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Resolution für ein starkes Lieferkettengesetz unterzeichnet
Bonn gehört seit dem 8. Februar 2021 zu den Erstunterzeichnern der Resolution für ein starkes Lieferkettengesetz. Auf den Weg gebracht wurde die Resolution von 34 Städten und Gemeinden aus ganz Deutschland, die sich für faire, ökologische und menschenrechtskonforme Standards im öffentlichen Einkauf einsetzen.
Mit einem gesetzlich verbindlichen Rahmen sollen Unternehmen dazu verpflichtet werden, Risiken zur Verletzung von international anerkannten Menschen-, Arbeits- und Umweltrechten entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette zu analysieren, diesen vorzubeugen und transparent darüber zu berichten. Ein Ausschluss von öffentlichen Vergaben soll erfolgen können, wenn nachweislich Sorgfaltspflichten verletzt wurden oder Sorgfaltspläne nicht oder nur unvollständig vorlägen.
Auf die Kommunen entfällt der Großteil des Einkaufsvolumens der Öffentlichen Hand in Deutschland, das bei rund 350 Milliarden Euro liegt. Kommunen sind daher wichtige Vorreiter bei der nachhaltigen Beschaffung. Ein Lieferkettengesetz bietet die Grundlage für eine sozial und ökologisch verantwortliche Produktion und setzt sich ein für menschenwürdige Arbeit für alle. Damit kann ein Beitrag auf lokaler Ebene zur Umsetzung der globalen Nachhaltigkeitsziele geleistet werden. Eine gesetzliche Regelung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten wird inzwischen auch von zahlreichen deutschen Unternehmen begrüßt.
Die Bundesregierung hat sich am 12. Februar 2021 auf ein Lieferkettengesetz geeinigt. Vertreter der „Initiative Lieferkettengesetz“ begrüßen die Einigung als ersten Schritt zur Stärkung der Menschenrechte, bemängeln aber, dass es keine zivilrechtliche Haftungsregelung beinhalte. Das Gesetz wird ab 2023 Großbetriebe mit mindestens 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern betreffen, ab 2024 gehören dazu auch Unternehmen ab einer Betriebsgröße von 1.000 Beschäftigten.