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Zwischen Rad- und Autofahrenden kommt es im Stadtverkehr immer wieder zu Konflikten. Gegenseitige Rücksichtnahme ist das A und O für einen sicheren Verkehr für alle. Die Straßenverkehrsordnung enthält einige neue Regeln für Autofahrer*innen, damit Radfahrer*innen besser geschützt sind. Informieren Sie sich hier.
Überholabstand: Wie groß muss er sein?
Verkehrsteilnehmende, die Radfahrer*innen oder Fußgänger*innen überholen, müssen mindestens 1,5 Meter Abstand halten. Ist die Fahrbahn zu eng für diesen Sicherheitsabstand, muss der/die Kraftfahrer*in warten, bis die Fahrbahn breiter wird oder die Fahrspur in Gegenrichtung frei ist und darf erst dann überholen.
Zitat Straßenverkehrsordnung (StVO): „Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden. Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m. An Kreuzungen und Einmündungen kommt Satz 3 nicht zur Anwendung, sofern Rad Fahrende dort wartende Kraftfahrzeuge nach Absatz 8 rechts überholt haben oder neben ihnen zum Stillstand gekommen sind.“
Gegenseitige Rücksichtnahme
Aufeinander zu achten sorgt im Straßenverkehr für weniger Stress und dafür, dass alle Verkehrsteilnehmenden entspannter und unfallfrei an ihrem Ziel ankommen.
Dies gilt zwischen allen Verkehrsteilnehmenden – also Kraftfahrer*innen, Radfahrer*innen und Fußgänger*innen.
§ 1 StVO bestimmt als Grundregeln des Straßenverkehrs:
Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
Jeder Verkehrsteilnehmende hat sich so zu verhalten, dass niemand geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Müssen Radfahrende immer hintereinanderfahren?
Radfahrende dürfen im Straßenverkehr grundsätzlich nebeneinander fahren, so lange sie andere Verkehrsteilnehmende dadurch nicht behindern.
Eine Behinderung des Verkehrs liegt etwa vor, wenn Kraftfahrenden ein Überholen von hintereinanderfahrenden Radfahrenden regelkonform (mit 1,5 Metern Sicherheitsabstand) möglich wäre, die Fahrbahn aber nicht ausreicht, um nebeneinanderfahrende Radler zu überholen. Dann müssen die Radfahrenden Platz machen und hintereinanderfahren.
Wenn es zum Überholen einer einzeln fahrenden Person auf einem Fahrrad aufgrund der Fahrbahnbreite oder Gegenverkehrs keine Möglichkeit gibt, müssen sich Kraftfahrende gedulden und hinter den Radfahrenden bleiben, diese können dann auch nebeneinanderfahren.
Halte- und Parkverbot auf allen Radwegen und Schutzstreifen
Auf allen Radwegen, Radfahrstreifen und Schutzstreifen gilt ein generelles Halteverbot. Hier darf weder gehalten noch geparkt werden.
Früher war es erlaubt, auf Schutzstreifen bis zu drei Minuten zu halten. Seit dem Inkrafttreten der neuen Regeln in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) im April 2020 gilt auch hier das absolute Halteverbot.
Was sind Radfahrstreifen?
Ein Radfahrstreifen ist ein Sonderweg für Radfahrende. Er ist mit einer breiten durchgezogenen Linie von der Fahrbahn abgetrennt und mit dem blauen Zeichen Radweg (Zeichen 237 der Straßenverkehrsordnung) gekennzeichnet. Durch dieses Schild wird auch die Benutzungspflicht ausgesprochen. Menschen die mit dem E-Scooter unterwegs sind, dürfen ihn ebenfalls befahren. Allen anderen Verkehrsteilnehmenden ist das Überfahren grundsätzlich nicht erlaubt.
Es gibt nur eine Ausnahme: Autofahrende dürfen einen Radweg dann überqueren, wenn sie Parkplätze oder eine Einfahrt erreichen wollen, die neben dem Radfahrstreifen liegen.
Das Halten und Parken ist auf dem Radfahrstreifen nicht erlaubt.
Autofahrende sind auch beim Radfahrstreifen verpflichtet, den Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten, wenn sie Radfahrende überholen.
Was sind Schutzstreifen?
Schutzstreifen sind keine Sonderspuren für Fahrräder, sondern eine markierte Fläche auf der Fahrbahn, die in regelmäßigen Abständen mit weißen Fahrradpiktogrammen markiert sind.
Autofahrende dürfen den Schutzstreifen nur bei Bedarf überfahren. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn sie auf den Schutzstreifen ausweichen müssen, um einem großen Fahrzeug im Gegenverkehr auszuweichen.
Wichtig ist aber, dass sie beim Überfahren dieses Streifens keine Menschen auf dem Fahrrad behindern oder gefährden. Beim Überholen müssen sich Autofahrende natürlich an den Mindestabstand von 1,5 Metern halten.
Seit dem 1. April 2020 ist auch auf dem Schutzstreifen das Halten und Parken nicht erlaubt.
Was ist eine Fahrradstraße?
Eine Fahrradstraße ist eine Straße, die Radfahrenden vorbehalten ist. Andere Fahrzeuge wie Autos und Motorräder dürfen eine Fahrradstraße nur befahren, wenn ein Zusatzzeichen dies erlaubt. Fahrradstraßen können zum Beispiel für Anlieger oder den allgemeinen Kfz-Verkehr freigegeben werden. Autos sind dann aber nur zu Gast.
In einer Fahrradstraße gilt grundsätzlich Tempo 30. Um niemanden zu gefährden oder zu behindern, muss unter Umständen noch langsamer gefahren werden.
Fahrradfahrende dürfen dort jederzeit nebeneinander fahren.
Kraftfahrzeugfahrende müssen sich unterordnen.
Fahrradstraßen kommen dort zum Einsatz, wo der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder die Straße an einer Hauptroute des Radverkehrs liegt. Sie bieten den Radfahrenden breite Wege auf denen sie komfortabel abseits der Hauptstraßen fahren können.
In Fahrradstraßen gelten die allgemeinen Vorfahrtsregeln der Straßenverkehrs-Ordnung. Ist eine Kreuzung oder Einmündung nicht durch Verkehrszeichen oder durch eine Ampel geregelt, dann gilt rechts vor links.
Wie vermeide ich Dooring-Unfälle?
Zu einer Vielzahl von Unfällen zwischen Auto- und Radfahrenden kommt es dann, wenn das Auto steht. Laut Unfallforschung der Versicherer liegt die Ursache bei mehr als der Hälfte der Verkehrsunfälle zwischen Radfahrenden und parkenden Autos bei der unachtsam geöffneten Autotür. Ein Moment der Unachtsamkeit der Autofahrenden, der Radfahrenden im Ernstfall kaum eine Chance zum Ausweichen lässt!
Die Folgen sind oft schwerwiegend: Bei einem sogenannten „Dooring-Unfall“ können sich Radfahrer*innen schwerste Verletzungen zuziehen – sei es, durch die Kollision mit der plötzlich geöffneten Tür oder, dass sie im Zuge eines Ausweichmanövers vom fließenden Verkehr erfasst werden.
Der „Holländische Griff“
Dabei könnten diese Unfälle ganz leicht verhindert werden. In den Niederlanden wird der bei uns sogenannte „Holländische Griff“ in der Fahrschule gelehrt. Mit diesem kleinen Trick können Autofahrende wie auch die Beifahrer*innen die Verkehrssicherheit für Radfahrende deutlich verbessern.
Die Durchführung ist einfach und effektiv: Personen auf der Fahrerseite des Autos öffnen die Autotür mit der rechten, Personen auf der Beifahrerseite öffnen sie mit der linken Hand. Dadurch, dass jeweils die von der Tür abgewandte Hand eingesetzt wird, drehen sich die Personen im Auto automatisch in Richtung Spiegel und machen einen Schulterblick. Auf diese Weise können Radfahrende besser und früher erkannt und Dooring-Unfälle effektiv vermieden werden.
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Dort, wo das blaue Verkehrsschild mit weißem Fahrrad angebracht ist, müssen Radfahrende den Radweg in der Regel benutzen. Ist kein Schild da, darf auch bei baulich vorhandenem Radweg, die Fahrbahn benutzt werden. Bei diesen Radwegen handelt es sich dann um sogenannte „andere Radwege“ mit freiwilliger Benutzung.