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Radfahrende sind neben Fußgänger*innen im städtischen Verkehr besonders leicht verwundbar. Damit sich die Sicherheit des Radverkehrs erhöht, braucht es in erster Linie eine gut ausgebaute Radinfrastruktur.
Dennoch können Radfahrende einen Beitrag dazu leisten, ihre eigene Verkehrssicherheit zu erhöhen: So kann das Tragen heller Kleidung bei Dunkelheit die eigene Sichtbarkeit im Straßenverkehr verbessern. Ein Helm oder Fahrrad-Airbag kann vor gefährlichen Kopfverletzungen schützen und die Folgen eines Verkehrsunfalls mildern. Auch das Einhalten von Sicherheitsabständen zu parkenden Autos trägt zur Vermeidung schwerwiegender Unfälle bei.
Für Schüler*innen bietet die Stadt Bonn zusammen mit Kooperationspartnern einen mobilen Radparcours für Bonner Schulen an.
Wir geben Ihnen Tipps, was Sie selbst tun können, um Unfälle zu verhindern und sich selbst zu schützen.
Abstand zu parkenden Autos halten
Neben Unfällen beim Abbiegen zählen sogenannte „Dooring-Unfälle“ zu den häufigsten und schwerwiegendsten Unfällen für Radfahrer*innen: Dooring-Unfälle werden von Autofahrenden verursacht, die ihre Autotür öffnen, ohne zuvor nach hinten geschaut zu haben. Sie können tödliche Folgen haben, da Radfahrende plötzlich und in voller Geschwindigkeit gegen die Autotür prallen, vom Rad gerissen und häufig sogar in den Verkehr geschleudert werden können.
Autofahrende können diese Unfälle verhindern, indem sie beim Öffnen der Tür den sogenannten holländischen Griff anwenden: Dabei öffnen sie die Fahrertür nicht mit der linken, sondern mit der rechten Hand. Beifahrende öffnen ihre Tür wiederum mit der linken statt der rechten Hand. Dadurch drehen sich Körper und Blick jeweils automatisch in Richtung Verkehr, der sich von hinten nähert.
Radfahrende können sich vor diesen Unfällen schützen, indem sie einen Sicherheitsabstand von mindestens einem Meter zu parkenden Autos einhalten. Leider verlaufen ältere Radverkehrsanlagen häufig nah an den Türzonen parkender Autos entlang. Obwohl Radfahrende sich rechts halten sollen, gilt hier: Selbstbewusst den Sicherheitsabstand von einem Meter zu den parkenden Autos einhalten und im Zweifel auf die Fahrbahn ausweichen.
Sicher unterwegs im Kreisverkehr
Besonders viele Unfälle, an denen Radfahrende beteiligt sind, ereignen sich in Kreisverkehren. Ist kein getrennter Fahrradweg außerhalb des Kreisverkehrs vorhanden, können Radfahrende ihre Sicherheit erhöhen, indem sie Folgendes beachten:
Es ist wichtig, auf eine ausreichend große Verkehrslücke vor dem Einfahren in den Kreisverkehr abzuwarten.
Wer neben andere Fahrzeuge in den Kreisverkehr einfährt oder neben Fahrzeugen radelt, bringt sich in Gefahr.
Radfahrende sollten die Fahrbahnmitte des Kreisverkehres nutzen, um zu verhindern, dass Autos neben sie fahren und sie bei der nächsten Ausfahrt schneiden können.
In einspurigen Kreisverkehren ist für Autofahrende kein Platz zum regelkonformen Überholen des Radverkehrs.
Ist Ihr Fahrrad verkehrssicher?
Welche Ausstattung muss ein Fahrrad haben, damit es den gesetzlichen Regelungen entspricht und verkehrstüchtig ist? Wer im Straßenverkehr unterwegs ist, darf dies nämlich nur auf einem verkehrssicheren Fahrrad. Vor allem die Bremsen und die Beleuchtung müssen regelmäßig kontrolliert werden. Funktionieren sie nicht, ist es gefährlich.
Das gehört an ein verkehrssicheres Fahrrad:
zwei voneinander unabhängige Bremsen (für Kinder möglichst Hand- und Rücktrittbremse),
eine Klingel,
eine Lampe (vorne),
ein weißer Reflektor (vorne),
ein rotes Rücklicht,
ein roter Reflektor (hinten).
Rücklicht und Reflektor können integriert sein. Ein zweiter Reflektor ist ratsam, aber nicht vorgeschrieben.
vier gelbe Speichen-Reflektoren (Katzenaugen) oder reflektierende weiße Streifen an den Reifen oder in den Speichen,
rutschfeste und festverschraubte Pedale, die mit je zwei Pedalreflektoren ausgestattet sind,
ein Dynamo oder Lampen mit Akku- oder Batteriebetrieb
Ohne diese Ausstattung darf ein Rad nicht im Verkehr gefahren werden. Mehr Informationen dazu finden Sie hier:
Muss ich einen Fahrrad-Helm tragen und sitzt dieser richtig?
Nahezu jeder Radfahrende kennt das Thema „Bruchlandung“. Ob Anfänger*in oder Profi, ob klein oder groß – schon ein Schlagloch oder eine Straßenbahn-Schiene können zum Sturz führen. Doch Fahrräder haben weder Airbags noch Knautschzone, daher ist das Verletzungsrisiko der Radfahrer*innen hoch.
Wenn das Gehirn geschädigt wird, sind die Folgen besonders schwerwiegend. Deshalb sollten Radfahrende zum Schutz des Kopfes immer einen Helm tragen!
In Deutschland besteht generell keine Helmpflicht, weder im allgemeinen noch für bestimmte Altersgruppen, in bestimmten Regionen oder bei Gruppenfahrten. Dennoch: Wer mit dem Rad im Stadtverkehr unterwegs ist, tut gut daran, sich bestmöglich zu schützen. Vor allem Kinder sollten unbedingt einen Fahrradhelm tragen.
So sitzt der Fahrradhelm richtig:
Der Fahrradhelm muss waagerecht auf dem Kopf sitzen – er darf nicht tief in den Nacken oder in die Stirn gezogen werden. In der richtigen Position wird der Kopfring festgezogen, bis der Helm fest ist. Danach wird der Kinnriemen geschlossen.
Zwischen Riemen und Kinn sollten circa 1,5 cm Platz sein. Der Verschluss sollte nicht direkt unter dem Kinn, sondern etwas seitlich sitzen. Zu lange Gurt-Enden können abgeschnitten werden.
Zuletzt wird das Gurtdreieck um das Ohr eingestellt: Die Gurte sollten straff sitzen, ohne das Ohr zu berühren.
Wer sein Fahrrad codieren lässt, schlägt potenzielle Diebe in die Flucht, denn die Codierung zeigt sofort, wem das Fahrrad wirklich gehört. Codierte Fahrräder sind als Diebesgut schwerer zu verkaufen und die Polizei kann durch die Codes aufgefundene Fahrräder ihren Besitzer*innen zuordnen.