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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Bewohnerparkausweis beantragen und verlängern

Überblick

Wer in einem Bewohnerparkgebiet

  • mit Hauptwohnsitz gemeldet ist,
  • dauernd ein auf sich als Halterin oder Halter zugelassenes Fahrzeug besitzt und
  • keine Garage oder sonstige Abstellmöglichkeit hat,

kann für die Bewohnerparkplätze einen Bewohnerparkausweis beantragen.

Eine Person erhält nur einen Parkausweis für ein Kraftfahrzeug. Nur in begründeten Einzelfällen können mehrere Kennzeichen in dem Parkausweis eingetragen oder der Eintrag "wechselnde Fahrzeuge" vorgenommen werden. 

Bitte erklären Sie in der Begründung, wie die jeweils anderen Fahrzeuge genutzt werden und wo diese geparkt werden. Es muss nachvollziehbar sein, dass sich der Bedarf immer nur auf ein Kfz bezieht.

Wenn Sie nicht die Halterin oder der Halter des Fahrzeuges sind, legen Sie bitte eine entsprechend unterschriebene Nutzungserklärung vor (Formular siehe unten). In diesem Fall ist auch die Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses der Halterin/ des Halters erforderlich.

Bitte beantragen Sie die Verlängerung des Bewohnerparkausweises rechtzeitig.

Bitte beachten Sie dabei die neuen Gebühren (siehe weiter unter "Kosten"). Wer über einen Bonn-Ausweis verfügt, zahlt eine um 75 % ermäßigte Gebühr. Die Ermäßigung kann nur erfolgen, wenn der Bonn-Ausweis bereits bei Antragsstellung als Kopie, Bild oder Scan mitgeschickt wird. Ist dieser Nachweis nicht dabei, kann nachträglich keine Ermäßigung stattfinden!

Bei Fahrzeugwechsel
ist ein neuer Bewohnerparkausweis zu beantragen, der alte Bewohnerparkausweis ist abzugeben.

Bei Umzug
Wenn das Parkraumgebiet gewechselt wird, das heißt, laut dem Straßenverzeichnis Bewohnerparkausweise in einen anderen Buchstabenbereich, ist ein neuer Bewohnerparkausweis zu beantragen. Der alte Bewohnerparkausweis ist abzugeben.
Bleibt der Buchstabenbereich gleich, muss auch der Bewohnerparkausweis nicht geändert werden.

Bearbeitungszeit
bis zu 12 Wochen

Bitte sehen Sie davon ab, Anträge mehrfach zu stellen. Der bei der Bearbeitung dadurch entstehende Mehraufwand kann Ihnen in Rechnung gestellt werden.

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