Informationen nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bei Erhebung personenbezogener Daten
Verantwortliche/r (Fachbereich/Bereich/Abteilung, Anrede, Name, Funktion, Telefon, Email) | Bundesstadt Bonn Die Oberbürgermeisterin Kassen- und Steueramt Debitorenbuchhaltung, Zahlungsabwicklung, Vollstreckung Telefon: 0228 - 772190 E-Mail: wolfgang.heinebonnde |
Datenschutzbeauftragte/r (Anrede, Name, Telefon, E-Mail; Postanschrift bei externer/-m DSB) | Bundesstadt Bonn |
Zweck/e der Datenverarbeitung (Nennung der Hauptaufgaben; z.B. Erteilung und Entzug von Fahrerlaubnissen) | Verwaltung von Einnahmen, Vollstreckung von Forderungen, Verwaltung von Ausgaben |
Wesentliche Rechtsgrundlage/n (sowohl materiell-rechtlich wie auch verfahrens- und datenschutzrechtlich) | Das Kassen- und Steueramt erledigt die Finanzbuchhaltung der Stadt Bonn gemäß § 93 Gemeindeordung NRW. Die Bewirtschaftung und Überwachung muss die Vorgaben der Gemeindehaushaltsverordnung NRW beachten. Nach § 23 Abs. 4 der Gemeindehaushaltsverordnung NRW ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass Ansprüche der Gemeinde vollständig erfasst, rechtzeitig geltend gemacht und eingezogen und Verpflichtungen der Gemeinde erst bei Fälligkeit erfüllt werden. Aufgrund von § 2 Abs. 1 Nr. 2 Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW ist die Vollstreckungsbehörde für die Stadt Bonn im Kassen- und Steueramt angesiedelt. Von den Fachdienststellen der Stadt Bonn, die mit Ihnen in Kontakt getreten sind, um Ansprüche festzusetzen, z.B. Elternbeiträge für den Kita-Besuch eines Kindes, Bußgeldbescheid, Bescheid über soziale Leistungen, Vertrag über Lieferungen und Leistungen an die Stadt Bonn, erhalten wir personenbezogene Daten. Das Kassen- und Steueramt bekommt jedoch nur die für die Buchführung und Zahlungsabwicklung erforderlichen Informationen bzw. personenbezogenen Daten. Von Ihnen selbst bekommen wir ebenfalls Informationen, z.B. die Zustimmung zum Lastschrifteinzug über ein SEPA-Mandat. |
Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten (z.B. Vor- und Zuname, Anschrift) | Wir verarbeiten insbesondere folgende personenbezogene Daten:
Beispiele: Messbeträge der Grund- und Gewerbesteuer erhalten wir von den Finanzämtern, Daten zur Bereitstellung von Abfallbehältern von der bonnorange AöR, Daten zur Gewerbeanmeldung ebenfalls vom Ordnungsamt, Daten aus dem Melderegister vom Bürgeramt. Können wir einen steuerrelevanten Sachverhalt nicht mit Ihrer Hilfe aufklären, dürfen wir Sie betreffende personenbezogene Daten auch durch Nachfragen bei Dritten erheben (z. B. Auskunftsersuchen an den Hausbesitzer). Zudem können wir öffentlich zugängliche Informationen (z. B. aus Zeitungen, öffentlichen Registern oder öffentlichen Bekanntmachungen) verarbeiten. |
Empfänger und Kategorien von Empfängern der Daten (im Regelfall) | Alle personenbezogenen Daten, die uns bekannt geworden sind, dürfen wir nur dann an andere Personen oder Stellen (z. B. an Verwaltungsgerichte, andere Dienststellen der Stadtverwaltung oder andere Behörden) weitergeben, wenn Sie dem zugestimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist. |
Dauer der Speicherung und Aufbewahrungsfristen (aus rechtlichen Bestimmungen wie z.B. Kassen-, Handels-, Steuerrecht oder KGSt-Empfehlungen) | Die Kassenbücher sind zehn Jahre, die Belege - mit Ausnahme der Belege mit besonderen Aufbewahrungsfristen - und die sonstigen Unterlagen sind sechs Jahre aufzubewahren. Die Fristen beginnen am 1. Januar des der Beschlussfassung des Rates über die Feststellung des Jahresabschlusses folgenden Haushaltsjahres (§ 58 Gemeindehaushaltsverordnung NRW). |
Herkunft der Daten (möglichst genaue Quelle) | Wir erheben Ihre personenbezogenen Daten in erster Linie bei Ihnen selbst, z. B. durch Ihre Steuererklärungen, Mitteilungen und Anträge. Darüber hinaus erheben wir Ihre personenbezogenen Daten bei Dritten, soweit diese gesetzlich zur Mitteilung an uns verpflichtet sind. Beispiele: Messbeträge der Grund- und Gewerbesteuer erhalten wir von den Finanzämtern, Daten zur Bereitstellung von Abfallbehältern von der bonnorange AöR, Daten zur Gewerbeanmeldung ebenfalls vom Ordnungsamt, Daten aus dem Melderegister vom Bürgeramt. Können wir einen steuerrelevanten Sachverhalt nicht mit Ihrer Hilfe aufklären, dürfen wir Sie betreffende personenbezogene Daten auch durch Nachfragen bei Dritten erheben (z. B. Auskunftsersuchen an den Hausbesitzer). Zudem können wir öffentlich zugängliche Informationen (z. B. aus Zeitungen, öffentlichen Registern oder öffentlichen Bekanntmachungen) verarbeiten. |
Rechte der betroffenen Person (allgemeine Aufzählung, Voraussetzungen) | Betroffene Personen haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind:
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Zuständige Aufsichtsbehörde (Bezeichnung, Postanschrift, Telefon, E-Mail, Homepage) | Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Telefon 0211 – 384 24-0 |