Wie die Stadt Bonn mit ihren Grundstücken umgeht, diese auf den Markt bringt oder Erbbaurechte einräumt, regelt nun eine neue Richtlinie. Der Rat stimmte in seiner jüngsten Sitzung den so genannten „Richtlinien für die Bewertung und Veräußerung sowie den Erwerb unbebauter und bebauter städtischer Grundstücke und die Einräumung von Erbbaurechten“ zu. Diese wurden von der Liegenschaftsverwaltung im Amt für Wirtschaftsförderung entwickelt. Damit tritt diese auch in Kraft. Gleichzeitig hob der Beschluss die teilweise veralteten Richtlinien von 1983 und 1993 auf. Wirtschaftsförderin Victoria Appelbe betont: „Mit diesen Richtlinien setzt die Stadt Bonn den Weg zu einer nachhaltigeren, werterhaltenden städtischen Bodenpolitik fort.“
Der neuen Richtlinie vorangestellt ist, dass für alle Grundstücksgeschäfte gilt, dass städtische Grundstücke grundsätzlich im Eigentum der Stadt oder über hundertprozentige Beteiligungsgesellschaften erhalten bleiben. Bevorzugt sollen die Flächen im Erbbaurecht vergeben werden. Im Fokus steht auch die Förderung einer gemeinwohlorientierten Stadtentwicklung. Bei allen Grundstücken, die für den geförderten Wohnungsbau vorgesehen sind, hat die VEBOWAG zudem ein Erstzugriffsrecht.
Neben Vorgaben zur grundsätzlichen Ausschreibungspflicht sowie zur Verkehrswertermittlung und Wertsicherung regelt die Richtlinie auch, dass der momentan auf ein Prozent herabgesetzte Erbbauzins berücksichtigt wird. Normalerweise liegt dieser bei der Vergabe von Erbbaurechten bei vier Prozent des Bodenrichtwerts. Auch den möglichen geminderten Verkehrswert für bestimmte Zwecke, wie zum Beispiel Projekte, die im Interesse der Allgemeinheit liegen, führt die Richtlinie auf. Ebenso wir das Instrument des so genannten „speziellen Marktpreises“ für den öffentlich geförderten Wohnungsbau. Damit ist ein Abschlag gemeint, der den wirtschaftlichen Nachteil des öffentlich geförderten Wohnungsbaus ausgleichen soll.
Auch die Art, wie die Stadt Bonn ihre Grundstücke vergibt, ist neu geregelt: die Konzeptvergabe erhält ein größeres Gewicht. Ziel ist, qualitativen Kriterien, wie zum Beispiel Städtebau, Architektur, umwelt- oder verkehrsbezogenen Kriterien, bei der Grundstücksvergabe ein höheres Gewicht einzuräumen. Weitere Regelungen, dazu, welche Bewerber bevorzugt berücksichtigt werden, sowie Vorgaben zu Wiederkaufsrechten für die Stadt Bonn nach dem Ablauf von Erbbaurechten ergänzen die Richtlinie.
Die neuen Richtlinien können hier (Öffnet in einem neuen Tab) eingesehen werden.