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Bundesstadt Bonn

Merkblatt bei Investitionen in den Wohnungsbau in Bonn

Kommunalpolitische Maßgaben für das Schaffen neuen Planungsrechts. Leitsatz: „17 Ziele. Eine Zukunft.“

Stand: Oktober 2024

Präambel

Die Stadt Bonn bekennt sich zu dem 2015 in Paris von der Weltgemeinschaft vereinbarten Klimaschutzziel, den durchschnittlichen Temperaturanstieg auf deutlich unter zwei Grad, wenn möglich auf 1,5 Grad gegenüber vorindustriellen Werten, zu begrenzen. Gleichzeitig trägt sie den nicht mehr abwendbaren Folgen des Klimawandels Rechnung, indem sie die Widerstandsfähigkeit gegen extreme Ausprägungen erhöht und die Betroffenheit ihrer Bürger*innen und urbaner Infrastrukturen minimiert. Klimaschutz und Klimaanpassung sind wesentliche Bestandteile einer nachhaltigen Entwicklung. Gemäß dem am 12. Dezember 2019 im Rat beschlossenen Leitbild zu Klimaschutz und Klimaanpassung hat sich die Stadt Bonn daher unter anderem zu folgenden ambitionierten Zielen verpflichtet: 

  • Die Stadt wird bis spätestens 2035 klimaneutral.
  • Die Energieversorgung wird sukzessive bis 2035 nahezu vollständig auf regenerative Energien umgestellt.
  • Die Stadt Bonn entwickelt sich kontinuierlich zur klimaresilienten Stadt und trägt dazu bei, die Vulnerabilität zu reduzieren. Die Stadt Bonn verfolgt im Sinne der Ziele für nachhaltige Entwicklung der UN (Sustainable Development Goals - SDGs) in einem ganzheitlichen Ansatz die Ziele einer nachhaltigen Stadtentwicklung.

Mit Blick auf den sich deutlich intensivierenden Klimawandel fasste der Rat der Stadt Bonn am 12. Dezember 2023 den Zielbeschluss zur Klimaanpassung  DS 231893 (Öffnet in einem neuen Tab).
Dieser verdeutlicht die Absicht der Stadt Bonn, die Aktivitäten zur Klimaanpassung in den Bereichen Hitze-, Starkregen- und Trockenheitsvorsorge sowie Maßnahmen zur Reduktion von Vulnerabilität bei besonders betroffenen Personengruppen zu verstärken.

Aktuell erarbeitet die Stadt Bonn ein integriertes Klimaanpassungskonzept. Für die Sparte der Vorsorge vor Trockenheit wurde bereits vorab, am 16. April 2024, das Bonner Schwammstadtkonzept ( DS 230255-02 (Öffnet in einem neuen Tab)) im Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda beschlossen.

Über die der Stadtverwaltung zur Verfügung stehenden Handlungsoptionen hinaus, ist zur Zielerreichung eine aktive Unterstützung und Mitwirkung sämtlicher Akteur*innen in der Stadt und der Stadtgesellschaft erforderlich. Auch und gerade von Investor*innen, Bauträger*innen und Projektentwickler*innen, deren heute geplante bzw. realisierte Vorhaben weit über das Jahr 2035 in die Zukunft reichen, erwartet die Bundesstadt Bonn ambitionierte Beiträge zur Erreichung der gesetzten Klimaschutzziele und begrüßt daher ausdrücklich Vorhaben, welche zugunsten des Klimaschutzes und der Klimaanpassung über gesetzliche und kommunale Vorgaben hinausgehen.

Die Bundesstadt Bonn ist sich Ihrer Verantwortung und zentralen Rolle bewusst und nutzt vor diesem Hintergrund die ihr zur Verfügung stehenden Steuerungsmöglichkeiten. Dies betrifft die Transformation zu einem insgesamt klimaneutralen Konzern, die direkten Zugriffsmöglichkeiten der Stadt über das Planungsrecht und die eigene Infrastruktur sowie die Schaffung von Anreizen durch Beratung, Information und Förderung, um Dritte zu freiwilligen klimaschutzorientierten Maßnahmen und Verhaltensweisen zu motivieren.

Städtische Neubau- und Sanierungsmaßnahmen erfüllen heute schon Standards, die deutlich über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen. Vor dem Hintergrund der angestrebten Klimaneutralität des Konzerns Stadt werden auch diese Standards entsprechend fortgeschrieben.

Die Bundesstadt Bonn setzt sich für die Umsetzung der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung ein; die Sustainable Development Goals (SDGs).
Dieses Projekt unterstützt das Ziel 11: Nachhaltige Städte und Gemeinden

 www.bonn.de/agenda-2030  (Öffnet in einem neuen Tab)