Einen entsprechenden Beschluss hat der Rat der Stadt Bonn am 26. September 2024 gefasst. Am 11. Oktober 2024 soll nun der Regionalrat eine mit den kreisfreien Städten, den Kreisen und der Städteregion sowie den zugehörigen Kommunen und Verkehrsunternehmen abgestimmte Projektliste beschließen und an das NRW-Verkehrsministerium übermitteln.
Die bereits angemeldeten Projekte Verlängerung Stadtbahnlinie Buschdorf, Westbahn, Seilbahn und Umgestaltung Zentraler Busbahnhof werden gegenüber go.Rheinland als wichtigste Projekte priorisiert. Ebenso als prioritär angemeldet wurden zum Beispiel der für eine Taktverdichtung im Stadtbahnverkehr notwendige Ausbau der Gleisanlagen im Kreuzungsbereich Landgericht oder die Beschleunigung der Stadtbahn im Bereich Sankt-Augustiner-Straße durch den Bau eines eigenen Bahnkörpers. Darüber hinaus soll auch die Reaktivierung der RSE-Strecke in Beuel in den ÖPNV-Bedarfsplan aufgenommen werden.
Neben Maßnahmen im Schienenpersonennahverkehr wie den Ausbau der rechtsrheinischen S13 oder der linksrheinischen Verlängerung der S23 bis Mehlem enthält die Liste im Stadtbahn-/Straßenbahnbereich die Straßenbahnverlängerung Friesdorf und Mehlem, die Realisierung des neuen Stadtbahnhaltepunktes „Rheinaue rechtsrheinisch“ im Bereich der Telekom in Beuel sowie der Bau von Wendeanlagen Vilich-Müldorf, Quantiussstraße und Bad Godesberg-Stadthalle.
Hintergrund
Das Land Nordrhein-Westfalen stellt langfristige, auf Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen basierende Bedarfspläne u.a. für ÖPNV zur Planung und Priorisierung von Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen des Landes auf. Diese Pläne berücksichtigen Verkehrs- und Umweltschutzaspekte, Stadtplanung und integrierte Verkehrsplanung.
Derzeit wird im Auftrag des Landes NRW das multimodale Landesverkehrsmodell 2035 erstellt. Basierend auf diesem Modell wird u.a. der Bedarfsplan für ÖPNV aufgestellt. Der derzeit gültige Bedarfsplan für ÖPNV stammt aus dem Jahr 2006 und wird fortgeschrieben.