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Bundesstadt Bonn

41-10 Richtlinien für die Vergabe des Bonner Kunstpreises

1.

Die Bundesstadt Bonn vergibt ab dem Jahr 2009 für Leistungen auf dem Gebiet der Bildenden Kunst im zweijährigen Turnus den „Bonner Kunstpreis“. Der Preis ist mit 20.000 Euro dotiert. Weitere Bestandteile des Preises sind neben dem Preisgeld ein Atelierstipendium von wahlweise drei oder sechs Monaten in die Stadt einer europäischen Niederlassung der IVG Immobilien GmbH, eine Ausstellung im Kunstmuseum Bonn und ein die Ausstellung begleitender Katalog.

2.

Der Bonner Kunstpreis wird auf der Grundlage einer öffentlichen Ausschreibung vergeben. Bewerben können sich Künstler/innen, die aufgrund ihrer Biographie oder ihres Oeuvres einen Bezug zu Bonn haben. Teil der Bewerbungsunterlagen soll eine Skizze des Projektes sein, dessen Realisierung im Rahmen des Stipendiums geplant ist.

3.

Die Preisträgerin /der Preisträger wird durch eine Jury bestimmt. Diese besteht aus der/dem Intendantin/Intendanten des Kunstmuseums Bonn, der/dem Kulturdezernentin/Kulturdezernenten sowie der/ dem Vorsitzenden des Kulturausschusses, einer/einem ehemaligen Preisträgerin/Preisträger des Kunstpreises und einer/einem Fachjurorin/Fachjuror, die/ der von der Intendanz benannt wird und alle vier Jahre wechselt.

4.

Das Kunstmuseum Bonn richtet die mit dem Preis verbundene Ausstellung aus, gibt den Katalog heraus und koordiniert das Stipendium der IVG.

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Der Rat der Bundesstadt Bonn hat die vorstehenden Richtlinien für die Vergabe des Bonner Kunstpreises in seiner Sitzung am 4. September 2008 beschlossen.

Bonn, den 8. September 2008

Dieckmann
Oberbürgermeisterin