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Die Stadtbahn wird im Bonner Norden verlängert. In Zukunft soll sie von Tannenbusch weiter durch Buschdorf bis zum Nordfriedhof fahren.
Der Ausschnitt zeigt Buschdorf und die geplante Verlängerung der Stadtbahn.
Die Stadtbahn soll in Zukunft weiter nach Buschdorf hinein und bis zum Nordfriedhof fahren. Die Linie wird dafür die Bahntrasse der Rheinuferbahn nutzen, die heute noch immer durch Buschdorf verläuft und nicht bebaut wurde. Am nördlichen Rand von Buschdorf soll eine neue Verbindungskurve die heutige Stadtbahnstrecke von der Haltestelle Buschdorf mit der neuen Strecke im Stadtteil verbinden.
Vier neue Haltestellen
Dank der Verlängerung wird der Nahverkehr im Bonner Norden deutlich gestärkt. Denn die Stadtbahn schließt zukünftig neben der Ortsmitte von Buschdorf auch den Gewerbepark Buschdorf an. Haltestellen sollen im Bereich der Friedlandstraße, der Schlesienstraße, des Gewerbeparks Buschdorf und der Friedrich-Wöhler-Straße (Nordbahnhof) entstehen. Die bisher in Tannenbusch-Mitte endenden Bahnen sollen dann ganztags an allen Tagen die neue Trasse befahren und an allen vier neuen Haltestellen Umsteigemöglichkeiten auf die bestehenden Buslinien bieten. Die Fahrzeit vom Bonner Hauptbahnhof zu den geplanten neuen Haltestellen wird sich gegenüber der heutigen Busanbindung ungefähr halbieren.
Die Kosten werden auf circa 31 Millionen Euro geschätzt (Preisstand 2016). Laut einer unabhängigen Analyse werden bis zu 4.200 Fahrgäste pro Tag die neue Verbindung nutzen. Da die Bevölkerung im Bonner Norden wächst, ist perspektivisch mit einem höheren Fahrgastaufkommen zu rechnen, denn Buschdorf ist ein wachsender Stadtteil. In den kommenden Jahren sollen verschiedene Projekte umgesetzt werden, allen voran das nachhaltige, klimaneutrale und autoarme Wohnquartier “Im Rosenfeld” inklusive Kindertagesstätte und Grundschule. Weitere geplante Quartiere sind unter anderem an der Otto-Hahn-Straße/Kölnstraße sowie an der Schlesienstraße (Godau-Gelände/Petrusacker), die von einer direkten Anbindung an die Stadtbahnverlängerung profitieren werden.
Die klimaschonende Bahnverbindung kann daher einen wichtigen Beitrag zur Entlastung der Straßen im Bonner Stadtgebiet leisten.
Aktueller Stand des Vorhabens
Am 15. Januar 2025 ist die Verlängerung der Stadtbahn bis nach Buschdorf/Auerberg vom Verkehrsausschuss des Landes Nordrhein-Westfalen in den ÖPNV-Bedarfsplan und in den ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplan aufgenommen worden. Damit ist grundsätzlich die Förderung der Maßnahme möglich.
Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln hatte die Aufnahme des Stadtbahnvorhabens für den ÖPNV-Bedarfsplan NRW und den ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplan in seiner Sitzung am 11. Oktober 2024 vorgeschlagen. Zuvor hatte die Stadtverwaltung die Vorplanung und die Ergebnisse der Standardisierten Bewertung abgeschlossen. Die Bewertung ergab einen positiven Nutzen-Kosten-Faktor von 1,4. Das heißt: Der Nutzen der neuen Verbindung für die Allgemeinheit ist größer als die nötigen Investitionskosten.
Eine Standardisierte Bewertung beantwortet die bedeutsame Frage, ob ein Projekt volkswirtschaftlich sinnvoll ist. Volkswirtschaftlich sinnvoll bedeutet: Kosten und Nutzen eines Projekts werden für die Allgemeinheit betrachtet – also nicht nur die Folgen für einzelne Gruppen wie Anwohner*innen oder Pendler*innen, sondern zum Beispiel auch Umweltfolgen, die alle betreffen. Zum anderen ist eine Standardisierte Bewertung Grundlage dafür, dass die Stadt Fördermittel von Land und Bund nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) zur Finanzierung der Infrastruktur beantragen kann.
Der Rat der Stadt Bonn hatte die Stadtverwaltung im September 2020 beauftragt, mit Priorität alle planerischen, technischen und rechtlichen Schritte, eine Nutzen-Kosten-Analyse sowie eine Standardisierte Bewertung durchzuführen. Eine eventuelle Verlängerung der Stadtbahn nach Auerberg und/oder der zurzeit an der Ecke Pariser/Kopenhagener Straße endenden Straßenbahnlinie 61 Richtung Buschdorf soll erst im Anschluss optional verfolgt werden.
Ideen und Anregungen der Teilnehmenden zur Verlängerung der Stadtbahnlinie.
Dialog-Veranstaltung mit Anwohnenden
Am Samstag, 29. März, fand eine Dialogveranstaltung zur Verlängerung der Linie 63 in der Grundschule Am Apfelgarten statt. Anwohnende entlang der Trasse sowie interessierte Bürger*innen waren eingeladen, sich mit externen und städtischen Fachleuten über das Projekt auszutauschen. Nach der Begrüßung durch Oberbürgermeisterin Katja Dörner und Anja Wenmakers von den SWB wurde das Projekt vorgestellt. Anschließend konnten sich die Teilnehmenden an vier Themeninseln über bestimmte Bereiche des Projektes austauschen. Die Bürger*innen hatten die Möglichkeit, ihre Ideen, Anregungen und Bedenken vor Ort zu äußern. Aus diesen Beiträgen hat die Stadtverwaltung eine Liste mit den wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt. Die meisten Fragen der Teilnehmenden drehten sich um die Themen Lärmschutz, die Situation an den Bahnübergängen, die Lage der Stationen sowie die Kosten-Nutzen-Rechnung.
FAQ: Häufige Fragen und Antworten zur Stadtbahnverlängerung nach Buschdorf
Welche Maßnahmen werden zum Lärmschutz der Anwohnenden getroffen?
Der Lärmschutz ist durch das Bundesimmissionsschutzgesetz geregelt. In der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung sind Vorgaben in Abhängigkeit von der Gebietsnutzung bezüglich des maximalen Schallpegels enthalten. In der anstehenden Planungsphase der Stadtbahnverlängerung werden die Schallemissionen mithilfe der einschlägigen Berechnungsvorschrift berechnet und mit den Grenzwerten abgeglichen. Generell sollen die Emissionen so gering wie möglich gehalten werden. Dazu tragen beispielsweise eine geradlinige Streckenführung, eine Streckenführung im Einschnitt (ggf. in Kombination mit einem Lärmschutzwall) sowie Außenbahnsteige, die den Schall im Schiene-Rad-Bereich abschirmen, bei.
Wie steht es um die Sicherheit und den Verkehrsfluss an den Bahnübergängen?
Die vorhandenen Bahnübergänge Friedlandstraße, Otto-Hahn-Straße, Schlesienstraße, In den Dauen und Friedrich-Wöhler-Straße werden weitergenutzt. Die Schrankenschließzeiten sollen auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt bleiben, um die Querungsmöglichkeiten der Stadtbahnstrecke und auch den Zugang zu den Bahnsteigen zu maximieren.
Die Bahnübergänge werden nach heutigem Standard technisch gesichert. Die Straßenfahrbahn wird mittels Halbschranken, die seitlichen Geh- und Radwege werden mithilfe von Vollschranken gesichert. Zusätzlich gibt es entsprechende Lichtsignale und die notwendige Beschilderung. Für Kinder werden zusätzlich Lichtsignale in kindgerechter Sichthöhe installiert. Für seheingeschränkte Personen werden die Bahnübergänge mit einer taktilen Führung ausgestattet und es wird eine entsprechende Akustik eingebaut.
Die Bahnübergänge werden bezüglich der Schrankenschließzeiten optimiert. Im Zuge der Entwurfsplanung werden entsprechende Verkehrsführungen auch im Umfeld der Bahnübergänge näher betrachtet, um Verkehrsbeeinträchtigungen möglichst gering zu halten. Im Vergleich zu lichtsignalgeregelten Kreuzungen sind die Auswirkungen durch Bahnübergänge insgesamt als geringer einzuschätzen, da die „Sperrzeiten“ deutlich geringer sind.
Ist der Standort der vier Stationen fest und reichen nicht drei Stationen aus?
Die vier Stationen haben sich aus der Machbarkeitsstudie und der Vorplanung ergeben, wobei mehrere Varianten untersucht wurden. Die Variante mit vier Haltestellen auf der Strecke zwischen der bestehenden Stadtbahnhaltestelle Buschdorf und der geplanten Endhaltestelle Friedrich-Wöhler-Straße/Nordbahnhof ist so geplant worden, dass alle Nutzenden (sowohl aus den Wohngebieten als auch dem Gewerbepark) optimal angebunden werden. Die ursprüngliche Vorgabe seitens der politischen Gremien sah auf dem kürzeren Streckenabschnitt zwischen der bestehenden Stadtbahnhaltestelle Buschdorf und der Endhaltestelle Friedrich-Wöhler-Straße an der Südwestspitze des Nordfriedhofs die Haltestellen Friedlandstraße/Otto-Hahn-Straße/Schlesienstraße/Friedrich-Wöhler-Straße vor. Demgegenüber sind die Haltestellenabstände gerade im Bereich der Wohnbebauung bereits vergrößert worden. Eine weitere Reduzierung bzw. Zusammenlegung der Haltestellen Friedlandstraße und Schlesienstraße ist aufgrund der dadurch bedingten längeren Zugangswege nicht vorgesehen, da die Reisezeiten, die auch die Zugangszeiten zu den Haltestellen beinhalten, sich dadurch deutlich verlängern würden. Die Lage der Haltestellen wurde auch im Hinblick auf zukünftige städtebauliche Entwicklungen betrachtet.
Wie hoch ist die Taktung der künftigen Linie werktags und am Wochenende?
In beiden Richtungen ist ein 10-Minuten-Takt für die Linienverlängerung geplant. Die Taktung wird am Abend zu einem 15-Minuten-Takt und am späten Abend zu einem 30-Minuten-Takt verringert.
Wie lange dauern die Arbeiten an der Trasse?
Nach derzeitigem Stand wird von einer Bauzeit von insgesamt circa drei Jahren ausgegangen. Dabei wird es verschiedene Bauabschnitte geben, sodass nicht an jeder Stelle der Trasse für drei Jahre gebaut wird.
Was wird die Verlängerung der Linie kosten?
Gemäß den Vorgaben der standardisierten Bewertung wurden die Kosten mit Preisstand 2016 auf 31 Millionen Euro netto beziffert. Es besteht die Möglichkeit, dass 90 Prozent der zuwendungsfähigen Baukosten vom Land Nordrhein-Westfalen und dem Bund bezuschusst werden. Die jährlichen Betriebskosten belaufen sich entsprechend auf 640.000 Euro und die jährlichen Unterhaltskosten für die Infrastruktur liegen bei 300.000 Euro.
Wie viele öffentliche Stellplätze gehen verloren?
Da vorwiegend aktuelle und ehemalige Bahnflächen sowie öffentliche und private Grünflächen bzw. landwirtschaftliche Flächen genutzt werden, werden öffentliche Verkehrsflächen nur in geringem Umfang berührt.
Wie werden die Stationen aussehen und welche Serviceleistungen bieten sie?
Die Stadtbahnhaltestellen orientieren sich an der aktuellen Gestaltung bereits bestehender Stadtbahnhaltestellen im Netz der SWB Bus und Bahn. An jeder Haltestelle wird es Möglichkeiten zum Abstellen von Fahrrädern geben. Die Positionierung weiterer Mobilitätsangebote wird im weiteren Planungsverlauf untersucht. Hierzu gehört auch die Ausstattung der Haltestellen mit Sitzgelegenheiten, Beleuchtung und Bepflanzung.
Ist der Zugang zu den einzelnen Stationen bereits festgelegt?
Der Zugang zu den einzelnen Stationen ist größtenteils durch die Lage der Bahnübergänge sowie die bahnparallelen Wege vorgegeben. Im weiteren Planungsverlauf werden die Planungen der möglichen Zugänge detaillierter betrachtet.
Müssen die Gleise und das Gleisbett erneuert werden oder können bestehende Gleisflächen genutzt werden?
Prinzipiell könnte das Gleisbett des bestehenden Anschlussgleises weitergenutzt werden, da das Gleis für weitaus höhere Achslasten ausgelegt ist. Aufgrund der für den Stadtbahnbetrieb erforderlichen Zweigleisigkeit muss das Planum (Fläche, für Gleisoberbau mit Gleisschotter, Schwellen und Schienen) für das Gleisbett verbreitert werden, die Trassierung wird den Erfordernissen entsprechend angepasst und es muss eine entsprechende Gleisentwässerung gewährleistet sein. Daher kann das vorhandene Gleisbett nicht unverändert weitergenutzt werden und wird voraussichtlich ausgebaut werden müssen, um den Gleisunterbau und die Gleisentwässerung herzustellen und darauf den Oberbau mit den Gleisen wieder aufbauen zu können. Die vorhandenen Gleise werden seit mehr als zehn Jahren nicht mehr von der Häfen und Güterverkehr Köln AG unterhalten, sodass sich die Holzschwellen größtenteils nicht mehr für eine Weiternutzung eignen und ein neuer Gleisoberbau mit Schotteroberbau, Schwellen und Schienen hergestellt werden wird.
Welche zusätzlichen Flächen werden für die Nutzung gebraucht?
Für die Stadtbahnverlängerung sollen vorwiegend bestehende bzw. ehemalige Bahnflächen genutzt werden. Teilweise werden auch derzeit landwirtschaftlich genutzte Flächen gesucht.
Inwiefern sind Spielplätze von der Maßnahme betroffen?
Spielplätze sind von der Maßnahme nicht direkt betroffen. Gegebenenfalls wird eine neue, sichere Abgrenzung des Gleisbereichs zu angrenzenden öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen hergestellt, die den freien Zugang in den Gleisbereich verhindert und damit auch zur Sicherheit von spielenden Kindern beiträgt.
Werden die neuen Skoda-Straßenbahnen der SWB auf der neuen Strecke eingesetzt?
Da die Linie 63 eine Hochflurstadtbahn ist, können die neuen Straßenbahnen nicht eingesetzt werden. Falls eine Verbindung mit dem Schienennetz der Linie 61 erfolgen sollte, könnten aber auch die neuen Straßenbahnen bis Buschdorf fahren.
Welche Untersuchungen für die Stadtbahnverlängerung finden im Vorfeld statt?
Im Vorfeld werden Umweltbelange untersucht. Hierzu gehört die Erstellung eines artenschutzrechtlichen Fachbeitrags, im Rahmen dessen die Trasse auf unter Artenschutz stehende Lebewesen und Pflanzen untersucht wird. Weiterhin wird ein landschaftspflegerischer Begleitplan erstellt, in dem die Eingriffe in die Natur und Landschaft beschrieben und entsprechende Ausgleichsmaßnahmen als Kompensation vorgeschlagen werden.
Für den Bereich Schall und Erschütterungen sind ebenfalls Untersuchungen vorgesehen, sodass anhand der Topographie und der Berücksichtigung angrenzender Gebietsnutzungen ermittelt werden kann, welcher Anteil des stadtbahninduzierten Schalls an den Immissionsorten auftritt. Bei möglichen Grenzwertüberschreitungen werden entsprechende Maßnahmen nahe des Emissionsortes vorgeschlagen. Generell sollen die Emissionen so gering wie möglich gehalten werden. Dazu tragen beispielsweise eine geradlinige Streckenführung, eine Streckenführung im Einschnitt (ggf. in Kombination mit einem Lärmschutzwall) sowie Außenbahnsteige, die den Schall im Schiene-Rad-Bereich abschirmen, bei. Weitere Voruntersuchungen umfassen die Tragfähigkeit des Bodens sowie eine Luftbildauswertung auf Kampfmittel beim Kampfmittelräumdienst.
Wie viele Bäume müssen gefällt werden?
Im Rahmen der Entwurfsplanung wird ein landschaftspflegerischer Begleitplan erstellt, für den die vorhandene Fauna und Flora einschließlich des Baumbestands erfasst wird. Erst nach der Kartierung und Einschätzung durch die beteiligten Ingenieurbüros kann eine Aussage hierzu getroffen werden.
Wie können die Rettungswege für Feuerwehr, Polizei und Krankenwagen gewährleistet werden?
Die Rettungswege werden durch die Stadtbahnverlängerung nicht tangiert, da überwiegend die bestehende Gleistrasse des Anschlussgleises bzw. der früheren mindestens zweigleisigen Rheinuferbahn der Köln-Bonner-Eisenbahn genutzt wird.
Drohnenflug über den geplanten Trassenverlauf
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