Überblick
In Bonn leben rund 3.700 volljährige Menschen in Betreuungseinrichtungen. Sie sind aufgrund ihres Alters, ihrer Pflegebedürftigkeit oder ihrer Behinderung auf Wohn- und Betreuungsangebote angewiesen und bedürfen eines besonderen Schutzes.
Hierzu wurde das Wohn- und Teilhabegesetz Nordrhein-Westfalen (WTG NRW) im März 2022 erneut novelliert, wobei die überwiegenden Neuregelungen seit dem 1. Januar 2023 gültig sind. Verstärkt wurden Instrumente zum Schutz der Nutzerinnen und Nutzer von Betreuungseinrichtungen vor Gewalt und freiheitsentziehenden oder freiheitsbeschränkenden Maßnahmen. Außerdem wurden die anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen in den Geltungsbereich des WTG NRW aufgenommen.
Die Erfüllung der Pflichten der Anbieterinnen und Anbieter von Wohn- und Betreuungsangeboten wird von der WTG-Behörde (früher Heimaufsicht) der jeweiligen kreisfreien Stadt oder des Kreises durch regelmäßige und anlassbezogene Prüfungen überwacht. Die WTG-Behörde der Bundesstadt Bonn ist dem Amt für Soziales und Wohnen und hier der Abteilung "Besondere Betreuungsmaßnahmen" zugeordnet.
Die Ergebnisberichte der regelmäßigen jährlichen Überprüfungen können Sie über "Formulare und Links" aufrufen.
Mit einem Hinweis- und Beschwerdeportal (siehe unter "Formulare und Links") soll Ihnen die Möglichkeit gegeben werden, Hinweise und Beschwerden schnell, komfortabel und gegebenenfalls auch anonym an die WTG-Behörde weiterzuleiten.
Darüber hinaus stehen Ihnen bei Unstimmigkeiten im Rahmen der Nutzung von Angeboten nach dem WTG NRW oder mit den Leistungsanbietenden gerne auch die beiden Bonner Ombudspersonen, Frau Markowsky-Rohe und Herr Prof. Mühlheims, unterstützend zur Seite. Näheres zu den Ombudspersonen nach dem WTG NRW finden Sie unter „Formulare und Links“.