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Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am 8. Dezember 2022 aufgrund § 41 Abs.1 Buchstabe i) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666/SGV. NRW.2023), zuletztgeändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 490) folgende Änderung der Entgeltordnung der Projektabteilung der Musikschule der Bundesstadt Bonn beschlossen:
§ 1: Entgeltpflicht
Für die Inanspruchnahme von Leistungen der Projektabteilung der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn wird ein privatrechtliches Entgelt nach dieser Entgeltordnung erhoben.
§ 2: Schuldner*innen
Zur Zahlung des Entgeltes für Unterrichtsveranstaltungen sind die Teilnehmenden verpflichtet, bei Minderjährigen deren gesetzliche Vertreter.
§ 3: Fälligkeit
Alle Entgelte werden spätestens zehn Tage vor Kursbeginn fällig.
§ 4: Erstattungen
(1) Entgelte werden erstattet, wenn eine Veranstaltung nicht durchgeführt oder abgesetzt wird. Dies ist unter anderem der Fall, wenn die durch die Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn in der Ankündigung festgelegte Mindestteilnahmezahl nicht erreicht wird.
(2) Bei Kursen, Workshops und Arbeitsgemeinschaften, in denen die jeweils vorgesehene Mindestteilnahmezahl nicht erreicht wird, kann die Musikschulleitung von einer Absetzung absehen, wenn sich die Teilnehmenden bereit erklären, die für diese Veranstaltung entstehenden Honorar-, Sach- und Organisationskosten zu tragen.
§ 5: Kursangebote
(1) Für Unterrichtsveranstaltungen des Projektbereichs werden die entstehenden Honorar- und zusätzlichen Sachkosten abzüglich eventueller Zuschüsse Dritter anteilig auf die Teilnehmenden als Entgelt umgelegt.
(2) Je teilnehmender Person und Unterrichtsstunde wird ein zusätzliches Entgelt für die Organisation in Höhe von 2,00 EUR erhoben. Ausgenommen vom Entgelt für die Organisation sind Kurse und Projekte, die durch Drittmittel finanziert oder teilfinanziert werden.
(3) Das Entgelt erhöht sich ggf. um die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer.
§ 6: Widerrufsmöglichkeit
Die Schüler*innen bzw. ihre Erziehungsberechtigten haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Eingangs der Anmeldung bei der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn.
Der Widerruf ist nur wirksam, wenn er innerhalb der genannten Widerrufsfrist schriftlich bei der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn, Kurfürstenallee 8, 53177 Bonn, musikschulebonnde, Telefax 0228 - 77 45 69, eingeht. Ein Widerruf ist ausgeschlossen, wenn der Unterricht bereits während der Widerrufsfrist begonnen hat.
Im Fall eines wirksamen Widerrufs werden alle Zahlungen mit Ausnahme der Anmeldgebühr ab dem Tag zurückgezahlt, an dem die Mitteilung über den Widerruf bei der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn eingegangen ist.