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Bundesstadt Bonn

NRW-Gleichstellungsbeauftragte tagen im Alten Rathaus

Zur Mitgliederversammlung kommt die Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros/Gleichstellungsstellen Nordrhein-Westfalen (LAG NRW) nach Bonn. Anlass ist das 40-jährige Bestehen der Gleichstellungsstelle der Stadt Bonn.

Etwa 60 Gleichstellungsbeauftragte aus ganz NRW kamen am Mittwoch, 9. Oktober 2024, zu ihrer Mitgliederversammlung ins Alte Rathaus in Bonn. Die LAG NRW hatte Bonn als Austragungsort gewählt, da die Gleichstellungsstelle der Bundesstadt im Oktober 2024 ihr 40-jähriges Bestehen feiert. Schon Ende August 1984 hatte der Rat der Stadt Bonn die Einrichtung einer Gleichstellungsstelle beschlossen – als vierte Kommune im Bundesgebiet. Am 15. Oktober 1984 ernannte die Stadt Bonn ihre erste Gleichstellungsbeauftragte.

Oberbürgermeisterin Katja Dörner begrüßte die Teilnehmerinnen im Alten Rathaus und ging in ihrer Rede auf das für Bonn besondere Jahr 2024 ein: 75 Jahre Grundgesetz, 200 Jahre Beueler Weiberfastnacht und 40 Jahre Gleichstellungsstelle Bonn – alles wichtige Daten für die Errungenschaften der Frauen für mehr Teilhabe und Gerechtigkeit. 

Extra zur Mitgliederversammlung hatte das Stadtarchiv das erste Goldene Buch der Bundesstadt Bonn ins Alte Rathaus gebracht. Die Teilnehmerinnen konnten die Seite mit der Eintragung des Parlamentarischen Rates im Mai 1949 sehen, darunter auch die Unterschriften der vier „Mütter des Grundgesetzes“: Friederike Nadig, Elisabeth Selbert, Helene Weber und Helene Wessel hatten mit der Aufnahme von Artikel 3 in das Grundgesetz 1949 - „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ - an einem wesentlichen Meilenstein für die Geschlechtergerechtigkeit mitgewirkt. 

Rund 60 Gleichstellungsbeauftragte aus ganz Nordrhein-Westfalen trafen sich im Alten Rathaus zur Mitgliederversammlung. Oberbürgermeisterin Katja Dörner (oben Mitte) begrüßte die Gäste.

Gleichstellungsthemen 1984 und 2024

Bonns Gleichstellungsbeauftragte Stephanie Clemens-Krämer begrüßte ihre Kolleginnen und ging auf das 40-jährige Bestehen der Gleichstellungsstelle ein und verglich die Jahre 1984 und 2024: „Die erste Gleichstellungsbeauftragte musste 1984 zunächst einmal ihr Arbeitsgebiet definieren und die Ausstattung war überschaubar: Ein abgetrennter Bereich in der elften Etage des Stadthauses“, so die Bonner Gleichstellungsbeauftragte. Heute bietet die Gleichstellungsstelle am Bertha-von-Suttner-Platz ein umfangreiches Beratungsangebot für Mitarbeitende und die Stadtgesellschaft an. 

Die dringendsten Themen waren 1984 Erwerbstätigkeit und Ausbildung von Frauen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Sicherung der materiellen Existenz von Frauen und die Erhöhung von Frauen in Führungspositionen. Aber auch Gewalt gegen Frauen, gerade auch im häuslichen Umfeld, war schon Thema. „Dies sind alles noch heute Themen, die in die Arbeit der Gleichstellungsstelle eine wichtige Rolle spielen“, betonte die Bonner Gleichstellungsbeauftragte. Sie dankte ihren drei Vorgängerinnen für die konsequente Arbeit. Heute liegt der Frauenanteil bei den Amtsleitungen in der Bonner Stadtverwaltung bei 44 Prozent, 1994 gab es nur eine Amtsleiterin. 

In der heutigen Gleichstellungs-Arbeit gehe es um alle Geschlechter sowie um die Abschaffung von Rollenklischees und Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Das Team der Gleichstellungsstelle arbeitet beispielsweise verstärkt an Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Leben und Beruf, um auch den Anteil der Männer in Teilzeit bei der Stadt Bonn und bei der Übernahme von Eltern- und Pflegezeiten zu erhöhen. Dafür wurde für Mitarbeitenden einen interne Anlaufstelle Männer/Väter und eine Care-Anlaufstelle eingerichtet. 

Instanbul-Konvention und geschlechterspezifische Medizin

Birgit Wehrhöfer, Abteilungsleiterin der Abteilung Gleichstellung des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration NRW (MKJFGFI), gab anschließend per Videoschalte den Gleichstellungsbeauftragten einen Bericht aus dem Ministerium. Online zugeschaltet war auch Sandra Pavek, Fach- und Koordinierungsstelle Istanbul-Konvention des MKJFGFI, die die Fach- und Koordinierungsstelle vorstellte und einen Bericht über die Umsetzung der Istanbul Konvention gab. Die Istanbul-Konvention (IK) ist eine andere Bezeichnung für die Europaratskonvention zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt.             

Schwerpunktthema der Mitgliederversammlung war die „Geschlechterspezifische Medizin“. Die Gleichstellungsbeauftragten diskutierten eine Keynote zum Thema „Krankenhausplanung und die Auswirkungen auf die Versorgungsstruktur in der Geburtshilfe“. Als Referentin gab Andrea Köbke vom Deutschen Hebammenverband (HBV) Einblicke in dessen Arbeit. Anschließend berichteten die Sprecherinnen des LAG NRW von ihren Aktivitäten und Arbeitsgruppen, über vergangene, laufende und geplante Aktivitäten und stellten die Jahresplanung 2025 vor. Zum Ende der Veranstaltung gab es Raum zum Austausch und zur Vernetzung. Im Rahmenprogramm ging es noch in das Bonner Frauenmuseum. 

Über die Landesarbeitsgemeinschaft

Die LAG NRW ist ein Zusammenschluss von Gleichstellungsbeauftragten in Nordrhein-Westfalen, 2023 konnte die LAG ihr 35-jähriges Bestehen feiern und sie ist die mitgliederstärkste Landesarbeitsgemeinschaft im Bundesgebiet. Die LAG fördert die Zusammenarbeit und den Austausch zwischen den kommunalen Gleichstellungsstellen, um gemeinsame Strategien und Maßnahmen zu entwickeln. Sie vertritt die Interessen der kommunalen Gleichstellungsstellen gegenüber der Landesregierung und anderen relevanten Institutionen.