In den vergangenen Jahren hat die Stadt Bonn viel dafür getan, den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz sowohl für Kinder unter drei Jahren als auch für Kinder ab drei Jahren umzusetzen. Seit 2008 ist die Zahl der Betreuungsplätze im U3- Bereich (Kindertageseinrichtungen und Tagespflege) von 1.560 auf 4.380 Plätze gestiegen. Für Kinder ab drei Jahren wurden rund 1.210 Plätze neu geschaffen.
Allerdings ist die Zahl der angemeldeten Betreuungsplätze erstmals im Kindergartenjahr 2023/2024 aufgrund von Kitaschließungen, Abbau von Überbelegungsplätzen und Verzögerungen bei Neubaumaßnahmen rückläufig. Der Fachkräftemangel sowie das Ausscheiden von vielen Kräften in den Ruhestand erschweren die Situation zusätzlich. Damit wird der weitere notwendige Ausbau der Betreuungsplätze eine große Herausforderung. Das Amt für Kinder, Jugend und Familie legte nun dem Rat den Kindertagesstättenbedarfsplan 2023 bis 2027 zum Beschluss vor. Der Rat hat die Fortschreibung beschlossen.
Betreuungssituation bei Kindern unter drei Jahren
Im Kindertagesstättenbedarfsplan werden kleinräumig die Betreuungsangebote und Versorgungsquoten aufgezeigt. Im Abgleich mit der angestrebten Zielversorgungsquote werden die Standorte benannt, die durch einen weiteren Ausbau von Betreuungsplätzen besonders gestärkt werden sollten. Ziel ist, ausreichend und möglichst wohnortnah ein an den Bedarfen orientiertes Betreuungsangebot zur Verfügung zu stellen.
Im Kindergartenjahr 2023/2024 liegt die Versorgungsquote (bezogen auf die Zahl der Kinder am 31. Dezember 2022) für Kinder unter drei Jahren bei 48,7 Prozent. Die vom Rat der Stadt Bonn beschlossene Zielversorgungsquote von 58 Prozent, die auch zukünftig beibehalten wird, konnte bisher nicht erreicht werden. Hierzu müssen noch rund 890 U3-Betreuungsplätze geschaffen werden. Der Umfang des U3-Betreuungsangebots ist im Stadtgebiet sehr unterschiedlich. Während einige Planungsräume gut aufgestellt sind, fehlen in anderen immer noch überdurchschnittlich viele Betreuungsplätze.
So zum Beispiel im Norden Bonns mit Buschdorf, Auerberg und Grau-Rheindorf. Auch in Tannenbusch und im Bonner Westen mit den statistischen Bezirken Bonn-Güterbahnhof, Neu-Endenich, Alt-Endenich und Dransdorf fehlen Plätze für die ganz jungen Kinder. Gleiches gilt für Lessenich-Meßdorf und Duisdorf. Bad Godesberg-Nord und Bad Godesberg-Zentrum, Villenviertel und Plittersdorf benötigen ebenfalls mehr Plätze. Auch in Rüngsdorf, Pennenfeld und Lannesdorf fehlen trotz Neubau einer Kita und den Ausbau um zwei Gruppen weiter Plätze. In Beuel sind vor allem Vilich-Rheindorf, Beuel-Ost, Vilich-Müldorf, Pützchen/Bechlinghoven und LiKüRa betroffen.
Situation bei den Kindern von drei bis sechs Jahren
Für Kinder im Alter von drei bis unter sechs Jahren wurde eine Zielversorgungsquote von 102 Prozent mit dem jüngsten Kindertagesstättenbedarfsplan beschlossen. Die Zahl über 100 Prozent ergibt sich daraus, dass auch Kinder, die bereits sechs Jahre alt sind, aber noch nicht schulpflichtig sind, in Kindertagesstätten betreut werden. Im Durchschnitt handelt es sich jährlich um rund 760 sechsjährige Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind. Obwohl die Zielversorgungsquote von 102 Prozent nahezu erreicht ist, zeigt sich aber, dass trotzdem Kinder ab drei Jahren keinen Kitaplatz finden können. Daher wurde die Versorgungsquote in der jetzigen Fortschreibung des Kitaplans auf 104 Prozent erhöht.
Eine Auswertung der Wartelisten im Frühjahr 2023 ergab für den Zeitraum von September 2022 bis Juli 2023 einen ungedeckten Bedarf von rund 1.125 Betreuungsplätzen, 830 beziehen sich dabei auf Kinder unter drei Jahren.
In den kommenden Jahren müssen über 1.000 Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen und Tagespflege geschaffen werden. Aktuell sind rund 35 Kitaneubauten geplant. Der Ausbau kann nur sukzessive erfolgen und wird jährlich im Rahmen der Jugendhilfeplanung und der Anmeldung der Kindpauschalen beim Land mit den kleinräumigen Bedarfen abgeglichen und überprüft. Insgesamt müssen in Bonn sowohl für Kinder unter als auch über drei Jahren Betreuungsplätze geschaffen werden, allerdings liegt das größte Entwicklungspotential bei der Schaffung von Plätzen für Kinder unter drei Jahren.
Gesetzlicher Hintergrund
Das Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) in Verbindung mit dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) ist die Grundlage für den Ausbau des Betreuungsangebotes für Kinder in Kindertagesstätten und Tagespflege. Es bildet den Planungs- und Finanzierungsrahmen für den Bestand und die Weiterentwicklung der Kinderbetreuung. Die Planungsverantwortung liegt bei den Kommunen. Die freien Träger werden bei der Planung und Umsetzung mit einbezogen.
Die Aufrechterhaltung des bestehenden Betreuungsangebotes sowie ein weiterer Ausbau von Kitaplätzen können nur gelingen, wenn allen Trägern ausreichend Fachpersonal zur Verfügung steht. Die Stadt Bonn als Trägerin von rund 70 Kindertageseinrichtungen ist hier auch betroffen und versucht auf unterschiedlichen Ebenen dem Fachkräftemangel zu begegnen, zum Beispiel durch:
- Personalkampagne
- Standardmäßige Veröffentlichung als Dauerausschreibung
- Nur unbefristete Einstellungen (bei Fachkräften)
- Anwerbung ausländischer Fachkräfte (Spanien)
- Angebot der praxisintegrierten Ausbildung (PiA)
- Unbefristete Verträge für Anerkennungspraktikanten/-innen
- Nachqualifizierung von Kinderpfleger/-innen zu Fachkräften
- Breites Fortbildungsangebot
- Gezielte Förderung von potentiellen Führungskräften durch interne Seminare
- Überlegungen zur Einführung eines Dualen Studiums zum Einstieg in die Arbeit in der Kita
- Personelle Stärkung der Fachberatung
- Beschäftigung von Verwaltungskräften in den Einrichtungen
- Angebote von Coaching und Supervision
Der Kindertagesstättenbedarfsplan kann hier (Öffnet in einem neuen Tab) eingesehen werden.