Überblick
Bonn ist eine dynamisch wachsende Stadt in attraktiver Lage innerhalb der Metropolregion Rheinland. Das bringt die Herausforderung mit sich, auf das starke Bevölkerungswachstum mit einem differenzierten Angebot von Wohnbebauung und bezahlbaren Wohnungen zu reagieren. Durch den Rat der Stadt Bonn wurde am 30.03.2017 der Beschluss zur Einführung des Bonner Baulandmodells gefasst (Ds.-Nr. 1613742EB5), welcher am 10.07.2018 (Ds.-Nr. 1811574EB5), am 03.03.2021 (Ds.-Nr. 201298-04 AA), am 28.10.2021 (Ds.-Nr. 210781-03 AA) und zuletzt am 27.10.2022 (Ds.-Nr. 220278-01 ST) modifiziert wurde. Zielsetzung des Bonner Baulandmodells ist, dass stadtweit mehr bezahlbarer Wohnraum geschaffen wird und Vorhabenträger*innen an den Folgekosten der sozialen Infrastruktur beteiligt werden.
Das Bonner Baulandmodell regelt einheitlich und verbindlich, für alle von ihm erfassten Wohnungsbauvorhaben, welche Leistungen ein Vorhabenträger*innen im Sinne der Allgemeinheit zu erbringen hat. Ein Anliegen des Modells ist es, für die Aushandlung von städtebaulichen Verträgen nach § 11 BauGB einen geregelten Rahmen zu schaffen und somit Transparenz und Sicherheit für alle an einer Planung beteiligten Akteure herzustellen. Im Mittelpunkt steht dabei, dass sich Planungsbegünstigte in einem städtebaulichen Vertrag dazu verpflichten, in Abhängigkeit des Entwicklungsvorhabenumfangs bis zu 50% der für Wohnzwecke geplanten Bruttogrundfläche eines Neubauvorhabens zu den Bedingungen des geförderten Wohnungsbaus zu errichten und eine Kostenbeteiligung zur Herstellung von Betreuungsplätzen in Kindertagesstätten zu leisten. Die Anwendung des Bonner Baulandmodells erfolgt dabei in zwei Stufen. Es kommt zur vollen Anwendung, wenn Planungsrecht für mehr als 20 Wohneinheiten oder 2.100 m² Wohnfläche (bemessen an der Bruttogrundfläche Wohnen) geschaffen wird. Bei der Schaffung von Planungsrecht für 8-20 Wohneinheiten oder 850 m² bis unter 2.100 m² Bruttogrundfläche Wohnen reduziert sich die Quotierung für den geförderten Wohnungsbau auf 40% (hiervon jeweils mindestens 75% über Förderweg A zu errichten).
Die Umsetzungsgrundlagen für die konkrete Anwendung des Bonner Baulandmodells stehen Ihnen zum Download unter "Formulare und Links" zur Verfügung. Im Leitfaden für Investor*innen werden die für die Vorhabenträger*innen relevanten Bestandteile des Modells verständlich aufbereitet. Die FAQ-Broschüre umfasst eine Erläuterung der Berechnungsannahmen der Ertragswertmethode, die die Grundlage der Angemessenheitsprüfung nach § 11 Abs. 2 BauGB bildet. Zudem erfolgt die Beantwortung häufig gestellter Fragen im Rahmen der Anwendung des Bonner Baulandmodells. Mittels des Berechnungstools wird die vorläufige und die verbindliche Angemessenheitsprüfung durchgeführt. Anhand der hinterlegten Musterberechnung können Methodik und Rechenwege der Prüfung nachvollzogen werden.
1. Aktualisierung der Berechnungsannahmen
In den folgenden Punkten wird das aktualisierte Berechnungstools (Jahr 2024) beschrieben.
1.1. Hintergrund
Das Berechnungstool ist das zentrale Hilfsmittel zur Umsetzung des Bonner Baulandmodells unter Berücksichtigung der nach § 11 Abs. 2 BauGB zu wahrenden Angemessenheit. Im Berechnungstool sind alle Annahmen des Baulandmodells hinterlegt, sodass es durch wenige Eingaben von Grundstücksparametern Ergebnisse produzieren kann. Es wird verwendet, um die Berechnung des an dem Standort eines Baugebiets pauschalisiert zu erwartenden Gesamtertrags eines Wohnungsbauvorhabens vorzunehmen. Das Berechnungstool ist für die Anwendung des Bonner Baulandmodells in zweifacher Hinsicht von Bedeutung. Zum einen dient die mit ihm durchgeführte Ertragsberechnung als Grundlage für die Angemessenheitsprüfung nach der Ertragsmethode, zum anderen wird mit der Ertragsberechnung der wirtschaftliche Nachteil der verpflichtenden Quotierung des geförderten Wohnungsbaus ermittelt.
Die Aktualisierung der Berechnungsannahmen erfolgt regelmäßig ab April eines Jahres. Dieser konkrete Zeitraum wurde ausgewählt, um eine Aktualisierung möglichst zeitnah nach der Veröffentlichung des Grundstücksmarktberichts der Stadt Bonn vornehmen zu können, der für das Bonner Baulandmodell relevante Angaben (beispielsweise zum Liegenschaftszinssatz, zum Rohertragsfaktor, pp.) enthält.
1.2. Aktualisierte Berechnungsannahmen
Im Zuge der Aktualisierung des Berechnungstools zur Durchführung der mit der Anwendung des Bonner Baulandmodell verbundenen Angemessenheitsprüfungen wurden abschließend im Juni 2024 folgende Berechnungsannahmen angepasst:
I. Mieteinnahmen
Berechnungsannahme | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
Mieten einfache/mittlere Wohnlage | 11,00 €/m² | 11,50 €/m² | 11,75 €/m² | 12,20 €/m² | 12,80 €/m² | 13,30 €/m² |
Mieten gute Wohnlage | 12,00 €/m² | 12,00 €/m² | 12,25 €/m² | 12,80 €/m² | 13,50 €/m² | 14,00 €/m² |
Mieten sehr gute Wohnlage | 13,00 €/m² | 13,50 €/m² | 13,50 €/m² | 14,00 €/m² | 14,70 €/m² | 15,50 €/m² |
Quelle: Berechnung auf Grundlage der Angebotsmietpreisdaten der Fa. empirica-systeme / Value AG The Valuation Group und des Bonner Mietspiegels.
II. Baukosten
Berechnungsannahme | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
Baukosten Neubau Wohngebäude | 2.935 €/m² (Stand I/2019; Index = 113,4) |
3.033 €/m² (Stand I/2020; Index = 115,7) |
3.126 €/m² (Stand I/2021; Index = 120,8) |
3.574 €/m² (Stand I/2022; Index = 138,1) |
4.004 €/m² (Stand IV/2022; Index = 154,7) |
4.265 €/m² (Stand I/2024; Index = 163,3) |
Quelle: https://www.bki.de/baupreisindex.html (Öffnet in einem neuen Tab)
III. Durchschnittliche Wohnungsgröße
Berechnungsannahme | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
Wohnungsgröße Mehrfamilienhäuser | 85 m² | 85 m² | 75 m² | 73 m² | 73 m² | 73 m² |
Wohnungsgröße Einfamilienhäuser | 120 m² | 120 m² | 140 m² | 137 m² | 138 m² | 138 m² |
Quelle: Wohnungsbestand der Bundesstadt Bonn (Stichtag: 31.12.2023)
Die durchschnittliche Wohnfläche von Wohneinheiten in Ein- und Mehrfamilienhäusern wird benötigt, um anhand der Bruttogrundfläche Wohnen die Anzahl voraussichtlich entstehender Wohneinheiten zu ermitteln. Diese Größe wird für die Berechnung der Folgekosten für Plätze in Kindertagesstätten benötigt. Bei der Entwicklung des Bonner Baulandmodells wurde jeweils die durchschnittliche Wohnungsgröße in Ein- und Mehrfamilienhäusern durch die statistische Auswertung von Neubauvorhaben in Bonn ermittelt. Dieser Wert unterliegt jedoch Schwankungen und ist zum Beispiel abhängig von der Anzahl und dem jeweiligen Wohnungstypenmix realisierter Wohnungsbauvorhaben. Aus diesem Grund werden die Durchschnittswerte der Wohnungsgrößen für Ein- und Mehrfamilienhäuser ab 2022 anhand des jeweils jahresaktuellen Bestands auf dem Bonner Wohnungsmarkt ermittelt.
IV. Finanzierungskosten Förderung
Berechnungsannahme | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
Zinssatz | 0% bis Ablauf 10. Jahr 0,5% ab dem 11. Jahr |
0% bis Ablauf 15. Jahr 0,5% ab dem 16. Jahr |
0% bis Ablauf 15. Jahr 0,5% ab dem 16. Jahr |
0% bis Ablauf 15. Jahr 0,5% ab dem 16. Jahr |
0% bis Ablauf 15. Jahr 0,5% ab dem 16. Jahr |
0% bis Ablauf 5. Jahr 0,5% ab dem 6. Jahr |
Max. Förderhöhe (Förderweg A /Förderweg B) pro m² Wohnfläche | 2.050 €/m² / 1.350 €/m² | 2.250 €/m² / 1.450 €/m² | 2.460 €/m² / 1.630 €/m² | 2.950 €/m² / 1.960 €/m² | 3.390 €/m² / 2.250 €/m² | 3.490 €/m² / 2.350 €/m² |
Miethöhe | 6,80 €/m² / 7,60 €/m² | 6,80 €/m² / 7,60 €/m² | 7,00 €/m² / 7,80 €/m² | 7,00 €/m² / 7,80 €/m² | 7,10 €/m² / 8,00 €/m² | 7,85 €/m² / 9,00 €/m² |
Bindungsdauer | 20 Jahre | 20 Jahre | 20 Jahre | (25/) 30 Jahre | (25/) 30 Jahre | (25/) 30 Jahre |
Jährliche Tilgung (Grunddarlehen) | 1% | 1% | 1% | 1,2% | 1% | 1% (auf Antrag 2%) |
Tilgungsnachlass (Grunddarlehen) | 25% | 25% | 25% | 35% | 40% | 35% (bei 25 Jahren Bindung) / 40% (bei 30 Jahren Bindung) |
Quelle: Wohnraumförderbestimmungen (WFB) (Öffnet in einem neuen Tab) des Landes Nordrhein-Westfalen vom 01.03.2024
Die Wohnraumförderbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen wurden zum 01.03.2024 aktualisiert. Dadurch haben sich, wie bereits zuvor in den zurückliegenden Jahren 2022 und 2023, die Förder- und somit auch die Investitionsbedingungen unter anderem über die Anhebung der maximalen Förderhöhen (Förderwege A und B), sowie weitere darlehensbezogene Parameter grundsätzlich verbessert. Bei der Förderung des Neubaus von Mietwohnungen beträgt die Grundpauschale der geförderten Mietwohnung pro Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche nun höchstens 3.490 €/m² (+100€/m2 im Vergleich zum Vorjahr) nach Förderweg A und 2.350 €/m² (ebenfalls (+100€/m2 im Vergleich zum Vorjahr) nach Förderweg B. Auch die Miethöhen sind mit 7,85 €/m² (+0,75€/m2 im Vergleich zum Vorjahr) für den Förderweg A und mit für den Förderweg B 9,00 €/m² (+1,00€/m2 im Vergleich zum Vorjahr) so deutlich wie noch nie zuvor im Zeitreihenvergleich (Bezugsjahr 2019) angehoben worden.
V. Finanzierungskosten (freie Finanzierung)
Berechnungsannahme | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
Zinsen | 2,2% | 1,75% | 1,71% | 1,89% | 3,6% | 3,7% |
Quelle: InterHyp ( https://www.interhyp.de/ratgeber/zinscharts (Öffnet in einem neuen Tab))
Im Erhebungszeitraum (01.04.202 bis 31.03.2023) bewegte sich der Zinssatz (Sollzinsbindung von 20 Jahren) für Wohnungsneubauvorhaben zwischen 3,6 % und 4,40%, im Mittel lag der Zinssatz für diesen Zeitraum bei rund 3,9%. Abweichend von den zurückliegenden Aktualisierungen wird über die schätzungsweise Berücksichtigung zukünftiger Zinsentwicklungen (insbesondere Leitzinssenkungen) ein zu übernehmender Zinswert von 3,7% angenommen, der damit um -0,2 Prozentpunkte vom rechnerischen Mittelwert abweicht.
VI. Liegenschaftszinssatz und Rohertragsfaktor
Berechnungsannahmen | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
Liegenschaftszinssatz | 3,1% | 3,0% | 2,8% | 2,7% | 2,6% | 2,6% |
Rohertragsfaktor | 21,3 | 22,3 | 23,7 | 25,2 | 26,1 | 24,4 |
Quelle: Grundstücksmarktbericht 2024 (Öffnet in einem neuen Tab). Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Bundesstadt Bonn.
VII. Baukosten Kindertagesstätte
Berechnungsannahme | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
Herstellungskosten pro Kitaplatz | 30.750 € (=75% ursprüngliche Herstellungskosten) zzgl. Grundstückskosten |
30.750 € (=75% ursprüngliche Herstellungskosten) zzgl. Grundstückskosten |
32.625 € (=75% ursprüngliche Herstellungskosten) zzgl. Grundstückskosten |
37.297 € (=75% ursprüngliche Herstellungs-kosten) zzgl. Grundstücks-kosten |
41.780 € (=75% ursprüngliche Herstellungs-kosten) zzgl. Grundstücks-kosten |
44.113 € (=75% ursprüngliche Herstellungs-kosten) zzgl. Grundstücks-kosten |
Quelle: Auswertung von Kita-Neubauvorhaben 2021 (SGB; Amt für Kinder, Jugend und Familie, Fortschreibung Stadtplanungsamt im Jahr 2024 anhand Übertrag der Baukosten-Index-Entwicklung)
VIII. Laufende Bewirtschaftungskosten
Berechnungsannahme | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
Verwaltungskosten | 295,00 €/WE | 299,00 €/WE | 299,00 €/WE | 312,00 €/WE | 344,00 €/WE | 351,00 €/WE |
Instandhaltungskosten | 12,00 €/m² | 12,00 €/m² | 12,00 €/m² | 12,20 €/m² | 13,50 €/m² | 13,80 €/m² |
Quelle: Grundstücksmarktbericht 2024 (Öffnet in einem neuen Tab). Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Bundesstadt Bonn.
IX. Grundstückskosten
Berechnungsannahme | Aktueller Wert |
Grundstückskosten | projektbezogener Grundstückspreis (zonale Bodenrichtwerte), Erwerbsnebenkosten 12,0% |
Quelle: Kommunale Bewertungsstelle / Gutachterausschuss für Grundstückswerte der Bundesstadt Bonn.
1.3. Konstante Berechnungsannahmen
Folgende Berechnungsannahmen bleiben unverändert, da im zurückliegenden Jahr keine bzw. keine grundlegenden Änderungen erfolgt sind:
X. Jährliche Mietsteigerung der neu errichteten Wohnungen
Berechnungsannahme | Aktueller Wert |
Mietsteigerung Neubauwohnungen | 2,0 % (jährlich) |
Quelle: Auswertung der Stadt Bonn auf Grundlage der Angebotsmietpreisdaten der Fa. empirica-systeme / Value AG The Valuation Group
Unter Berücksichtigung der nach dem Abruf der Angebotspreisdaten festzustellenden Preissteigerungen wird eine durchschnittliche jährliche Mietsteigerung von nunmehr 2,0% für neu errichtete Wohnungen angenommen. Die im Rahmen der diesjährigen Aktualisierung anzunehmende Mietsteigerung wird somit in gleichbleibender Höhe wie bereits im Vorjahr als Annahme in das Berechnungstool für die Angemessenheitsprüfung im Anwendungszusammenhang des Bonner Baulandmodells übertragen.
XI. Mietanpassung öffentlich geförderter Wohnungen nach Ablauf der Belegungsbindung
Berechnungsannahme | Aktueller Wert |
Mietanpassung | 15,0% alle drei Jahre |
Quelle: § 558 Absatz 3 Bürgerliches Gesetzbuch und Verordnung zur Bestimmung der Gebiete mit Absenkung der Kappungsgrenze (Kappungsgrenzenverordnung - KappGrenzVO NRW)
XII. Platzbedarf in Kitas durch Wohnungsneubau
Berechnungsannahme | Aktueller Wert |
Pro Wohnung in EFH | < 3 Jahre = 0,16 Plätze 3 bis < 6 Jahre = 0,31 Plätze |
Pro Wohnung in MFH | < 3 Jahre = 0,04 Plätze 3 bis < 6 Jahre = 0,07 Plätze |
Quelle: Statistische Auswertung von Neubauvorhaben (Statistikstelle) unter Berücksichtigung der Versorgungsquoten des Amtes für Kinder, Jugend und Familie.
XIII. Schätzwerte für Bonner Bebauungsplangebiete
Berechnungsannahme | Aktueller Wert |
Anteil der Netto-Wohnfläche an der Bruttogrundfläche | 78% |
Quelle: Statistische Auswertung von Neubauvorhaben (Statistikstelle)
2. Auswirkungen auf Angemessenheitsprüfungen
Um die Auswirkungen der Aktualisierung der Grundannahmen des Berechnungstools zu veranschaulichen, werden im Aktualisierungsbericht Angemessenheitsprüfungen mit den bisherigen Versionen V1.1.0 (2019), V2.1.0 (2020), V3.1.0 (2021), V4.1.0 (2022), V5.1.0 und der aktualisierten Version V6.0.0 (2024) des Berechnungstools durchgeführt. Die Angemessenheitsprüfungen werden exemplarisch für die im Bonner Baulandmodell verankerten Wohnlagen „einfach/mittel“, „gut“ und „sehr gut“ und auf Grundlage realer städtebaulicher Entwürfe und ihrer entsprechenden Kennzahlen durchgeführt. Dies geschieht vor dem Hintergrund, als dass die Wohnlage eines Wohnungsbauvorhabens entscheidend für die Zuordnung zu einer Miete für den freifinanzierten Wohnungsbau ist und somit Einfluss auf die Berechnung des Bodenwertes der Wohnbauflächen und die Höhe des wirtschaftlichen Nachteils des geförderten Wohnungsbaus hat.
Die Grafiken und Erläuterungen zeigen die durch die jährlich angepassten Berechnungsannahmen induzierten Veränderungen in den Ergebnissen der Angemessenheitsprüfungen bei einer Angemessenheitsgrenze von 30% des durch das jeweilige Entwicklungsvorhaben zu erwartenden Renditeertrags. Dieser Wert umfasst überschlägig den erwarteten Ertrag eines Wohnungsbauvorhabens nach 20 Jahren (Barwert) und die daraus resultierenden Folgerungen. U.a. für die Angemessenheitsgrenze, der zu vereinbarenden Leistungen sowie die Höhe des wirtschaftlichen Nachteils, der durch die verpflichtende Realisierung des durch das Bonner Baulandmodell vorgegebenen Anteils öffentlich geförderten Wohnraums (in Abhängigkeit der Bruttogrundfläche Wohnen 40%, für die allermeisten Entwicklungsvorhaben 50% der Bruttogrundfläche Wohnen insgesamt) entsteht. Für die aktualisierte Version 6.0.0 des Berechnungstools für das Bonner Baulandmodell ist gemäß den Wohnraumförderbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen auch in diesem Jahr eine Bindungsdauer von 30 Jahre für den öffentlich geförderten Wohnungsbau als Berechnungsannahme gesetzt worden, der Cashflow (Mieteinnahmen abzüglich Bewirtschaftungs- und Finanzierungskosten) wird weiterhin auf einen Bemessungszeitraum von 20 Jahren bezogen.
2.1. Einfache/mittlere Wohnlage
Angaben zum Bebauungsplanverfahren:
Wohnbaufläche | 10.200 m² |
BGF Wohnen im MFH | 12.230 m² |
Wohnlage | einfach / mittel |
Bodenwert Wohnbauflächen (aktuell/vor 2024) | 710 €/m² / 710 €/m² |
Kitaplatzbedarf (aktuell/vor 2024) | 14 Plätze/ 14 Plätze |
2.2. Gute Wohnlage
Angaben zum Bebauungsplanverfahren:
Wohnbaufläche | 25.750 m² |
BGF Wohnen in MFH | 30.900 m² |
Wohnlage | gut |
Bodenwert Wohnbauflächen (aktuell/vor 2024) | 910€/m²/ 910 €/m² |
Kitaplatzbedarf (aktuell/vor 2024) | 36 Plätze/ 36 Plätze |
2.3. Sehr gute Wohnlage
Angaben zum Bebauungsplanverfahren:
Wohnbaufläche | 8.100 m² |
BGF Wohnen in MFH | 10.100 m² |
Wohnlage | sehr gut |
Bodenwert Wohnbauflächen (aktuell/vor 2024) | 950 €/m²/ 950 €/m² |
Kitaplatzbedarf (aktuell/vor 2024) | 11 Plätze/ 11 Plätze |
3. Fazit
Bereits in den Berechnungstoolaktualisierungen der vorangegangenen Jahre spiegelte sich die dynamische wohnungswirtschaftliche Entwicklung in Bonn wider und auch im Zusammenhang der diesjährigen Aktualisierung ist festzustellen, dass die Entwicklungsdynamik der letzten Jahre weiter anhält. Sie findet über entsprechende Anpassungen unterschiedlicher Annahmen für das Berechnungstool Eingang in die Angemessenheitsprüfung im Bonner Baulandmodell und kommt weiterhin primär über anhaltende Bau- und Finanzierungskostensteigerungen zum Tragen. Diese Kostensteigerungen wirken sich, wie in den zurückliegenden Jahren, entsprechend in verstärktem Maße auf die Realisierung von Wohnungsneubauvorhaben auf dem Bonner Wohnungsmarkt aus.
Der in Kapitel 2 (siehe 2.1. bis 2.3.) für die jeweiligen, theoretischen Entwicklungsvorhaben nach 20 Jahren zu erwartende Ertrag, fällt auf Grundlage der aktualisierten Berechnungstool-Annahmen verglichen mit den Vorjahreswerten geringer aus. Zurückzuführen ist dieser Umstand unter anderem auf die eingangs umrissene, weiterhin ansteigende Baukostenentwicklung, die entsprechende Renditeerwartungen minimieren. Die im Kontext der diesjährigen Berechnungsannahmen-Aktualisierung wieder analog vorgenommene Übertragung der Baukostensteigerung auf die Entwicklung der Herstellungskosten von Kitaplätzen wirkt sich in diesem Zusammenhang ebenso weiterhin potenziell ertragsmindernd aus.
Die für das Förderjahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr 2023 nochmals, und so deutlich wie in noch keinem Aktualisierungskontext zuvor verbesserten Wohnraumförderbestimmungen (WFB) des Landes Nordrhein-Westfalen, mindert hingegen den finanziellen Nachteil des öffentlich geförderten Wohnungsbaus gegenüber dem frei finanzierten Marktsegment in allen drei Berechnungsbeispielen erheblich. Die Verbesserung der WFB sind zum Teil so deutlich, dass sich unter anderem hierdurch die Vorzeichen des wirtschaftlichen Nachteils der verpflichtenden Realisierung öffentlich geförderten Wohnungsbaus, insbesondere für die Berechnungsbeispiele in einfacher/mittlerer und guter Wohnlage, zu einem Vorteil umkehren (siehe 2.1. bis 2.2.). Wie bereits im Zusammenhang der vorangegangenen Aktualisierung aus dem Jahr 2023, wirkt sich im für die vorliegende Aktualisierung relevanten Bezugszeitraum (April 2023 bis März 2024) das anhaltend hohe Zinsniveau bei Wohnungsbaukrediten deutlich auf die Belastung von Vorhabenträger*innen im Wohnungsbau aus. Zwar hat sich die Preissteigerungsdynamik verglichen mit der Entwicklung aus dem Vorjahr etwas abgeschwächt, dennoch ist der anzunehmende Zinssatz weiter gestiegen.
Die beschriebenen Entwicklungen üben in Summe über die aktualisierte Berechnungstoolversion V6.0.0 unterschiedlichen Einfluss auf die erstellten Berechnungsbeispiele aus. Eine Überschreitung der im Bonner Baulandmodell gesetzten Angemessenheitsgrenze von 30% an der anzunehmenden Rendite eines Entwicklungsvorhabens liegt im Vergleich zum Vorjahr aber nur noch für das Rechenbeispiel in sehr guter Wohnlage, also für Entwicklungsvorhaben in Bereichen mit entsprechend hohen Grundstückspreisen und gleichzeitig hohen Ertragsperspektiven, vor. In diesen Entwicklungsbereichen sind potenzielle Vorhabenträger*innen absehbar nicht mehr vollumfänglich an den Herstellungskosten des durch den Wohnungsneubau entstehenden Kitaplatzbedarfs zu beteiligen. Eine Reduzierung des zu realisierenden, öffentlich geförderten Wohnungsbauanteils liegt im Unterschied zum vorangegangenen Jahr über die aktualisierten Berechnungsannahmen zur Angemessenheitsprüfung jedoch in keinem der Berechnungsbeispiele mehr vor.
Insbesondere über die Nachvollziehbarkeit der Effekte, die sich durch die deutliche Verbesserung der Wohnraumförderbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalens für Vorhabenträger*innen ergeben haben, zeigt sich auch im Zusammenhang der diesjährigen Aktualisierung, dass das Berechnungstool des Bonner Baulandmodells und somit auch das Baulandmodell selbst auf sich verändernde Marktbedingungen reagieren. Es scheint in, nicht nur auf das Bonner Wohnungsmarktgefüge bezogen, herausfordernden Zeiten weiterhin einen möglichst transparenten Ausgleich zwischen öffentlichen und privatwirtschaftlichen Interessen aller Wohnraumschaffenden für eine nachhaltige Gestaltung des Bonner Wohnungsmarktes möglich machen zu können.
Kontakt
Mitarbeitende
Name | Zuständigkeit | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|---|
Herr Kave Baghdadi | Angemessenheitsprüfungen und Berechnungsannahmen des Bonner Baulandmodells und zu städtebaulichen Verträgen | 0228 772642 | kave.baghdadibonnde |
Herr Jan Benner | Angemessenheitsprüfungen und Berechnungsannahmen des Bonner Baulandmodells und zu städtebaulichen Verträgen | 0228 772665 | jan.bennerbonnde |
Frau Julia Fuchs | Koordination und Grundsatzfragen | 0228 7739542 | julia.fuchsbonnde |
Herr Jörn Springer | Koordination und Grundsatzfragen | 0228 772533 | joern.springerbonnde |
- Zeiten
- Ort
- Postanschrift
- Barrierefreiheit
Zeiten
Montag und Donnerstag von 8 bis 18 Uhr,
Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8 bis 13 Uhr
Telefonische Servicezeit:
Dienstag und Mittwoch von 13 bis 16 Uhr
Ort
Stadtplanungsamt
Bonner Baulandmodell
Stadthaus
Berliner Platz 2
53111 Bonn
Postanschrift
Bundesstadt Bonn
53103 Bonn
Barrierefreiheit
barrierefreier Zugang über die Stadtbahnhaltestelle der Linie 66
Behindertengerechter Zugang über Rampe (Weiherstraße/Maxstraße)
Behindertenaufzug am Eingang Thomas-Mann-Straße/Budapester Straße (Loggia)
Behindertenaufzug am Eingang Weiherstraße
Behindertenaufzug am Eingang Franzstraße
Aufzüge mit Blindenschrift und Sprachausgabe im Hause vorhanden; die Aufzüge sind zudem mit Kameras ausgestattet, die im Notfall den Kontakt mit gehörlosen Personen ermöglichen
Gebäude verfügt über einen ausgewiesenen Parkplatz
barrierefreie Toilette im Eingangsbereich
an den Zugängen und im Erdgeschoss taktiles Bodenleitsystem für blinde und sehbehinderte Menschen
Organisationseinheiten
Formulare und Links
Downloads
Ratsbeschlüsse
- Grundsatzbeschluss zur Einführung des Bonner Baulandmodells (Öffnet in einem neuen Tab)
- Modifizierung des Grundsatzbeschlusses zur Einführung des Bonner Baulandmodells (Öffnet in einem neuen Tab)
- Evaluierung und weitere Modifizierung des Bonner Baulandmodells (Öffnet in einem neuen Tab)
- Mietmodell im Rahmen der Übernahme von Folgekosten für die Schaffung von Kindertagesbetreuungsplätzen im Bonner Baulandmodel (Öffnet in einem neuen Tab)
- Bonner Baulandmodell: Konkretisierung bzw. Modifizierung der Beschlüsse (Öffnet in einem neuen Tab)