vorgenommen werden.
4. Kündigung
4.1
Kündigungen sind im instrumentalen und vokalen Einzel- und Gruppenunterricht (ausschließlich Nrn. 2.1.1 bis 2.5.1 Gebührentarif) nur zum 31. Januar und zum 31. Juli möglich, bei allen anderen Unterrichtsangeboten außerhalb der Probezeit erst zum Ende des Schuljahres. Sie müssen der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn spätestens zwei Monate vorher schriftlich zugegangen sein. In der Probezeit ist eine Kündigung mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende möglich.
Unberührt davon bleibt sowohl für die Schülerinnen und Schüler als auch für die Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn eine Kündigung aus wichtigem Grund.
Ein wichtiger Grund liegt für die Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn insbesondere vor, wenn dem Unterricht wiederholt unentschuldigt ferngeblieben wurde, wenn sich die oder der Zahlungspflichtige mit Unterrichtsgebühren in Höhe von einem halben Jahr oder mehr in Verzug befindet oder bei wiederholtem unangemessenem Verhalten von Schülerinnen und Schülern im Unterricht.
4.2
Die Kündigung unterliegt dem Schriftformerfordernis.
5. Probezeit
5.1
In den Grundfächern gelten die ersten drei Monate als Probezeit.
5.2
Im Instrumental- und Vokalunterricht gemäß Nrn. 2.1.1 bis 2.5.1 Gebührentarif gelten die ersten sechs Monate als Probezeit.
5.3
In den Kooperationen mit Offenen Ganztagsschulen (Nr. 2.6 Gebührentarif) gilt der erste Monat als Probezeit.
5.4
Bei „Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen“ (Nr. 2.8 Gebührentarif) in Kooperation mit Grundschulen wird bei JeKits2 (3. Schuljahr) keine Probezeit gewährt.
5.5
Bei einem Lehrerwechsel, den ausschließlich die Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn zu verantworten hat, wird ein Monat Probezeit gewährt, d.h. es ist in diesem besonderen Fall eine Kündigung mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende möglich.
6. Unterrichtserteilung
6.1
Bei der Unterrichtserteilung werden Wünsche der Teilnehmerinnen und Teilnehmer bzw. deren gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter nach den Möglichkeiten der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn berücksichtigt.
6.2
Grundlage der zu zahlenden Gebühren sind Gebührenordnung und Gebührentarif für die Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn.
6.3
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht verpflichtet.
6.4
Ein Wechsel des Unterrichtsfachs, der Lehrkraft oder des Unterrichtsorts muss schriftlich bei der Verwaltung beantragt werden. Ein Anspruch besteht nicht.
6.5
Eine Anwesenheit von Erziehungsberechtigten während des Unterrichts ist vorher mit der jeweiligen Lehrkraft abzustimmen.
6.6
Ton- und Bildaufzeichnungen von Unterrichtsveranstaltungen müssen durch die Schulleitung genehmigt werden. Gleiches gilt für entsprechende Aufnahmen durch Presse, Rundfunk oder Fernsehen in Gebäuden und bei Veranstaltungen der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn.
7. Öffentliches Auftreten
Öffentliches Auftreten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer und Meldungen zu Wettbewerben und Prüfungen sind erwünscht und sollten vorher mit der jeweiligen Fachlehrkraft abgestimmt werden.
Bei öffentlichen Musikschulveranstaltungen (Konzerten etc.) können Tonaufzeichnungen, Videos oder Fotos gemacht werden, die u. U. anschließend im Rahmen der Berichterstattung in der Presse etc. oder auf der Website der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn erscheinen.
Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die nicht damit einverstanden sind, besteht die Möglichkeit, dass diese bzw. die Erziehungsberechtigten vor der jeweiligen öffentlichen Veranstaltung der Musikschulverwaltung dies mitteilen. Die Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn hat bei öffentlichen Veranstaltungen allerdings keinen Einfluss auf Zeitungen bzw. auf externe Berichterstattung.
8. Leistungen
8.1
Bei Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die durch mangelnde Mitarbeit oder fehlende Eignung keine angemessenen Fortschritte erreichen, kann die Schulleitung auf Antrag der Fachlehrkraft nach Anhörung der Fachbereichsleitung das Unterrichtsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende beenden.
8.2
Bereits gezahlte Gebühren, die sich auf den Zeitraum nach Unterrichtsbeendigung beziehen, werden erstattet.
9. Ergänzungsfächer
9.1
Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer am instrumentalen oder vokalen Hauptfachunterricht sollten möglichst zusätzlich am Ergänzungsunterricht teilnehmen.
9.2
Die Einteilung zum Ergänzungsunterricht nimmt unter Berücksichtigung des Ausbildungsstands und des Interesses der Teilnehmerin oder des Teilnehmers die Hauptfachlehrkraft vor.
9.3
Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollten möglichst bei Veranstaltungen der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn im Zusammenhang mit ihrem Unterricht mitwirken.
10. Instrumente
Grundsätzlich müssen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei Beginn des Unterrichts ein Instrument besitzen. Im Rahmen der Bestände der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn können Instrumente gegen Gebühr gemietet werden. Näheres ergibt sich aus der Gebührenordnung und dem Gebührentarif für die Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn.
11. Aufsicht
Eine Aufsicht besteht nur während des Unterrichts.
12. Widerrufsmöglichkeit
Die Schülerinnen und Schüler bzw. ihre Erziehungsberechtigten haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Eingangs der Anmeldung bei der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn.
Der Widerruf ist nur wirksam, wenn er innerhalb der genannten Widerrufsfrist schriftlich bei der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn, Kurfürstenallee 8, 53142 Bonn, musikschulebonnde, Telefax 0228 - 77 45 69, eingeht. Ein Widerruf ist ausgeschlossen, wenn der Unterricht bereits während der Widerrufsfrist begonnen hat.
Im Fall eines wirksamen Widerrufs werden alle Zahlungen mit Ausnahme der Anmeldegebühr ab dem Tag zurückgezahlt, an dem die Mitteilung über den Widerruf bei der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn eingegangen ist.
13. Inkrafttreten
Die geänderte Schulordnung tritt am 1. August 2019 in Kraft. Sie ersetzt die bisher gültige Schulordnung vom 1. August 2018.
Bonn, den 5. April 2019
Sridharan
Oberbürgermeister