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Überblick
Wenn Sie nach Bonn ziehen, müssen Sie sich laut Bundesmeldegesetz (BMG) nach Ihrem Einzug anmelden. Dies ist persönlich und mit einem dafür vorgesehenen Termin (Anzahl immer pro Familienmitglied) zu erledigen. Ausnahmen der Meldepflicht siehe unten.
Bei Familien reicht es aus, wenn einer der Meldepflichtigen die Anmeldung vornimmt. Dieser muss dazu die Ausweise bzw. Pässe und ggf. Aufenthaltstitel aller Familienangehörigen zum Termin mitbringen. Ausländische Ausweisdokumente müssen zwingend gültig sein, ansonsten kann keine Anmeldung erfolgen.
Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr müssen von der Person angemeldet werden, in deren Wohnung sie mit einziehen (im Regelfall sind das die Erziehungsberechtigten).
Bei volljährigen Familienmitgliedern muss derjenige selbst vorsprechen oder eine Vollmacht erteilen, welche dann zur Anmeldung mitzubringen ist.
Für Personen, die unter Betreuung stehen, liegt die Pflicht bei der Person, welche das Aufenthaltsbestimmungsrecht innehat. In diesem Fall ist die Bestellung oder ein entsprechender Gerichtsbeschluss, sowie ein gültiges Ausweisdokument vorzulegen.
Jeder Meldepflichtige kann sich auch vertreten lassen, muss in diesem Fall aber zwingend das Anmeldeformular selbst unterschrieben haben. Die vertretende Person muss ausdrücklich schriftlich dazu bevollmächtigt sein, die Anmeldung vorzunehmen und ebenso in der Lage sein alle erforderlichen Auskünfte über den Betroffenen erteilen zu können. Ebenso müssen alle Ausweisdokumente der zuziehenden Person zum Termin mitgebracht werden.
Zur Anmeldung benötigen Sie zwingend die vom Vermieter bzw. Eigentümer der neuen Wohnung ausgefüllte und unterschriebene Wohnungsgeber*innenbestätigung. Sollten Sie in Ihr Eigentum ziehen, füllen Sie dieses Formular selbst aus und unterschreiben es. Wenn es sich um eine erst kürzlich erworbene Immobilie handelt, bringen Sie zur Sicherheit bitte einen Grundbuchauszug mit, damit Ihre Anmeldung auch dann erfolgen kann, wenn Sie noch nicht im Kataster der Stadt als Eigentümer vermerkt sind.
Bei ausländischen Personenstandsurkunden ist neben einer Übersetzung auch eine Legalisation bzw. eine Apostille erforderlich. Dies bestimmt sich nach dem jeweiligen Land, von welchem die Personenstandsurkunde ausgestellt wurde. Sofern eine Legalisation bzw. eine Apostille gefordert wird, ist diese auch zwingend zu besorgen. Anderenfalls kann die Personenstandsurkunde nicht anerkannt werden.
Auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes kann nachgeprüft werden, für welches Land eine Legalisation bzw. eine Apostille erforderlich ist. Sie finden den Link zu der Internetseite des Auswärtigen Amtes unter dem Reiter "Formulare und Links".
Für dieses Anliegen ist ein Termin erforderlich. Sie können Ihren Termin direkt online buchen. Den Link dazu finden Sie unter "Formulare und Links".
Ihr Auto zieht mit Ihnen um? Denken Sie daran, die Adresse im Kfz-Schein (Zulassungsbescheinigung Teil I) nach erfolgter Anmeldung zu ändern! Hierfür ist ebenfalls ein Termin erforderlich. Sie finden das Anliegen in der Online-Terminvereinbarung unter „Kfz-Zulassungswesen“. Bitte buchen Sie hier „Umschreibung eines bisher in Deutschland zugelassenen Fahrzeuges".
Ausnahmen von der Meldepflicht:
- Wer in Deutschland aktuell bei einer Meldebehörde gemeldet ist und für einen Zeitraum nicht länger als sechs Monate, eine weitere Wohnung (Zweitwohnung) bezieht, muss sich für diese Wohnung weder an-, noch abmelden. Sobald der Aufenthalt jedoch die sechs Monate überschreitet, muss eine Anmeldung für einen Nebenwohnsitz allerdings innerhalb von 14 Tagen erfolgen.
- Wer seinen hauptsächlichen Wohnsitz im Ausland hat, muss sich erst dann anmelden, wenn der Aufenthalt in Deutschland drei Monate überschreitet.
- Bürger, welche in Deutschland aktuell bei einer Meldebehörde gemeldet sind und diese Wohnung beibehalten, müssen sich nicht anmelden, wenn sie für einige Zeit in Krankenhäuser, Pflegeheime oder sonstige Einrichtungen der Heimerziehung, die der Betreuung pflegebedürftiger, eingeschränkter oder behinderter Menschen dienen, einziehen. Eine Anmeldung ist allerdings erforderlich, wenn die Einrichtung den zukünftigen, alleinigen Wohnsitz darstellt.
Sie haben auch einen Reisepass, hatten diesen aber bei Ihrem Termin zur Anmeldung nicht dabei? Die Änderung Ihres Wohnortes im Reisepass können Sie auch im Nachhinein noch veranlassen, wenn Ihre Anmeldung bereits erledigt und der Personalausweis bereits geändert worden ist. Bitte sprechen Sie zur Aktualisierung des Reisepasses während der Öffnungszeiten des Dienstleistungszentrums an der Information im Dienstleistungszentrum vor.
Vorgehen
Sie müssen persönlich vorsprechen. Sollten Sie sich durch einen Bevollmächtigen oder eine Bevollmächtigte vertreten lassen, benötigt dieser eine Vollmacht und den ausgefüllten und unterschriebenen Meldevordruck des Meldepflichtigen.
Es ist ein Termin erforderlich.
Diesen können Sie über das unten verlinkte Onlineformular reservieren.
1. Ist der angebotene Termin für Sie zu spät?
Je nach Personalkapazität werden morgens zwischen 7:00 Uhr und 7.30 Uhr tagesaktuelle Termine freigeschaltet. Die von Bürger*innen stornierten Termine werden automatisch sofort wieder zur Verfügung gestellt. Bitte prüfen Sie bei Bedarf zwischendurch die Terminverfügbarkeit.
2. Notfälle oder besonders dringende Anliegen?
In dringenden Fällen gehen Sie bitte wie unter Ziffer 1 beschrieben vor und prüfen tagesaktuell, ob andere Bürger*innen ihren Termin storniert haben und dadurch kurzfristig Termine frei geworden sind.
Benötigte Dokumente
- Anmeldevordruck (siehe unter „Formulare und Links) – bei persönlicher Vorsprache nicht erforderlich
- Wohnungsgeber*innenbestätigung (siehe unter "Formulare und Links")
- Ausweise (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass, Nationalpass und elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)) von jeder anzumeldenden Person, insbesondere den Personalausweis und elektronischen Aufenthaltstitel zur Eintragung der Anschriftenänderung.
- Bei Zuzug aus dem Ausland ist die Vorlage von Personenstandsurkunden (Eheschließung, Ehescheidung, Geburtsurkunden von Kindern) im Original erforderlich.
- bei Betreuungen oder Pflegschaften, die das Aufenthaltsbestimmungsrecht umfassen, die Bestellung zum Betreuer oder zur Betreuerin beziehungsweise der Gerichtsbeschluss sowie ein gültiges Ausweisdokument.
- bei Vertretung ist eine Vollmacht (unter "Formulare und Links") mitzubringen, ebenso wie das von der vertretenden Person unterschriebene Anmeldeformular sowie dessen Ausweisdokumente
Bitte beachten Sie:
Die Vorlage des elektronischen Aufenthaltstitels zur Anmeldung alleine ist nicht ausreichend, es muss zusätzlich der Nationalpass vorgelegt werden.
Kosten
gebührenfrei
Hinweise
Das Serviceangebot wird in den drei Außenstellen des Dienstleistungszentrums sukzessive erweitert. In den Bezirksrathäusern Beuel, Bad Godesberg und Hardtberg können zusätzlich zu melde-, und pass- und ausweisrechtlichen Anliegen auch Anliegen aus dem Bereich KFZ- Zulassungs- und Führerscheinwesen beantragt werden.
Bitte beachten Sie die Zweitwohnungssteuer bei Anmeldung einer Nebenwohnung in Bonn. Nähere Informationen finden Sie am Ende dieser Seite unter „Ähnliche Dienstleistungen“.
Kontakt
Mitarbeitende
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|
Bürger- und Straßenverkehrsangelegenheiten - Dienstleistungszentrum | 0228 776677 | buergeramtbonnde |
- Zeiten
- Ort
- Postanschrift
- Barrierefreiheit
Zeiten
Dienstleistungszentrum in Bonn sowie die Außenstellen in den Bezirksrathäusern Bad Godesberg, Beuel und Hardtberg
Montag und Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag von 7:30 bis 13 Uhr
Servicezeiten des Callcenters
Montag und Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Dienstag, Mittwoch 8 bis 16 Uhr
Freitag 8 bis 13 Uhr
Ort
Dienstleistungszentrum
Anmeldung nach dem Meldegesetz
Stadthaus
Berliner Platz 2
53111 Bonn
Postanschrift
Bundesstadt Bonn
53103 Bonn
Barrierefreiheit
barrierefreier Zugang über die Stadtbahnhaltestelle der Linie 66
Behindertengerechter Zugang über Rampe (Weiherstraße/Maxstraße)
Behindertenaufzug am Eingang Thomas-Mann-Straße/Budapester Straße (Loggia)
Behindertenaufzug am Eingang Weiherstraße
Behindertenaufzug am Eingang Franzstraße
Aufzüge mit Blindenschrift und Sprachausgabe im Hause vorhanden; die Aufzüge sind zudem mit Kameras ausgestattet, die im Notfall den Kontakt mit gehörlosen Personen ermöglichen
Gebäude verfügt über einen ausgewiesenen Parkplatz
barrierefreie Toilette im Eingangsbereich
an den Zugängen und im Erdgeschoss taktiles Bodenleitsystem für blinde und sehbehinderte Menschen
Organisationseinheiten
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|
Dienstleistungszentrum | 0228 776677 | buergeramtbonnde |
Formulare und Links
Formulare
- Anmeldung (Öffnet in einem neuen Tab)Formular online ausfüllen und zum Termin mitbringen
- AnmeldungPDF-Datei150,64 kBFormular speichern, ausdrucken und zum Termin mitbringen
- RegistrationPDF-Datei199,03 kBenglisch
- Wohnungsgeber*innenbestätigung (Öffnet in einem neuen Tab)Formular online ausfüllen und zum Termin mitbringen
- Wohnungsgeber*innenbestätigungPDF-Datei1,02 MBFormular speichern, ausdrucken und zum Termin mitbringen
- Vollmacht bei Vertretung (Öffnet in einem neuen Tab)Bitte ggf. ausgefüllt zum Termin mitbringen
Terminbuchung
Links
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Leichte Sprache
Sie ziehen nach Bonn?
Dann müssen Sie sich nach spätestens zwei Wochen anmelden.
Das müssen Sie selber machen.
Bei Familien kann es eine Person machen.
Die Person muss alle Ausweise von der Familien-Mitgliedern mitbringen.
Für Familien-Mitglieder, die schon 18 Jahre oder älter sind, muss die Person auch eine Vollmacht mitbringen.
Bitte bringen Sie auch eine Bestätigung von Ihrem Vermieter mit.
Die Bestätigung heißt: Wohnungs-Geber-Bestätigung.
Wenn Sie in ein eigenes Haus ziehen, dann füllen Sie die Bestätigung bitte selber aus.
Ausnahmen
Sie sind in Deutschland gemeldet und wollen für höchstens 6 Monate noch eine Wohnung mieten.
Oder Sie sind im Ausland gemeldet und bleiben höchstens 3 Monate in Bonn.
Dann müssen Sie sich nicht anmelden.
Wenn Sie sich nicht selber anmelden können.
Dann muss das eine andere Person machen.
Diese Person heißt: Bevollmächtigter.
Benötigte Dokumente
Das muss der Bevollmächtigte mitbringen:
- Vollmacht mit Ihrer Unterschrift
- Melde-Schein mit Ihrer Unterschrift
- Ausweise von Ihnen
- Ausweis vom Bevollmächtigten
Jugendliche unter 17 Jahren müssen von der Person angemeldet werden, mit der Sie zusammen ziehen.
Unten gibt es einen Link zu den Formularen.
Unter „Formulare und Links“.
Sie haben einen gesetzlichen Betreuer?
Der gesetzliche Betreuer hat das Aufenthalts-Bestimmungs-Recht für Sie?
Dann muss der gesetzliche Betreuer Sie anmelden.
Dazu muss er seine Bestellung oder einen Gerichts-Beschluss mitbringen.
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Barrierefreiheit
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Behindertengerechter Zugang über Rampe (Weiherstraße/Maxstraße)
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Behindertenaufzug am Eingang Weiherstraße
Behindertenaufzug am Eingang Franzstraße
Aufzüge mit Blindenschrift und Sprachausgabe im Hause vorhanden; die Aufzüge sind zudem mit Kameras ausgestattet, die im Notfall den Kontakt mit gehörlosen Personen ermöglichen
Gebäude verfügt über einen ausgewiesenen Parkplatz
barrierefreie Toilette im Eingangsbereich
an den Zugängen und im Erdgeschoss taktiles Bodenleitsystem für blinde und sehbehinderte Menschen