Inhalt anspringen

Bundesstadt Bonn

Doppelhaushalt 2025/2026: Entwurf ohne Steuererhöhungen

Entwurf für den Doppelhaushalt in den Rat eingebracht. Investitionen in die Zukunft trotz äußerst schwieriger finanzieller Lage. Strukturelle Veränderungen notwendig, um Handlungsfähigkeit zu erhalten.

Die Kommunen in Deutschland stehen vor enormen finanziellen Herausforderungen: Gesellschaftliche Aufgaben wie die soziale Sicherung, die Integration Geflüchteter, Kinderbetreuung und Bildung sowie bei der Klima- und Mobilitätswende haben zugenommen. Gleichzeitig geraten die Kommunen durch hohe Energie- und Investitionskosten, zunehmende Aufgaben ohne auskömmliche Finanzierung, deutlich gestiegene Zinsen oder Nachwirkungen der Corona-Pandemie und des Angriffskriegs auf die Ukraine finanziell immer mehr unter Druck.

Unter diesen Rahmenbedingungen haben Stadtkämmerin Margarete Heidler und die Kämmerei in den vergangenen Monaten den Entwurf für den Doppelhaushalt 2025/2026 erarbeitet, den die Kämmerin am Donnerstag, 20. Juni 2024, in den Rat der Stadt Bonn eingebracht hat. Der Politik liegt ein rechnerisch genehmigungsfähiger Etatentwurf vor. Steuererhöhungen sind nicht vorgesehen. Die politischen Beratungen werden nach den Sommerferien 2024 beginnen. Die Verabschiedung des Doppelhaushalts ist für die Ratssitzung Mitte Dezember 2024 geplant.

Dreiklang: Investitionen, Konsolidierung, Fördermittel

„Wir begegnen den enormen Herausforderungen mit einem Dreiklang an notwendigen Investitionen, unserem Konsolidierungsprozess und verstärktem Einwerben von Fördergeldern“, erläutert Oberbürgermeisterin Katja Dörner. Gleichzeitig entlässt sie weder Land NRW noch Bund aus der Pflicht, die Kommunen für ihre Aufgaben finanziell besser auszustatten. „Die schon seit vielen Jahren diskutierte Umsetzung einer Altschuldenhilfe, eine Aufstockung des Gemeindefinanzausgleichs sowie eine Erhöhung des Anteils an der Umsatzsteuer sind dringend notwendig, damit die vielfältigen, zusätzlichen kommunalen Aufgaben auch finanziert werden können.“

Sozialer Bereich

Gerade in den aktuell schwierigen und unsicheren Zeiten ist es im sozialen Bereich von großer Bedeutung, den Menschen vielfältige Unterstützung, Förderung und Beratung zukommen zu lassen. Träger mit ihren vielfältigen (Beratungs-) Angeboten für Familien oder geflüchtete Personen werden finanziell unterstützt. Obwohl in den letzten Jahren ein umfangreicher Ausbau der Betreuungsplätze stattgefunden hat, müssen nach wie vor weitere Plätze in Kindertageseinrichtungen und Tagespflege geschaffen werden, um der Nachfrage gerecht zu werden und ein bedarfsgerechtes Angebot vorhalten zu können. Trotz einer bereits hohen Betreuungsquote sollen 300 Plätze pro Jahr im Offenen Ganztag an den Grundschulen geschaffen werden, um gut auf die Pläne der Landesregierung für einen Rechtsanspruch vorbereitet zu sein. Neben mehr als 70 Millionen Euro, die im Doppelhaushalt in Schulbaumaßnahmen investiert werden, setzt die Stadt aus eigenen Mitteln – also über Landeszuweisungen und Beiträge hinaus - durchschnittlich 43 Millionen Euro jährlich als Schulträger für den Betrieb der Schulen und die Beförderung der Schüler*innen ein. Die Leistungen im Bereich der Hilfen zur Erziehung sowie der Integrationsassistenz, also die Begleitung von Schüler*innen mit körperlicher, geistiger und/oder seelischer Behinderung in ihrem Schulalltag sind ein weiterer großer Ausgabenbereich. Aber auch für Einrichtungen der Jugendarbeit werden erhebliche Mittel zur Verfügung gestellt, davon nach Beschluss rund 5,3 Millionen Euro für Einrichtungen in freier Trägerschaft, um die Arbeit der freien Träger abzusichern.

Klima und Mobilität

Bonn will bis zum Jahr 2035 klimaneutral werden. Der Klimaplan besteht aus der Gesamtstrategie für den Weg zur Klimaneutralität in Bonn sowie dem „Arbeitsprogramm Klimaschutz“ mit einer Vielzahl an Aktivitäten, die die Stadt umsetzen möchte. Im Doppelhaushalt sind Klimaplan-Maßnahmen und weitere Maßnahmen zum Klimaschutz in Höhe von rund 55 Millionen Euro vorgesehen.

Die Stadt Bonn investiert in eine zukunftsfähige, nachhaltige und krisenfeste Verkehrsinfrastruktur. Dafür setzt die Stadt Bonn auf einen Mix aus moderner Mobilität wie Bus, Bahn, Fahrrad oder Carsharing. Den größten Baustein der Ausgaben bildet dabei der öffentliche Nahverkehr: So finanziert die Stadt in den Jahren 2025/2026 das Angebot der SWB Verkehrs GmbH mit rund 86 Millionen Euro. Weiterhin sind Investitionen für die Stärkung und den Ausbau der Fuß- und Radverkehrsinfrastruktur pro Jahr von rund 15 Millionen Euro vorgesehen. Davon profitiert nicht nur das Klima, sondern alle Menschen, die sich in Bonn bewegen: Bonn wird lebenswerter dank sicherer Wege, sauberer Luft und weniger Lärmbelastung. Für die Mobilitätswende arbeitet die Stadt an so vielen Nahverkehrsprojekten wie seit Jahrzehnten nicht mehr. Große Infrastrukturprojekte gehen voran: Eine Seilbahn soll zukünftig staufrei das links- und rechtsrheinische Bonn und damit viele Arbeitsplätze sowie den Venusberg verbinden. Die Westbahn bindet endlich den Hardtberg an das Bonner Schienennetz an und der neue zentrale Busbahnhof wird den Nahverkehr in Bonn deutlich aufwerten. Parallel dazu arbeitet die Stadt Bonn schrittweise an einem sicheren und durchgängigen Radwegenetz für Jung und Alt. Auch die Elektroladeinfrastruktur der Stadt wird weiter ausgebaut. Die Stadt unterstützt die Wirtschaft durch die Ausweisung von Ladezonen und Wirtschaftsparkplätzen und sorgt durch Schulstraßen und Mobilitätsmanagement an Schulen für sichere Schulwege für Schülerinnen und Schüler.

Digitalisierung

Neben zahlreichen bereits laufenden Projekten der Digitalisierung, wie ChatBots zur Beantwortung von Bürger*innenanfragen im Finanzbereich, der Digitalisierung der ältesten Meldekartei, der Ablösung des veralteten Managementsystems für Sportstätten oder der Ablösung des technisch veralteten Stadtplans sind weitere mit einem Gesamtvolumen von circa 12 Millionen Euro für den Doppelhaushalt 2025/2026 vorgesehen. Wichtig ist der Mehrwert für die Bürger*innen. Priorität haben die Ausweitung des Angebotes digitaler Dienstleistungen, zu denen die Kommunalverwaltungen über das Online-Zugangs-Gesetz (OZG) gesetzlich verpflichtet werden. In Planung sind auch innovative Projekte wie z.B. eine Waldbrandfrüherkennungssensorik (immerhin sind rund 30 Prozent des Bonner Stadtgebiets Waldflächen), ein Kita-Planer, eine Software zur Steuerung der Fördermittel, die die Stadt als Fördermittelgeberin ausschüttet, oder eine Plattform, um Print-Medien der Stadtbibliotheken digital anbieten zu können.

Der Etatentwurf im Überblick

Allerdings weist der Haushaltsentwurf in jedem der beiden Jahre ein deutliches Minus auf, und für die kommenden Jahre zeichnen sich derzeit durchgängige Haushaltsdefizite im dreistelligen Millionenbereich ab, was über die Jahre weiterhin einen Vermögensverzehr nach sich ziehen würde. Konkret geht die Stadtverwaltung für das Jahr 2025 von einem Minus in Höhe von 98,7 Millionen Euro aus, das komplett über die Ausgleichsrücklage gedeckt werden soll. Das prognostizierte Defizit im Jahr 2026 liegt bei knapp 170 Millionen Euro. 

Den Erträgen von rund 1,7 Milliarden Euro stehen Aufwendungen von etwa 1,8 Milliarden Euro gegenüber. Für Sozialleistungen beispielsweise rechnet die Stadt mit Ausgaben von 772 Millionen Euro, für das Personal mit 433 Millionen Euro plus 46 Millionen Euro Versorgungsaufwendungen, für Zinsen mit 70 Millionen Euro.

In den darauffolgenden Jahren wird mit Fehlbeträgen von 180 Millionen Euro (2027), 207 Millionen Euro (2028) und 179 Millionen Euro (2029) gerechnet. Daraus wird ersichtlich, dass seit Aufstellung der Eröffnungsbilanz im Jahr 2008 bis zum Ende des Jahres 2029 rund 843 Millionen Euro des aktuell noch rund eine Milliarde Euro umfassenden Eigenkapitals verbraucht wird und die Liquiditätskredite von heute aktuell 700 Millionen Euro auf knapp zwei Milliarden Euro ansteigen werden.

„Um einen wieder dauerhaft leistungsfähigen Haushalt darstellen zu können, bedarf es grundlegender struktureller Veränderungen sowohl auf der Aufwands- als auch auf der Ertragsseite – einschließlich einer verstärkten Aufgabenkritik und Prioritätensetzung“, sagt Bonns Stadtkämmerin Margarete Heidler.

Konsolidierungsprozess wird fortgesetzt und intensiviert

Daher muss das im Herbst 2023 begonnene Projekt zur strukturellen Konsolidierung des Haushaltes nicht nur fortgesetzt, sondern intensiviert werden, um den Haushalt auch mittelfristig weiter zu entlasten. Mit der Haushaltseinbringung wurden bereits erste Ergebnisse in Höhe von rund 50 Millionen Euro für den Doppelhaushalt 2025/2026 berücksichtigt.

Im weiteren Projektverlauf rücken nun verstärkt Themen in den Fokus, die intensivere Detailanalysen erfordern oder grundlegende strukturelle oder prozessuale Änderungen mit sich bringen. Dazu zählen beispielsweise Einsparpotenziale im Bereich städtischer Gebäude oder im Rahmen der strategischen Neuausrichtung des Nahverkehrs. Durch den Aufbau eines zentralen Controllings wird die Verwaltung besser in die Lage versetzt, die dazu notwendigen Analysen zu betreiben. Mit der Einführung eines städtischen Prozessmanagements werden in den nächsten Jahren sukzessive die vielversprechendsten Prozesse optimiert, die ein hohes Optimierungspotenzial hinsichtlich technischer und organisatorischer Abläufe, Automatisierung und Digitalisierung, Wissensmanagement und Risikovermeidung, oder ein hohes Standardisierungspotenzial haben.  

Verstärktes Einwerben von Fördermitteln

Bereits in der Vergangenheit hat die Stadt Bonn erfolgreich Fördermittel bei Land, Bund und Europäischer Union eingeworben. So erhält sie z.B. für die Errichtung der Sporthalle am Tannenbusch-Gymnasium als NRW-Sportschule knapp 1,3 Millionen Euro, für das Pflanzen von 1001 klimagerechten Bäumen sowie das Entsiegeln von Flächen 6,8 Millionen Euro, für die klimagerechte Neugestaltung der Innenstadt Bad Godesberg und des Stiftsplatzes insgesamt etwa 7,4 Millionen Euro und für den ersten Bauabschnitt am Bonner Rheinufer 8,3 Millionen Euro. Auch diesen Weg wird die Stadt konsequent fortsetzen. Dazu wird gerade verwaltungsintern eine Fördermittelmanagement-Software für die gesamte Verwaltung etabliert.

Erwartungen an Land und Bund

Da allein über den städtischen Dreiklang mittelfristig kein ausgeglichener Haushalt erreicht werden wird, hat die Stadt die klare Erwartung an Land und Bund, Städte und Gemeinden finanziell stärker zu unterstützen. „Dafür setze ich mich mit dem Deutschen Städtetag weiterhin ein. Gerade das Land hat bisher versäumt, die Kommunen ausreichend auszustatten und stattdessen das Instrument der Verlustvorträge für corona- und kriegsbedingte Kosten geschaffen, die nun in den kommenden Jahrzehnten unsere Handlungsspielräume einschränken werden“, sagt Bonns Oberbürgermeisterin. „Nur mit mehr Unterstützung durch Land und Bund können wir unsere Kommunen zukunftsfest gestalten“, macht Katja Dörner deutlich.

Erläuterungen zu den Personalkosten

Es wurden verfahrensmäßige Vorkehrungen getroffen, um den Aufwuchs der Stellen zu begrenzen. Entsprechend einer Entscheidung des Verwaltungsvorstandes werden neue Stellen nicht mehr im Paket im Rahmen der Stellenplanfortschreibung im Zuge der Haushaltsplanberatungen eingebracht. Stattdessen werden Beschlüsse über neu einzurichtende Stellen unterjährig politisch im Einzelfall diskutiert und im Kontext mit den Sachentscheidungen getroffen. Dabei ist ein solches Vorgehen grundsätzlich nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel möglich.

Für die Haushaltsplanung 2025/2026 sind die beschlossenen bzw. angekündigten Tarif- und Besoldungserhöhungen berücksichtigt. Darüber hinaus wurden die erforderlichen Mittel für weitere Stellenwertveränderungen sowie eine durchschnittliche Erhöhung von drei Prozent für den Personal- und Versorgungsaufwand pro Jahr eingeplant. 

Nach derzeitigem Bewirtschaftungsstand sind die geplanten Haushaltsmittel für die Personal- und Versorgungsaufwendungen ausreichend. Die zusätzlichen Kosten für bisher nachträglich beschlossene Veränderungen des Stellenplans können durch Mittel der betroffenen Fachbereiche sowie beispielsweise durch Einsparungen bei vakanten Stellen gedeckt werden. Diese Verfahrensänderung führt zu einer deutlichen Flexibilisierung der Bewirtschaftung von Stellen und bietet damit die Möglichkeit, schneller auf neue Anforderungen an eine Kommunalverwaltung zu reagieren.

Für den Entwurf des Doppelhaushalts ist ein Stellenzuwachs von 16 Stellen vorgesehen, die bereits beschlossen worden sind, u. a. im Zusammenhang mit dem Stadthausumzug 2027 oder auch dem Tax Compliance-Management. Auch am 20. Juni 2024 werden dem Rat weitere Bedarfe zur Beschlussfassung vorgelegt, die intern refinanziert sind und zu einem Aufwuchs der Stellen führen würden.

Weitergehende Informationen im Internet

Weitergehende Informationen sind auf den städtischen Internetseiten zu finden:  www.bonn.de/haushalt (Öffnet in einem neuen Tab)