Das ca. 1,5 ha große Plangebiet liegt im Stadtbezirk Bonn und dort im südöstlichen Bereich des Ortsteils Bonn-Zentrum.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird im Norden durch die Rathausgasse, im Osten durch die Straße Belderberg (B9), im Süden durch die Franziskanerstraße und im Westen durch die Stockenstraße begrenzt.
Im Plangebiet befinden sich unter anderem das ehemalige Viktoriabad und das Stadtmuseum, welche als ortsbildprägende Gebäude Einfluss auf das städtebauliche Erscheinungsbild nehmen. Der Betrieb des Viktoriabades wurde im Mai 2010 eingestellt.
Der Blockinnenbereich ist vorwiegend durch Parkplätze und deren Zufahrten sowie durch vereinzelte Grünstrukturen geprägt.
Für das Plangebiet liegt derzeit der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 7822-22 vom 11. September 1964 vor. Die Planfestsetzungen entsprechen nicht mehr den städtebaulichen Zielvorstellungen für diesen Bereich. Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6622-3 erfolgt daher mit gleichzeitiger Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 7822-22.
Das Viktoriakarree soll als gemischt genutztes Stadtquartier, bestehend aus den Nutzungsbausteinen Einzelhandel, Wissenschaft, Bildung, Dienstleistung und Wohnen aufgewertet werden. Im öffentlichen Interesse soll hierdurch ein Beitrag zur Belebung der südlichen Innenstadt im Umfeld des historischen Rathauses sowie der Universität Bonn geleistet werden.
Das städtebauliche Konzept sieht u. a. vor, dass die neuzubauende Gasse, welche den Verlauf der historischen Franziskanergasse aufnimmt, den Baublock in zwei Bereiche gliedert. Mit Ausnahme des bestehenden Stadtmuseums, des Gebäudes Rathausgasse 14 und des Viktoriabades sollen die vorhandenen Gebäude in der bestehenden Blockstruktur erhalten werden. Die westliche Blockrandbebauung soll insbesondere für Einzelhandel, Gastronomie und innerstädtisches Wohnen vorgesehen werden, während im östlichen Bereich Kultur- und Bildungseinrichtungen geplant sind.
Im Juni 2021 hat der Bonner Stadtrat einen Grundsatzbeschluss zum weiteren Vorgehen beschlossen. Dieser sieht u. a. vor, dass die Fläche, die sich östlich der geplanten Gasse befindet, einer universitären Nutzung zugeführt wird. Das Strukturkonzept wurde zugunsten dieser Nutzungsänderung modifiziert, sodass nun das Forum des Wissens realisiert werden kann.
Die Umsetzung der Planung wird über die Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 6622-3 vorbereitet. Eingriffe in die Bestands- und Nutzungsstruktur der weiteren, privaten Grundstücke, die sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans befinden, sollen nicht zwingend erfolgen. Da diese Gebäude den das Plangebiet umgebenden Baublock bilden, werden sie dennoch in das Plangebiet einbezogen. Zudem dient die Aufnahme in den Bebauungsplan der in der Bürgerwerkstatt und in der Eigentümerbefragung vielfach gewünschten Bestandssicherung.
Ziele und Zwecke
Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Rat der Stadt Bonn hat in seiner Sitzung am 20. März 2025 die Aufstellung und Veröffentlichung des Bebauungsplanes Nr. 6622-3, Viktoriakarree bei gleichzeitiger Aufstellung und Veröffentlichung zum Zwecke der Aufhebung des Bebauungsplanes 7822-22, Rathausgasse im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Bonn-Zentrum, für einen Bereich zwischen Belderberg, Franziskanerstraße, Stockenstraße und Rathausgasse beschlossen.
Die Veröffentlichung der Bebauungspläne und der dazugehörenden Begründung erfolgt
vom 10. April 2025 bis einschließlich 11. Mai 2025.
Neben der Veröffentlichung hier im Internet kann die Planung ebenfalls vor Ort eingesehen werden:
Stadthaus, Berliner Platz 2, Amt für Bodenmanagement und Geoinformation, Aufzug 2, Etage 6B
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8 bis 13 Uhr und Donnerstag von 8 Uhr bis 18 Uhr
Hinweis:
Zwei im Rahmen dieser Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs mitveröffentlichte Fachgutachten liegen noch nicht in Ihrer jeweiligen Endfassung vor.
Zum einen wird ein Entwurf eines schalltechnischen Gutachtens aus dem Februar 2023 veröffentlicht, welches Grundlage für die Festsetzungen zum Schallschutz ist. Dieses Gutachten wird derzeit aufgrund nicht mehr aktueller Verkehrsdaten angepasst. Das Ergebnis wird erst nach dem Veröffentlichungszeitraum des Planentwurfs vorliegen. Die Erhebung der dafür notwendigen Verkehrsdaten fand im November 2024 statt und konnte im hier vorliegenden Verkehrsgutachten für den Bebauungsplan, den Planinhalten und in der Begründung bereits berücksichtigt werden. Die Planfestsetzungen im hier veröffentlichen Rechtsplanentwurf wurden von den Ergebnissen des bisherigen schalltechnischen Gutachtens abgeleitet, die Festlegung der Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 auf Grundlage der freien Schallausbreitung wurde dabei so angepasst, dass z. T. strengere Anforderungen an die Außenbauteile festgesetzt sind, als voraussichtlich notwendig. Dies wird durch die Öffnungsklausel, dass niedrigere Anforderungen zulässig sind, wenn dies im Baugenehmigungsverfahren gutachterlich nachgewiesen werden kann, bereits abgemildert, sodass Anforderungen in ruhigen Bereichen im Schallschatten anderer Gebäude geringer sein können und dort z. B. auch günstigere Bauteile verwendet werden können. Die entsprechenden Textpassagen der Begründung fußen noch auf dem bisherigen Gutachten. Daher sind Begründung und Rechtsplan dieser Vorlage in diesem Punkt nicht exakt aufeinander abgestimmt. Nach Vorliegen des Endberichts zum schalltechnischen Gutachten werden die Festsetzungen zu den Lärmpegelbereichen noch angepasst, so dass zum geplanten Satzungsbeschluss durch redaktionelle Änderungen der Planfestsetzungen und der Begründung voraussichtlich weniger strenge Anforderungen an die Außenbauteile Teil des Bebauungsplans werden können.
Zum anderen konnte auch die Sachverhaltsermittlung zur Beurteilung der Möglichkeit von Eingriffen in den Boden bislang noch nicht abgeschlossen werden, sodass noch keine abschließende Stellungnahme des LVR-Amts für Bodendenkmalpflege im Rheinland vorliegt. Dies wird im April 2025 durch eine von der Stadt beauftragte Fachfirma nachgeholt. Das Ergebnis wird ebenfalls erst nach dem Veröffentlichungszeitraum des Planentwurfs vorliegen.
Es wird derzeit davon ausgegangen, dass die Eingriffe in den Boden durch den Bau von Untergeschossen auch unter Berücksichtigung der Bodendenkmäler möglich sind, da wesentliche Teile des Plangebiets bereits durch unterirdische Bauwerke sowie die vorhandenen Gebäude gestört sind. Es wurden hierzu daher im Bebauungsplanentwurf keine Einschränkungen vorgenommen, sondern es wurde der Hinweis auf das mögliche Vorhandensein von Bodendenkmälern im Bebauungsplan und den daraus resultierenden Handlungsanweisungen des Denkmalschutzgesetzes NRW aufgenommen.
Sollten bei der Sachverhaltsermittlung Erkenntnisse hervortreten, die eine Einschränkung unterirdischer Bauteile oder anderer Maßnahmen erforderlich machen, kann ggf. durch eine entsprechende Änderung der Planfestsetzungen im Vorfeld des Satzungsbeschlusses reagiert werden.
Die Bekanntmachung der Veröffentlichung der Bebauungspläne erfolgte am 9. April 2025 im Amtsblatt der Bundesstadt Bonn.
Stellungnahmen
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