Die Zahlen der tatsächlich durchgeführten Ombudsverfahren lagen 2022 (sechs Fälle) und 2023 (fünf Fälle) jeweils im einstelligen Bereich. Zum Vergleich: Im Zeitraum vom 1. Mai 2013 bis 15. April 2014 wurden 27 Fälle abschließend in der Ombudsstelle bearbeitet, im zweiten Halbjahr 2014 insgesamt 41 Fälle. Zudem sieht der Rat die Ombudsstelle als eine Doppelstruktur zu den bestehenden Beschwerdemöglichkeiten in den Ämtern und Dezernaten sowie im Bürgerbüro, die auch für Bürger*innen Unklarheit schaffen kann.
Noch laufende Ombudsfälle sind von diesem Beschluss nicht betroffen und werden regulär abgeschlossen. Auch die Ombudsstelle für das Jobcenter sowie die Ombudspersonen nach dem Wohn- und Teilhabegesetz sowie weitere städtische Beschwerdemöglichkeiten bleiben erhalten.