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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Bonner Baulandmodell

Überblick

Bonn ist eine dynamisch wachsende Stadt in attraktiver Lage innerhalb der Metropolregion Rheinland. Das bringt die Herausforderung mit sich, auf das starke Bevölkerungswachstum mit einem differenzierten Angebot von Wohnbebauung und bezahlbaren Wohnungen zu reagieren. Durch den Rat der Stadt Bonn wurde am 30.03.2017 der Beschluss zur Einführung des Bonner Baulandmodells gefasst (Ds.-Nr. 1613742EB5), welcher am 10.07.2018 (Ds.-Nr. 1811574EB5), am 03.03.2021 (Ds.-Nr. 201298-04 AA), am 28.10.2021 (Ds.-Nr. 210781-03 AA) und zuletzt am 27.10.2022 (Ds.-Nr. 220278-01 ST) modifiziert wurde. Zielsetzung des Bonner Baulandmodells ist, dass stadtweit mehr bezahlbarer Wohnraum geschaffen wird und Vorhabenträger*innen an den Folgekosten der sozialen Infrastruktur beteiligt werden.

Das Bonner Baulandmodell regelt einheitlich und verbindlich, für alle von ihm erfassten Wohnungsbauvorhaben, welche Leistungen ein Vorhabenträger*innen im Sinne der Allgemeinheit zu erbringen hat. Ein Anliegen des Modells ist es, für die Aushandlung von städtebaulichen Verträgen nach § 11 BauGB einen geregelten Rahmen zu schaffen und somit Transparenz und Sicherheit für alle an einer Planung beteiligten Akteure herzustellen. Im Mittelpunkt steht dabei, dass sich Planungsbegünstigte in einem städtebaulichen Vertrag dazu verpflichten, in Abhängigkeit des Entwicklungsvorhabenumfangs bis zu 50% der für Wohnzwecke geplanten Bruttogrundfläche eines Neubauvorhabens zu den Bedingungen des geförderten Wohnungsbaus zu errichten und eine Kostenbeteiligung zur Herstellung von Betreuungsplätzen in Kindertagesstätten zu leisten. Die Anwendung des Bonner Baulandmodells erfolgt dabei in zwei Stufen. Es kommt zur vollen Anwendung, wenn Planungsrecht für mehr als 20 Wohneinheiten oder 2.100 m² Wohnfläche (bemessen an der Bruttogrundfläche Wohnen) geschaffen wird. Bei der Schaffung von Planungsrecht für 8-20 Wohneinheiten oder 850 m² bis unter 2.100 m² Bruttogrundfläche Wohnen reduziert sich die Quotierung für den geförderten Wohnungsbau auf 40% (hiervon jeweils mindestens 75% über Förderweg A zu errichten). 

Die Umsetzungsgrundlagen für die konkrete Anwendung des Bonner Baulandmodells stehen Ihnen zum Download unter "Formulare und Links" zur Verfügung. Im Leitfaden für Investor*innen werden die für die Vorhabenträger*innen relevanten Bestandteile des Modells verständlich aufbereitet. Die FAQ-Broschüre umfasst eine Erläuterung der Berechnungsannahmen der Ertragswertmethode, die die Grundlage der Angemessenheitsprüfung nach § 11 Abs. 2 BauGB bildet. Zudem erfolgt die Beantwortung häufig gestellter Fragen im Rahmen der Anwendung des Bonner Baulandmodells. Mittels des Berechnungstools wird die vorläufige und die verbindliche Angemessenheitsprüfung durchgeführt. Anhand der hinterlegten Musterberechnung können Methodik und Rechenwege der Prüfung nachvollzogen werden.