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Das Ziel ist klar: Mehr Menschen sollen sich in Zukunft mit dem Rad durch Bonn bewegen. Um Fahrradfahrende im Stadtverkehr besser zu schützen, gibt es unterschiedliche Arten von Radspuren mit unterschiedlichen Regeln – diese stellen wir Ihnen hier vor.
Dort, wo das blaue Verkehrsschild mit weißem Fahrrad angebracht ist, müssen Radfahrende den Radweg benutzen. Ist dieses Schild nicht vorhanden, dürfen Radfahrer*innen auch die Fahrbahn für den Kraftverkehr nutzen – selbst wenn ein Radweg vorhanden ist. Bei diesen Radwegen handelt es sich um sogenannte „andere Radwege“ mit freiwilliger Benutzung.
Neben baulich komplett getrennten Radwegen gibt es weitere Methoden, die Radfahrenden besser im Stadtverkehr zu schützen:
Radfahrstreifen
geschützte Radfahrstreifen (Protected Bike Lanes)
Fahrradstraßen
Umweltspuren
Schutzstreifen
Im Stadtgebiet wird es künftig stetig mehr geschützte und sichere Wege für Radfahrende geben, damit sie sicher und zügig an ihr Ziel kommen können. Zudem kontrolliert seit Sommer 2023 das städtische Serviceteam Radwege regelmäßig den Zustand der Fahrradspuren und informiert die zuständigen Kolleg*innen im Tiefbauamt über Schäden.
Überblick: Was ist was und welche Regeln gelten wo?
Die meisten Menschen sprechen einfach nur von „Radwegen“ und meinen damit sämtliche Spuren, auf denen Radfahrende unterwegs sind. In der Planung des Radverkehrs und in der Berichterstattung darüber tauchen viele Fachbegriffe für unterschiedliche Radverkehrsführungen auf. Hier lesen Sie, welche Unterschiede es gibt und wo welche Verkehrsregeln gelten.
Radfahrstreifen
Ein Radfahrstreifen ist ein Sonderweg für Radfahrende. Er trennt den Verkehrsfluss stärker voneinander als ein Schutzstreifen. Radfahrstreifen sind mit einer breiten durchgezogenen Linie von der Fahrbahn abgetrennt und mit dem blauen Zeichen Radweg (Zeichen 237 der Straßenverkehrsordnung) gekennzeichnet.
Durch dieses Schild wird auch die Benutzungspflicht ausgesprochen: Menschen, die mit dem E-Scooter unterwegs sind, dürfen ihn ebenfalls befahren. Allen anderen Verkehrsteilnehmenden ist das Überfahren grundsätzlich nicht erlaubt.
Es gibt nur eine Ausnahme: Autofahrende dürfen einen Radweg überqueren, wenn sie Parkplätze oder eine Einfahrt erreichen wollen, die neben dem Radfahrstreifen liegen.
Das Halten und Parken ist auf dem Radfahrstreifen nicht erlaubt.
Autofahrende sind auch beim Radfahrstreifen verpflichtet, den Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten, wenn sie Radfahrende überholen.
Geschützter Radfahrstreifen (Protected Bike Lane)
Auf geschützten Radfahrstreifen gelten die gleichen Regeln wie auf Radfahrstreifen. Der Unterschied: Sie sind baulich vor dem Befahren und Halten des Kraftverkehrs getrennt. Häufig wird dafür auch der englischsprachige Begriff „Protected Bike Lane“ genutzt.
Fahrradstraßen: Radfahrende haben Vorrang
Eine Fahrradstraße ist eine Straße, die Radfahrenden vorbehalten ist. Andere Fahrzeuge wie Autos und Motorräder dürfen eine Fahrradstraße nur befahren, wenn ein Zusatzzeichen dies erlaubt. Fahrradstraßen können zum Beispiel für Anliegende oder den allgemeinen Kfz-Verkehr freigegeben werden. Autos sind dann aber nur zu Gast.
In einer Fahrradstraße gilt grundsätzlich Tempo 30. Um niemanden zu gefährden oder zu behindern, muss unter Umständen noch langsamer gefahren werden.
Fahrradfahrende dürfen dort jederzeit nebeneinander fahren. Kraftfahrzeugfahrende müssen sich unterordnen.
Fahrradstraßen kommen dort zum Einsatz, wo der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder die Straße an einer Hauptroute des Radverkehrs liegt. Sie bieten den Radfahrenden breite Wege auf denen sie komfortabel abseits der Hauptstraßen fahren können.
In Fahrradstraßen gelten die allgemeinen Vorfahrtsregeln der Straßenverkehrs-Ordnung. Ist eine Kreuzung oder Einmündung nicht durch Verkehrszeichen oder durch eine Ampel geregelt, dann gilt rechts vor links.
Umweltspuren sind Sonderfahrstreifen und nur für den Radverkehr und den ÖPNV freigegeben. Zum Schutz der Radfahrenden gilt immer: Radfahrer*innen dürfen nur mit einem Sicherheitsabstand von 1,5 Metern überholt werden. Dies ist im Falle der Umweltspuren mit ihrer durchgezogenen Linie nicht machbar. Deshalb dürfen Busse die Radfahrenden dort nicht überholen.
Schutzstreifen sind keine Sonderspuren für Fahrräder, sondern eine markierte Fläche auf der Fahrbahn, die in regelmäßigen Abständen mit weißen Fahrrad-Piktogrammen markiert ist.
Schutzstreifen werden vor allem auf viel befahrenen Straßen mit vielen Abzweigungen gewählt, um den Radverkehr optisch zu trennen. Denn eine bauliche Trennung von Rad- und Kraftverkehr ist auf diesen Straßen in der Regel nicht möglich.
Autofahrende dürfen den Schutzstreifen nur bei Bedarf überfahren. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn sie auf den Schutzstreifen ausweichen müssen, um einem großen Fahrzeug im Gegenverkehr auszuweichen.
Wichtig ist aber, dass sie beim Überfahren dieses Streifens keine Menschen auf dem Fahrrad behindern oder gefährden. Beim Überholen müssen sich Autofahrende natürlich an den Mindestabstand von 1,5 Metern halten.
Seit dem 1. April 2020 ist auch auf dem Schutzstreifen das Halten und Parken nicht erlaubt.
Achtung Unfallgefahr: Wenn neben dem Schutzstreifen das Parken am Fahrbahnrand erlaubt ist, müssen Autofahrende unbedingt beim Aussteigen auf den Radverkehr achten! Radfahrende sollten hier vorsichtshalber den größtmöglichen Abstand zu den parkenden Autos halten. Leider kommt es häufiger zu sogenannten „Dooring-Unfällen“ durch sich plötzlich öffnende Türen auf dem Schutzstreifen.
Radpendler-Routen
Damit das Pendeln auf dem Rad attraktiver wird, soll es schnellere Verbindungen für Radpendler*innen geben. Verkehrsplanende sprechen hier von „Radschnellwegen“. Allerdings gibt es dafür in Deutschland noch keinen einheitlichen Ausbaustandard oder eine einheitliche Definition gibt. Unter diesem Begriff werden hochwertige Radwege verstanden, also über längere Strecken komfortable und zügig befahrbare Verbindungsrouten.
Radschnellwege verbinden dabei Arbeitsplatzschwerpunkte sowie Stadtzentren mit den Wohngebieten, damit mehr Menschen mit dem Rad statt dem Auto zur Arbeit, Schule oder Hochschule fahren. Deswegen werden sie Radpendler-Routen genannt.
Eigenschaften:
möglichst direkte Linienführung,
Trennung von anderen Verkehrsarten,
gute Oberflächenbeschaffenheit, damit das Rad leicht rollt,
komfortable Wegbreiten,
möglichst weitgehend Vorrang-Regelung für den Radverkehr.
Die Machbarkeitsstudie „Radschnellwege in Bonn“ aus dem Jahr 2012 hatte das Ziel, die Linienführung potenzieller Schnellwege festzulegen und erforderliche Ausbaumaßnahmen zu benennen. Diese Linienführung war Grundlage für den Wettbewerbsbeitrag „Radschnellwege“.
Radpendler-Routen
Vorhandene Fahrradrouten sollen zu Radpendler-Routen aufgewertet werden, die komfortable Anbindungen an die Innenstadt bieten. Neben der mit den Nachbargemeinden Alfter und Bornheim entwickelten Routen stehen die Radwege am Rhein entlang besonders im Fokus, da sie sowohl von Freizeitradler*innen als auch von Pendler*innen genutzt werden. Im Rahmen des vom Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) geförderten Projekts Emissionsfreie Innenstadt werden diese ausgebaut und damit deutlich aufgewertet.
Damit Sie Ihren gewünschten Weg finden oder neue Verbindungen entdecken können, sind ausgewählte Routen mit Wegweisern ausgestattet.
Landesweit verbindet das Radverkehrsnetz Nordrhein-Westfalen alle Städte und Gemeinden. Die Radregion Rheinland gibt durch das Knotenpunktsystem Orientierung für Radfahrende – für Pendler*innen und Freizeitradler*innen.