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Schneller voran dank grünem Pfeil: Die Stadt installiert sukzessive für Radfahrende an vielen Kreuzungen Schilder mit einem grünen Abbiegepfeil. An diesen Stellen müssen sie kurz anhalten, den Verkehr einschätzen und dürfen dann trotz roter Ampel abbiegen.
Was ist ein Grünpfeil für Radfahrende?
Ein Grünpfeil nur für Radfahrer*innen ist ein Verkehrszeichen zum freien Rechtsabbiegen bei Rot und ein Baustein der Mobilitätswende zur Stärkung des Radverkehrs. In den Niederlanden, Frankreich und Belgien sind diese Verkehrszeichen schon länger im Einsatz.
Mit der angepassten Straßenverkehrsordnung (StVO) gelten seit 2020 auch in Deutschland neue Regeln – unter anderem wurde der grüne Pfeil für Radfahrende eingeführt. Das neue Verkehrszeichen erlaubt ihnen das Rechtsabbiegen auch dann, wenn eine Ampel rot leuchtet. So kommen Radfahrende schneller durch den Stadtverkehr.
Video: Neue Grünpfeile kurz erklärt
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Die Grünpfeile tragen dazu bei, dass Radfahrer*innen schneller voran kommen können. Der Grünpfeil ermöglicht es Radfahrenden, nach vorherigem Anhalten auch bei roter Ampel vorsichtig rechts abzubiegen. Gerade für Radfahrende, die Wind und Wetter ausgesetzt sind, haben kurze Wartezeiten eine besondere Bedeutung. Die neue Grünpfeil-Regelung verkürzt die Wartezeiten und fördert das schnelle Vorankommen von Radfahrenden in der Stadt.
Welche Regeln gelten an einer Kreuzung mit Grünpfeil?
Laut StVO gilt folgende Regelung: An Ampeln bei Rot nach vorherigem Anhalten rechts abzubiegen, ist nur erlaubt, wenn rechts neben dem roten Lichtzeichen ein grüner Pfeil auf schwarzem Grund angebracht ist.
In diesem Fall dürfen Radfahrende nach vorherigem Anhalten auch bei Rot abbiegen, wenn andere Verkehrsteilnehmende dabei nicht behindert oder gefährdet werden. Beim Abbiegen sind Aufmerksamkeit und Vorsicht geboten. Die Radfahrenden müssen besonders auf Fußgänger*innen achten.
Welche Kreuzungen in Bonn sind für Grünpfeile geeignet?
Der erste Grünpfeil wurde 2021 an der Kreuzung Kaiser-Karl-Ring/Dorotheenstraße enthüllt. Ein Planungsbüro hatte zuvor im Auftrag der Stadt sämtliche Knotenpunkte im Stadtgebiet daraufhin untersucht, ob sie für Grünpfeile für Radfahrende geeignet sind – insgesamt 316 Stellen.
Die Verwaltung prüft die Einrichtung und hat an folgenden Kreuzungen bereits Grünpfeile angebracht:
Reuterstraße (West)/Bonner Talweg (Süd)
Bonner Talweg (Nord)/Reuterstraße (West)
Reuterstraße (Ost)/Argelanderstraße (Nord)
Argelanderstraße (Nord)/Reuterstraße (West)
Argelanderstraße (Süd)/Reuterstraße (Ost)
Schedestraße/Adenauerallee
Kaiser-Friedrich-Straße/Adenauerallee
Tempelstraße/Adenauerallee
Adenauerallee/Weberstraße
Am Hofgarten/Adenauerallee
Bornheimer Straße/Am Alten Friedhof
Welschnonnenstraße (Süd)/Theaterstraße (Ost)
Welschnonnenstraße (Nord)/Theaterstraße (West)
Theaterstraße (Ost)/Welschnonnenstraße (Nord)
Wachsbleiche/Römerstraße
Wachsbleiche/Welschnonnenstraße
Römerstraße (Süd)/Rosental (Ost)
Rosental (Ost)/Römerstraße (Nord)
Rosental (West)/Römerstraße (Süd)
Römerstraße/Badener Straße
Römerstraße/Nordstraße
Nordstraße/Römerstraße
Badener Straße/Römerstraße
Poppelsdorfer Allee/Bonner Talweg
Baumschulallee (Ost)/Meckenheimer Allee (Nord)
Meckenheimer Allee (Nord)/Baumschulallee (West)
Meckenheimer Allee (Süd)/Baumschulallee (Ost)
Wittelsbacherring/Beethovenplatz
Bachstraße/Wittelsbacherring
Wo darf kein Grünpfeil installiert werden?
Ein Grünpfeil darf nicht angebracht werden, wenn:
Bahnschienen gequert werden müssen,
dem entgegenkommenden Verkehr freie Fahrt nach links signalisiert wird,
es sich bei der Kreuzung um eine Unfallhäufungsstelle handelt,
sensible Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten oder Altenheimen in unmittelbarer Nähe zur Kreuzung liegen.