3.1
Montag bis Sonntag |
9 bis 23 Uhr |
für die erste Stunde |
153,39 Euro |
für jede weitere Stunde |
76,69 Euro |
Diese Entgelte betreffen die Inanspruchnahme der Räumlichkeiten ohne Bestuhlung. Soweit eine Bestuhlung benötigt wird, ist dies im gemäß Ziffer 2.3 abzuschließenden Vertrag zu regeln. Für die Inanspruchnahme museumseigener Stühle wird unabhängig von der Zahl der Stühle ein Mindestbetrag von 127,82 Euro festgesetzt.
Sondervereinbarung
Wenn das Museum über das normale Maß hinaus in Anspruch genommen wird, kann die Leiterin/der Leiter des Stadtmuseums durch Sondervereinbarung ein Entgelt bis zum zehnfachen der Sätze gemäß Ziffer 3.1, 3.2 und 3.4 erheben.
3.2
Das Entgelt gemäß Abschnitt 3.1 ermäßigt sich um 50 Prozent für kulturelle, kulturpolitische oder wissenschaftliche Veranstaltungen ohne kommerziellen Hintergrund und für Nutzer, die nach den §§ 51 - 68 der Abgabenordnung und § 10 b des Einkommenssteuergesetzes in Verbindung mit Abschnitt 111 Abs. 1 der Einkommenssteuerrichtlinien als steuerbegünstigt anerkannt sind.
3.3
Da sich der Sonderausstellungsraum im Alarmbereich des Museums befindet, müssen die Mieter neben den Tarifen nach Abschnitt 3.1 und 3.2 auch die Kosten für zwei vom Museum beauftragte Bewachungskräfte tragen, die direkt an die Bewachungsfirma zu zahlen sind.
Die Reinigungskosten - mindestens EUR 102,26 Euro - richten sich nach dem Aufwand und müssen vom Mieter ebenfalls mit der vom Museum beauftragten Reinigungsfirma direkt abgerechnet werden. Die Beauftragung der Bewachungsfirma sowie des Reinigungsunternehmens durch das Museum ist Bestandteil des schriftlichen Vertrags (s. Punkt 2.3).
3.4
Für die Nutzung durch städtische Dienststellen und Institute ist das ermäßigte Entgelt nach Abschnitt 3.2 sowie das Entgelt nach Abschnitt 3.3 zu erheben.
3.5
Die Leiterin/der Leiter des Stadtmuseums Bonn sowie ihre Vorgesetzten können in besonders begründeten Einzelfällen von der Erhebung des Entgeltes gemäß Abschnitt 3.1, 3.2 und 3.4 ganz oder teilweise absehen.
Dem Verein An der Synagoge sind unter Berücksichtigung der sich aus Ziffer 2.1 ergebenden Beschränkungen die Räumlichkeiten entgeltfrei zur Verfügung zu stellen.
Dem Hauptausschuss ist nach einem Jahr ein Erfahrungsbericht vorzulegen. Der Rechnungsprüfungsausschuss ist jährlich über die Erlasse von Entgeltzahlungen zu informieren.
Dies gilt nicht für die Nebenkosten (3.3), die nach tatsächlichem Aufwand abzurechnen sind.
3.6
Das Stadtmuseum kann verlangen, dass eine Vorleistung bis zur Höhe des voraussichtlichen Entgeltes spätestens drei Tage vor der Veranstaltung bei der Stadtkasse einzuzahlen ist.