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Überblick
Wenn Sie nach Bonn ziehen, müssen Sie sich laut Bundesmeldegesetz (BMG) nach Ihrem Einzug anmelden. Dies ist persönlich und mit einem dafür vorgesehenen Termin (Anzahl immer pro Familienmitglied) zu erledigen. Ausnahmen der Meldepflicht siehe unten.
Bei Familien reicht es aus, wenn einer der Meldepflichtigen die Anmeldung vornimmt. Dieser muss dazu die Ausweise bzw. Pässe und ggf. Aufenthaltstitel aller Familienangehörigen zum Termin mitbringen. Ausländische Ausweisdokumente müssen zwingend gültig sein, ansonsten kann keine Anmeldung erfolgen.
Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr müssen von der Person angemeldet werden, in deren Wohnung sie mit einziehen (im Regelfall sind das die Erziehungsberechtigten).
Bei volljährigen Familienmitgliedern muss derjenige selbst vorsprechen oder eine Vollmacht erteilen, welche dann zur Anmeldung mitzubringen ist.
Für Personen, die unter Betreuung stehen, liegt die Pflicht bei der Person, welche das Aufenthaltsbestimmungsrecht innehat. In diesem Fall ist die Bestellung oder ein entsprechender Gerichtsbeschluss, sowie ein gültiges Ausweisdokument vorzulegen.
Jeder Meldepflichtige kann sich auch vertreten lassen, muss in diesem Fall aber zwingend das Anmeldeformular selbst unterschrieben haben. Die vertretende Person muss ausdrücklich schriftlich dazu bevollmächtigt sein, die Anmeldung vorzunehmen und ebenso in der Lage sein alle erforderlichen Auskünfte über den Betroffenen erteilen zu können. Ebenso müssen alle Ausweisdokumente der zuziehenden Person zum Termin mitgebracht werden.
Zur Anmeldung benötigen Sie zwingend die vom Vermieter bzw. Eigentümer der neuen Wohnung ausgefüllte und unterschriebene Wohnungsgeber*innenbestätigung. Sollten Sie in Ihr Eigentum ziehen, füllen Sie dieses Formular selbst aus und unterschreiben es. Wenn es sich um eine erst kürzlich erworbene Immobilie handelt, bringen Sie zur Sicherheit bitte einen Grundbuchauszug mit, damit Ihre Anmeldung auch dann erfolgen kann, wenn Sie noch nicht im Kataster der Stadt als Eigentümer vermerkt sind.
Bei ausländischen Personenstandsurkunden ist neben einer Übersetzung auch eine Legalisation bzw. eine Apostille erforderlich. Dies bestimmt sich nach dem jeweiligen Land, von welchem die Personenstandsurkunde ausgestellt wurde. Sofern eine Legalisation bzw. eine Apostille gefordert wird, ist diese auch zwingend zu besorgen. Anderenfalls kann die Personenstandsurkunde nicht anerkannt werden.
Auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes kann nachgeprüft werden, für welches Land eine Legalisation bzw. eine Apostille erforderlich ist. Sie finden den Link zu der Internetseite des Auswärtigen Amtes unter dem Reiter "Formulare und Links".
Für dieses Anliegen ist ein Termin erforderlich. Sie können Ihren Termin direkt online buchen. Den Link dazu finden Sie unter "Formulare und Links".
Ihr Auto zieht mit Ihnen um? Denken Sie daran, die Adresse im Kfz-Schein (Zulassungsbescheinigung Teil I) nach erfolgter Anmeldung zu ändern! Hierfür ist ebenfalls ein Termin erforderlich. Sie finden das Anliegen in der Online-Terminvereinbarung unter „Kfz-Zulassungswesen“. Bitte buchen Sie hier „Umschreibung eines bisher in Deutschland zugelassenen Fahrzeuges".
Ausnahmen von der Meldepflicht:
- Wer in Deutschland aktuell bei einer Meldebehörde gemeldet ist und für einen Zeitraum nicht länger als sechs Monate, eine weitere Wohnung (Zweitwohnung) bezieht, muss sich für diese Wohnung weder an-, noch abmelden. Sobald der Aufenthalt jedoch die sechs Monate überschreitet, muss eine Anmeldung für einen Nebenwohnsitz allerdings innerhalb von 14 Tagen erfolgen.
- Wer seinen hauptsächlichen Wohnsitz im Ausland hat, muss sich erst dann anmelden, wenn der Aufenthalt in Deutschland drei Monate überschreitet.
- Bürger, welche in Deutschland aktuell bei einer Meldebehörde gemeldet sind und diese Wohnung beibehalten, müssen sich nicht anmelden, wenn sie für einige Zeit in Krankenhäuser, Pflegeheime oder sonstige Einrichtungen der Heimerziehung, die der Betreuung pflegebedürftiger, eingeschränkter oder behinderter Menschen dienen, einziehen. Eine Anmeldung ist allerdings erforderlich, wenn die Einrichtung den zukünftigen, alleinigen Wohnsitz darstellt.
Sie haben auch einen Reisepass, hatten diesen aber bei Ihrem Termin zur Anmeldung nicht dabei? Die Änderung Ihres Wohnortes im Reisepass können Sie auch im Nachhinein noch veranlassen, wenn Ihre Anmeldung bereits erledigt und der Personalausweis bereits geändert worden ist. Bitte sprechen Sie zur Aktualisierung des Reisepasses während der Öffnungszeiten des Dienstleistungszentrums an der Information im Dienstleistungszentrum vor.