Aufgrund des § 41 Abs.1 Buchstabe i der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 /SGV.NRW.2023) zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. April 2022 (GV.NRW.S. 490) hat der Rat der Bundesstadt Bonn in seiner Sitzung am 14. März 2024 folgende Entgeltordnung beschlossen:
§ 1: Entgeltpflicht
Für den Besuch von Veranstaltungen des Beethoven Orchester Bonn werden privatrechtliche Entgelte nach den Bestimmungen dieser Entgeltordnung erhoben.
§ 2: Tageskartenpreise
(1) Die Tageskartenpreise betragen für die Konzerte des Beethoven Orchester Bonn:
- | Preisgruppe | I | II | III | IV | V |
---|---|---|---|---|---|---|
a) | Freitagskonzerte | 42 Euro | 37 Euro | 32 Euro | 24 Euro | 19 Euro |
b) | Im Spiegel | 35 Euro | 30 Euro | 27 Euro | 22 Euro | 17 Euro |
c) | Karnevalskonzerte | 42 Euro | 37 Euro | 32 Euro | 24 Euro | 19 Euro |
d) | Pur | 25 Euro | x | x | x | x |
e) | Vor Ort | 25 Euro | x | x | x | x |
f) | Unterwegs | 25 Euro | x | x | x | x |
g) | Neue Musik | 25 Euro | x | x | x | x |
h) | Montagskonzerte | 25 Euro | x | x | x | x |
i) | Bundesrat-Konzerte | 30 Euro | x | x | x | x |
j) | Weihnachtskonzert | 25 Euro | x | x | x | x |
k) | Konzerte des Educationsprogramms b.jung (Sitzkissen-, Kinder-, Jugend-, Schulkonzerte) |
12 Euro | x | x | x | x |
(2) Für Sonderkonzerte sowie für Konzerte der Reihe Grenzenlos (Sinfoniekonzerte mit Gastkünstlerinnen und -künstlern, partizipative Projekte wie z.B. Mitsingkonzerte oder OpenPhilharmonics) gelten die Preise nach Absatz 1 – je nach Konzertformat – entsprechend, § 3 bleibt hiervon unberührt.
(3) Steuerkarten gem. § 7 Abs. 3 können zu einem Preis von 9 Euro ausgegeben werden. Eine Vorverkaufsgebühr wird nicht erhoben.
§ 3: Entgeltanpassungen
Bei besonders preisintensiven Sonderkonzerten bzw. Galen mit teuren Künstlerinnen und Künstlern ist die Orchesterleitung berechtigt, die in § 2 Abs. 1 und Abs. 2 festgelegten Tageskartenpreise um bis zu 40 Prozent zu erhöhen.
In besonderen Fällen (z.B. Werbemaßnahmen, konzertpädagogische Zwecke, partizipative Veranstaltungen, Sonderveranstaltungen, bei Großabnehmern, geschlossenen Veranstaltungen, u.a.) kann die Orchesterleitung max. bis zu 70 Prozent von den vorgegebenen Preisen nach unten abweichen.
§ 4: Abonnements
(1) Die Konzerte der Reihen Freitagskonzerte, Im Spiegel, Pur, Vor Ort, Unterwegs, Montagskonzerte, Bundesrat-Konzerte sowie Kinderkonzerte und Familienkonzerte des Educationsprogramms b.jung werden im Festabonnement angeboten. Für diese Konzertreihen gilt nach § 2 Abs. 1
- eine Ermäßigung von 25 Prozent auf den jeweiligen Tageskartenpreis für Vollzahlerinnen bzw. Vollzahler
- eine Ermäßigung von 60 Prozent auf den jeweiligen Tageskartenpreis für Schülerinnen und Schüler, Studierende, Auszubildende bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, Helferinnen und Helfer im freiwilligen sozialen Jahr, Schwerbehindert im Sinne des Schwerbehindertengesetzes, freiwillig Wehrdienstleistende, Bundesfreiwilligendienstleistende und Inhaberinnen und Inhaber von Berechtigungsausweisen für die verbilligte Inanspruchnahme städtischer Leistungen mit entsprechendem Nachweis.
Dies gilt auch für das Freitagskonzert im Rahmen des Beethovenfestes Bonn.
(2) Für die Entwicklung gemeinsamer Abonnementangebote zwischen Beethoven Orchester Bonn und Theater Bonn gelten die Rabatte nach § 4 Abs. 1 entsprechend.
(3) Für alle Konzerte nach § 2 Abs. 1 und 2 gilt im Wahlabonnement für vier Konzerte:
- eine Ermäßigung von 20 Prozent auf den jeweiligen Tageskartenpries für Vollzahlerinnen bzw. Vollzahler
- eine Ermäßigung von 55 Prozent auf den jeweiligen Tageskartenpreis für Schülerinnen und Schüler, Studierende, Auszubildende bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, Helferinnen und Helfer im freiwilligen sozialen Jahr, Schwerbehindert im Sinne des Schwerbehindertengesetzes, freiwillig Wehrdienstleistende, Bundesfreiwilligendienstleistende und Inhaberinnen und Inhaber von Berechtigungsausweisen für die verbilligte Inanspruchnahme städtischer Leistungen mit entsprechendem Nachweis.
Das Wahlabonnement gilt jedoch nicht für das Freitagskonzert im Rahmen des Beethovenfestes Bonn sowie für Konerte des Educationsprogramms b.jung nach § 2 Abs. 1k).
(4) FamilienCard
Die FamilienCard gilt für einen Erwachsenen und bis zu zwei Kinder unter 18 Jahren und hat den Preis einer nicht ermäßigten Tageskarte bzw. eines Vollzahlerabonnements. Hiervon ausgenommen sind Konzerte des Educationsprogramms b.jung.
(5) Schulklassenabonnements
Schulklassen erhalten ein für eine Spielzeit geltendes nicht übertragbares Abonnement zum Preis von 15 Euro je Schülerin bzw. Schüler und begleitender Lehrerin bzw. begleitendem Lehrer, das zum Besuch von insgesamt drei Veranstaltungen nach Wahl in allen Sparten des Theater Bonn und ausgewählte Konzerte des Beethoven Orchester Bonn berechtigt. Auf das Abonnement wird kein Vorverkaufszuschlag erhoben. Die Orchesterleitung ist berechtigt, die freie Termin- und Platzwahl einzuschränken.
§ 5: Sonstige Rabattierungen
(1) Die Theatergemeinde e.V. erhält bei Abnahme von Eintrittskarten für Vollzahler eine Ermäßigung von 40 Prozent, die Junge Theatergemeinde eine Ermäßigung von 50 Prozent auf den jeweiligen Tageskartenpreis. Die Orchesterleitung ist berechtigt, ausgewählte Konzerte hiervon auszunehmen.
(2) Besuchergruppen erhalten bei einer Abnahme von mindestens sieben Eintrittskarten für ein Konzert eine Ermäßigung von 20 Prozent auf den Tageskartenpreis.
(3) Schulklassen und Musikkurse (empfohlen für die Klassenstufen 9 bis 13) erhalten für die Konzerte des Beethoven Orchester Bonn Eintrittskarten für 5 Euro pro Schülerin bzw. Schüler. Die Orchesterleitung ist berechtigt, die Konzerte und Kontingente, für die dieses Angebot gilt, zu beschränken. Lehrkräfte erhalten eine freie Begleitungskarte pro 10 Schülerinnen bzw. Schüler. Auf den Eintrittspreis wird kein Vorverkaufszuschlag erhoben.
(4) Für Studierende bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres besteht die Möglichkeit, 60 Minuten vor Beginn ausgewählter Konzerte an der Tages- bzw. Abendkasse Eintrittskarten jeder Preiskategorie zum einheitlichen Preis von 5 Euro pro Studierenden zu erwerben („Studi Last Minute Ticket“). Die Orchesterleitung ist berechtigt, die Konzerte und Kontinente, für die dieses Angebot gilt, zu beschränken.
(5) Festabonnentinnen und Festabonnenten der Reihen Freitagskonzerte, Im Spiegel, Pur und Montagskonzerte erhalten in der Spielzeit, für die das Abonnement erworben wurde, auf den Tageskartenpreis aller übrigen Veranstaltungen eine Ermäßigung von 10 Prozent.
§ 6: Ermäßigungen
(1) Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, Studierende und Auszubildende bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, Helferinnen und Helfer im freiwilligen sozialen Jahr, Grundwehrdienstleistende, Bundesfreiwilligendienstleistende und Schwerbehinderte im Sinne des Schwerbehindertengesetzes, erhalten gegen Nachweis eine Ermäßigung von 50 Prozent auf den Tageskartenpreis.
(2) Inhaberinnen und Inhaber von Bonn-Ausweisen erhalten eine Ermäßigung auf den Tageskartenpreis entsprechend der Richtlinien über die Ausstellung des Bonn-Ausweises in der jeweils gültigen Fassung.
(3) Inhaberinnen und Inhaber von Ehrenamtskarten NRW erhalten bei von der Orchesterleitung ausgewählten Konzerten eine Ermäßigung von 50 Prozent auf den Tageskartenpreis.
§ 7: Dienst-, Presse-, Steuerkarten
(1) Dienstkarten:
Zur Wahrnehmung dienstlicher Aufgaben wird an Mitarbeitende des Beethoven Orchester Bonn und an berechtigte Vertreterinnen und Vertreter je eine Dienstkarte ausgegeben. Das Entscheidungsermessen über das dienstliche Interesse sowie die Auswahl der Dienstplätze obliegt der Orchesterleitung.
(2) Pressekarten:
Die Orchesterleitung kann unentgeltliche Pressekarten an alle ausgewiesenen Medienvertreterinnen und -vertreter ausgeben, die erklären, dass der Veranstaltungsbesuch der Berichterstattung dient.
(3) Steuerkarten:
Die Orchesterleitung kann für Veranstaltungen des Orchesters an alle Beschäftigten des Orchesters Steuerkarten ausgeben, wenn für das jeweilige Konzert eine Auslastung im freien Verkauf nicht mehr zu erwarten ist. Je Konzert können maximal zwei Steuerkarten an den bzw. die Beschäftigten abgegeben werden. Angehörige anderer Bühnen- bzw. Kulturorchester können nach Vorlage des entsprechenden Ausweises an der Abendkasse – nach Verfügbarkeit vorhandener Karten und bei Einreichmöglichkeit – eine Steuerkarte pro Person erhalten. Die vorgenannten Regelungen gelten analog. Die Entscheidung hierüber trifft die Orchesterleitung.
§ 8: Freikarten
(1) Freikarten können aus repräsentativen und dienstlichen Gründen sowie zu Marketingzwecken vergeben werden, wenn dadurch der allgemeine Kartenvorverkauf nicht eingeschränkt wird, und zwar:
- Ordentlichen und stellvertretenden Mitgliedern des Kulturausschusses mit Begleitperson,
- Gästen auf Einladung des Oberbürgermeisters bzw. der Oberbürgermeisterin, des Kulturdezernenten bzw. der Kulturdezernentin oder der Orchesterleitung,
- Vertragspartnern, Zuwendungsgebern oder Sponsoren,
- zur Pflege des nachwachsenden Publikums, im Rahmen befristeter Marketingaktionen und aufgrund des besonderen kulturpolitischen Auftrages des Orchesters,
- Inhaberinnen und Inhabern von Gutscheinen für Neubürgerinnen und Neubürger sowie Inhaberinnen und Inhaber von Gutscheinen im Rahmen des Willkommenspakets der UN für neue UN-Mitarbeitende.
Die Entscheidung hierüber trifft die Orchesterleitung.
(2) Begleitpersonen von Schwerbehinderten, deren Ausweis den Vermerk „B“ trägt, erhalten für alle Konzerte freien Eintritt. Für das Freitagskonzert im Rahmen des Beethovenfestes gelten die Regelungen des Beethovenfestes Bonn.
(3) Festabonnentinnen und Festabonnenten erhalten zwei Freikarten für ein Konzert ihrer Wahl innerhalb der laufenden Konzertsaison für die Neuwerbung eines neuen Festabonnenten oder einer neuen Festabonnentin.
§ 9: Sonstige Entgelte
(1) Sofern in dieser Entgeltordnung keine ausdrückliche andere Regelung getroffen wurde, wird auf die nach den §§ 2 bis 6 anfallenden Tageskartenpreise im Vorverkauf eine Vorverkaufsgebühr von 10 Prozent erhoben. Die sich nach Hinzurechnung der Vorverkaufsgebühr ergebenden Gesamtpreise werden nach kaufmännischen Grundsätzen auf volle 10 Cent auf- oder abgerundet.
(2) Bei einer durch die Abonnentin bzw. den Abonnenten verursachten Umbuchung bereits ausgedruckter Eintrittskarten, sowie für die Umbuchung eines Abonnentenplatzes auf einen anderen Aufführungstag wird ab dem dritten Tausch ein Umbuchungsentgelt von 5 Euro je Karte erhoben.
(3) Für den Ersatz von verloren gegangenen Abonnementkarten wird ein Entgelt in Höhe von 5 Euro je Karte erhoben.
(4) Beim Versand von Eintrittskarten durch die Vorverkaufsstellen des Theaters werden pauschale Bearbeitungs- und Versandkosten geltend gemacht. Sie betragen je Versendungsvorgang 5 Euro. Dies gilt nicht für Zusendungen im Rahmen eines Abonnements.
(5) Die Karten gelten als Fahrausweise im VRS-Verbund Bonn/Rhein-Sieg. Die hierfür anfallenden Gebühren werden in voller Höhe vom Orchester getragen.
§ 10: Fälligkeiten
Die Entgelte und Gebühren werden beim Erwerb der Karten beziehungsweise zu dem in der Rechnung ausgewiesenen Termin fällig.
§ 11: Inkrafttreten
Diese Entgeltordnung tritt zur Spielzeit 2024/25 am 1. August 2024 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Entgeltordnung vom 11. Mai 2017 außer Kraft.
Bonn, den 25. März 2024
Dörner
Oberbürgermeisterin