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Bundesstadt Bonn

Parkraumkonzept Nordstadt

Öffentliche Parkplätze in der Nordstadt sollen vor allem Anwohnenden zur Verfügung stehen. Diese können mit dem Bewohnerparkausweis parken. Alle anderen müssen ein Ticket ziehen. Das soll den Parkdruck reduzieren. Zugleich werden einige Parkplätze etwa für Carsharing, breitere Gehwege und Rettungswege genutzt.

Auf dieser Seite

  1. Hier gilt das neue Parkraumkonzept
  2. So erhalten Sie einen Bewohnerparkausweis
  3. Weitere Fragen und Antworten (FAQ)

Im November 2024 wurde in der Bonner Nordstadt eine Parkraumbewirtschaftung eingeführt. Das heißt: In fast allen Straßen des Stadtteils können Autos nicht gratis abgestellt werden. Ein Großteil der öffentlichen Parkplätze in dem Gebiet steht vor allem Anwohnenden mit entsprechenden  Bewohnerparkausweisen zur Verfügung. Handwerksbetriebe oder soziale Dienste können die Parkplätze mit dem  Handwerkerparkausweis bzw. dem  Parkausweis für soziale Dienste ebenfalls nutzen. Alle anderen müssen ein Parkticket an einem der rund 70 Parkautomaten ziehen.

Kulanzzeitraum für neue Bewohnerparkausweise

Bewohnerparkausweise für die Straßen, in denen das Bewohnerparken zum 4. November 2024 neu eingeführt wurde, können seit dem 14. Oktober 2024 online über das  Serviceportal (Öffnet in einem neuen Tab) beantragt werden. In den ersten zehn Wochen nach dem 4. November gilt ein Kulanzzeitraum: In dieser Zeit können Anwohnende, bis ihr Antrag bearbeitet wird, auch ohne Parkausweis parken. Dazu muss die Bestätigungs-E-Mail des Antrages sichtbar hinter der Windschutzscheibe des Kfz liegen. 

Hier gilt das neue Parkraumkonzept

Die Karte zeigt das Untersuchungsgebiet für das Parkraumkonzept Nordstadt. In den farbig markierten Gebieten wird das Parken bewirtschaftet, um Anwohnenden mit Bewohnerparkausweis bei der Parkplatzsuche Vorrang einzuräumen. Nördlich des Lievelingswegs wurde kein erhöhter Parkbedarf ermittelt, weshalb dort zum jetzigen Zeitpunkt keine Bewirtschaftung eingeführt wird.

Das Parkraumkonzept gilt für die Wohngebiete der Nordstadt, in denen rund 16.000 Menschen leben – im Bereich zwischen Kölnstraße im Norden, Oxfordstraße im Osten, Thomastraße im Süden sowie Dorotheen- und Ellerstraße im Westen. Die Gebiete westlich der Ellerstraße, auf denen sich vor allem Gewerbe angesiedelt hat, sind nicht Teil des Parkraumkonzeptes.

Das Gebiet des Parkraumkonzeptes gliedert sich in drei Bereiche:

  • Unbewirtschaftetes Parken: Im Wohngebiet zwischen Lievelingsweg (Nordseite), Mackestraße, Autobahn und Kölnstraße, wird das Parken nicht bewirtschaftet. Ein Bewohnerparkausweis ist hier nicht notwendig.
  • Bewohnerparkgebiet I, kostenpflichtiges Parken: Im Wohngebiet zwischen Lievelingsweg (Südseite), Kölnstraße, Kaiser-Karl-Ring/Hochstadenring (Westseite), Thomastraße, Ellerstraße, Dorotheenstraße/Riegelerstraße können Anwohnende mit einem Bewohnerparkausweis auf den gekennzeichneten Parkplätzen frei parken. Gemäß geltender  Parkgebührenordnung kostet das Parken hier (ohne Bewohnerparkausweis) ein Euro je angefangene halbe Stunde.
  • Bewohnerparkgebiet D, kostenpflichtiges Parken: Auch hier können Anwohnende mit einem Bewohnerparkausweis frei parken. Das Gebiet umfasst das als Altstadt bekannte Wohngebiet zwischen Kölnstraße, Oxfordstraße (Nordseite), Heerstraße sowie Kaiser-Karl-Ring/Hochstadenring (Ostseite). Gemäß geltender  Parkgebührenordnung kostet das Parken hier (ohne Bewohnerparkausweis) zwei Euro je angefangene halbe Stunde.

Warum braucht die Nordstadt ein Parkraumkonzept?

Vorher waren die meisten Parkplätze auf den Straßen der Nordstadt frei zugänglich. Das machte sie für Autofahrer*innen sehr attraktiv, die dort nicht wohnen, aber zum Beispiel ins Zentrum möchten oder aus anderen Gründen ihr Fahrzeug für längere Zeit dort abstellen. Schließlich kostete das bislang in vielen Straßen der Nordstadt – im Vergleich zu Tief- oder Parkgaragen – nichts. Daraus resultiert jedoch ein hoher Parkdruck und Anwohnende müssen in ihrem Viertel oft lange nach einem Parkplatz suchen.

Zudem führen zugeparkte Gehwege und nicht ausreichend dimensionierte Geh- und Aufenthaltsflächen zu Beeinträchtigungen und erschweren die Nutzung des öffentlichen Raums für alle Menschen. Personen im Rollstuhl, Eltern mit Kinderwagen oder Anwohnende mit großen Einkaufstaschen kommen mancherorts kaum an den parkenden Autos vorbei. Besonders schwerwiegend ist, dass viele Fahrbahnen sogar nicht mehr breit genug für den Notfall-Einsatz von Rettungsfahrzeugen sind, da parkende Autos im Weg stehen.

Durch die Parkraumbewirtschaftung wird die Altstadt künftig für Dauerparkende oder Besucher*innen des Zentrums unattraktiv. Die angrenzenden Parkhäuser bieten allerdings für diese Gruppe eine gute sowie günstigere Alternative. Mit dem in der Nordstadt sehr gut ausgebauten Nahverkehr steht zudem eine praktische Alternative zur Anreise mit dem Auto zur Verfügung.

Anwohnende mit Auto finden so künftig leichter einen Parkplatz und der Parksuchverkehr sinkt. Denn ein großer Teil des Autoverkehrs in den Wohnquartieren entsteht durch die Suche nach Parkplätzen. Auf dem Venusberg hat sich ein ähnliches Konzept bereits bewährt.

So erhalten Sie einen Bewohnerparkausweis

Der Bewohnerparkausweis kann entweder online oder per Post beantragt werden. Voraussetzungen für den Antrag sind:

  1. Ein Hauptwohnsitz in Bonn.
  2. Ein dauernd auf sich als Halter*in zugelassenes Fahrzeug.
  3. Ihnen stehen keine anderen Abstellmöglichkeiten – wie eine eigene Garage – zur Verfügung.
Anwohnende brauchen einen Bewohnerparkausweis. Dieser muss gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe liegen.

Die Kosten für einen Bewohnerparkausweis betragen 360 Euro im Jahr, also ca. 1 Euro pro Fahrzeug pro Tag. Wer einen Bonn-Ausweis besitzt, zahlt nur ein Viertel davon, also 90 Euro im Jahr. Mit dem Bewohnerparkausweis kann das eigene Fahrzeug frei im Umkreis der Wohnung abgestellt werden.

Für Hausbesuche können die Bewohnerparkplätze auch vom Handwerk oder von Pflegediensten genutzt werden, da diese in der Regel einen  Handwerkerparkausweis bzw. einen  Parkausweis für soziale Dienste besitzen. Sie sollten in Zukunft leichter einen Parkplatz in der Nordstadt finden, da der Parkdruck insgesamt sinkt. 

Bewohnerparkausweis beantragen

Hier finden Sie weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Beantragung des Bewohnerparkausweises

Wo parken Personen, die nicht in der Nordstadt wohnen?

Die Parkplätze in der Nordstadt sollen vor allem den Anwohnenden vorbehalten sein. Dennoch können mit einem gültigen Parkticket auch andere Personen in der Nordstadt parken. Dafür hat die Stadt rund 70 Parkscheinautomaten aufgestellt.

Besucher*innen erreichen die Nordstadt zudem einfach und kostengünstig von den zahlreichen Parkhäusern in der Umgebung – zum Beispiel der Stadthaus- oder Stiftsgarage. Dank vieler Bus-, Straßen- und Stadtbahnverbindungen ist die Nordstadt bereits sehr gut angebunden, sodass eine Anreise mit dem Nahverkehr flexibel möglich ist.

Zum Parkraumkonzept zählt auch die Stärkung des Radverkehrs. Die Stadt richtet überall im Viertel Abstellplätze für Fahrräder ein, sodass Anwohnende und Besucher*innen die Nordstadt zukünftig deutlich besser mit dem Fahrrad erreichen können.

Warum wandelt die Stadt einige Parkplätze um?

Probelauf für eine lebenswerte Straße: Am „Tag der Bönnschen Viertel“ in der Nordstadt haben Anwohnende die sonst zugeparkten Gehwege einmal anders genutzt.

Mit dem Parkraumkonzept soll die Nordstadt lebenswerter werden und Platz für alternative Mobilität erhalten. Dafür werden einige Parkplätze im Viertel umgewandelt – wobei die meisten der bisherigen Parkplätze erhalten bleiben. Auf dem neu gewonnenen Platz richtet die Stadt zum Beispiel Carsharing-Plätze, E-Ladesäulen oder Stellplätze für Fahrräder ein. Auch neue Grünflächen für Pflanzen entstehen.

Besonders wichtig: An vielen Stellen werden die häufig sehr schmalen oder zugeparkten Gehwege breiter. Diese sollen mindestens 1,50 Meter breit, in der Regel 2,50 Meter breit sein. Dafür werden beispielsweise Längs- in Querparkplätze umgewandelt. Eine solche Änderung gab es bereits vor einiger Zeit auf der Ellerstraße, auf der die Gehwege heute breit genug sind – auch für Personen im Rollstuhl oder Eltern mit Kinderwagen.

Vor Erstellung des Parkraumkonzepts hat die Stadt zudem geprüft, ob Rettungswege breit genug sind. In einigen Straßen ist die Fahrbahn wegen parkender Autos nicht mehr breit genug für Rettungsfahrzeuge! Diese Fahrzeuge, zum Beispiel Wagen der Feuerwehr, benötigen eine mehr als drei Meter breite Fahrbahn. Deshalb müssen in manchen Straßen Parkplätze wegfallen. Diese Veränderung ist essentiell für die Sicherheit der Anwohnenden in den betroffenen Straßen und die Stadt muss hier zwingend handeln.


Weitere Fragen und Antworten (FAQ)